Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Datum
12.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 345/2007
06.07.2007
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
05.09.2007
Kreistag
12.09.2007
a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im
Haushaltsjahr 2006
b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr
2006
c) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im
Haushaltsjahr 2005, Nachtrag
Sachbearbeiter/in: Herr Jasper, Frau Huthmacher-Schmitz
x
Tel.: 423 / 424
Abt.: 20
Die Vorlage berührt den Etat 2006
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1. Der Kreistag nimmt die im Haushaltsjahr 2006 entstandenen nicht erheblichen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis (Anlage 1).
2. Der Kreistag stimmt den im Haushaltsjahr 2006 entstandenen erheblichen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben zu (Anlage 2).
€
€
2
3. Der Kreistag nimmt eine im Haushaltsjahr 2005 entstandene nicht erhebliche überplanmäßige
Ausgabe zur Kenntnis (Anlage 3).
Begründung:
In § 82 Abs. 1 Satz 5, 2. Halbsatz GO NRW a.F. (anzuwenden über § 53 KrO NRW) ist bestimmt,
dass dem Kreistag die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis zu
bringen sind. Dies gilt gemäß Satz 6 jedoch nicht für geringfügige über- und außerplanmäßige
Ausgaben. Für erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben ist die Zustimmung des Kreistages
erforderlich (§ 82 Abs. 1 Satz 5, 1. Halbsatz GO NRW a.F.).
Zu 1.:
Die entsprechenden Abgrenzungen zur Erheblichkeit und zur Geringfügigkeit finden sich in § 6 der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006.
Demzufolge sind in der beiliegenden Liste (Anlage 1) aufgeführt die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben, die die dort genannten Beträge übersteigen.
Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist im Vermögenshaushalt im Wege der
Gesamtdeckung gewährleistet. Eine vollständige Deckung im Verwaltungshaushalt konnte angesichts
der primären Verursachung durch das SGB II und die Wirtschaftliche Jugendhilfe nicht erreicht
werden.
Zu 2:
Auf die Ausführungen in der Anlage 2 wird verwiesen.
Zu 3:
Bei der letztjährigen Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben des
Haushaltsjahres 2005 wurde eine Produktzeile versehentlich nicht aufgeführt. Die Bekanntgabe wird
hiermit nachgeholt.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)