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Beschlussvorlage GB (a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2006 b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2006 c) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005, Nachtrag)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Datum
12.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2006
b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2006
c) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005, Nachtrag) Beschlussvorlage GB (a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2006
b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2006
c) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005, Nachtrag)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 345/2007 06.07.2007 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 05.09.2007 Kreistag 12.09.2007 a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2006 b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2006 c) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005, Nachtrag Sachbearbeiter/in: Herr Jasper, Frau Huthmacher-Schmitz x Tel.: 423 / 424 Abt.: 20 Die Vorlage berührt den Etat 2006 Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Kreistag nimmt die im Haushaltsjahr 2006 entstandenen nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis (Anlage 1). 2. Der Kreistag stimmt den im Haushaltsjahr 2006 entstandenen erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu (Anlage 2). € € 2 3. Der Kreistag nimmt eine im Haushaltsjahr 2005 entstandene nicht erhebliche überplanmäßige Ausgabe zur Kenntnis (Anlage 3). Begründung: In § 82 Abs. 1 Satz 5, 2. Halbsatz GO NRW a.F. (anzuwenden über § 53 KrO NRW) ist bestimmt, dass dem Kreistag die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis zu bringen sind. Dies gilt gemäß Satz 6 jedoch nicht für geringfügige über- und außerplanmäßige Ausgaben. Für erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben ist die Zustimmung des Kreistages erforderlich (§ 82 Abs. 1 Satz 5, 1. Halbsatz GO NRW a.F.). Zu 1.: Die entsprechenden Abgrenzungen zur Erheblichkeit und zur Geringfügigkeit finden sich in § 6 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006. Demzufolge sind in der beiliegenden Liste (Anlage 1) aufgeführt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die die dort genannten Beträge übersteigen. Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist im Vermögenshaushalt im Wege der Gesamtdeckung gewährleistet. Eine vollständige Deckung im Verwaltungshaushalt konnte angesichts der primären Verursachung durch das SGB II und die Wirtschaftliche Jugendhilfe nicht erreicht werden. Zu 2: Auf die Ausführungen in der Anlage 2 wird verwiesen. Zu 3: Bei der letztjährigen Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2005 wurde eine Produktzeile versehentlich nicht aufgeführt. Die Bekanntgabe wird hiermit nachgeholt. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)