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Beschlusstext (Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
94 kB
Datum
19.03.2015
Erstellt
23.03.15, 19:00
Aktualisiert
23.03.15, 19:00
Beschlusstext (Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen) Beschlusstext (Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen)

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STADT LINNICH Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Generationen und Soziales am Donnerstag, den 19.03.2015. Sitzungsbeginn: 6. 18:00 Uhr Sitzungsende: Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen 20:05 Uhr Beschluss: Nach Kenntnisnahme der Ausführungen der Verwaltung wird zur Beschlussfassung im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW beschlossen: Die Verwaltung wird beauftragt, für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen schnellstmöglich von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die Unterkunft in Linnich-Welz, Fahlenberg 2, anzumieten. Ein Mietzins wird zunächst nicht erhoben. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem geringstmöglichen Aufwand alle unumgänglichen Maßnahmen zu treffen, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Unterkunft erforderlich sind. Die Verwaltung wird beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine zusätzliche Mitarbeiterin/einen zusätzlichen Mitarbeiter für die Unterbringung und Betreuung von asylbegehrenden Menschen und Flüchtlingen sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzustellen. Die Beschäftigung soll unbefristet im Rahmen einer Vollzeitstelle erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Unterkunft in Welz einen Hausmeister zu beschäftigen, der nach Möglichkeit ebenfalls dort wohnen soll. Mit den Nachbarkommunen soll eine Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung der Unterkunft in Welz erst geschlossen werden, wenn feststeht, wie viele Personen dort untergebracht werden dürfen und die weitere Entwicklung der Zuweisungen in den nächsten Wochen die Bereitstellung von Plätzen an Auswärtige zulässt. Das Grundstück Heilig-Geist-Gasse 1 a soll nicht veräußert werden. Mit dem geringstmöglichen Aufwand soll dort eine Einzelunterbringungsmöglichkeit für bis zu 8 Personen geschaffen werden. Diese soll auch für die Unterbringung von Obdachlosen zur Verfügung stehen. Die zur Verfügung stehenden städtischen Immobilien werden je nach Bedarf zum Zwecke der Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Nutzung genommen. Dies ist zurzeit im Obergeschoss des Bürogebäudes Altermarkt 5 bereits geschehen. Beratungsverlauf: Herr Helm stellt die aktuelle Situation zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen dar. Insbesondere gibt er an, dass die Belegungssituation in Gevenich als kritisch zu bewerten ist. Bürgermeister Witkopp erläutert den Sachstand zur Nutzung des ehemaligen Geländes der Bundespolizei in Welz. Auf Teile des Gebäudes in Welz wird die Stadt binnen einer Woche Zugriff haben. Er gibt an, dass eine Aussetzung der Zuweisungen im Falle der Belegung des ehemaligen Gebäudes der Polizeischule in Linnich durch Menschen aus dem Kosovo nur bedingt durchgeführt wird. Herr Schmitz als Ortsvorsteher von Welz nimmt zur Unterbringung in Welz Stellung. Weiter teilt er mit, dass er davon ausgeht, dass die Linnich zugewiesenen Asylbewerber und Flüchtlinge in Welz herzlich Willkommen seien. Nachfragen aus dem Ausschuss werden beantwortet. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Generationen und Soziales vom 19.03.2015 Seite 2