Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
68 kB
Datum
12.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
D 72/2007
05.07.2007
Az.: 62
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
05.09.2007
Kreistag
12.09.2007
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei vorhandener Deckung durch
Mehreinnahmen
Sachbearbeiter/in: Herr Stolze
Tel.: 15 380
Abt.: 62
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
gez.
Hessenius
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
X Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt: 2 511 03 9 782600
Produkt:
Deckungsvorschlag: Mehreinnahme bei Hst. 2 511 03 3 682300
sonst:
um 22.086,00
Kreiskämmerer
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Gemäß § 53 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) in Verbindung mit § 83 Abs.
2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) stimmt der Kreistag der
überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von insgesamt 22.011,45 € bei dem PSK 2 51103 9 782600
Erwerb (bewegliche Sachen des Anlagevermögens) zu.
2
Begründung:
Gemäß § 53 KrO NW in Verbindung mit § 83 Abs. 2 GO bedürfen erhebliche überplanmäßige
Ausgaben der Zustimmung des Kreistages. In § 6 Abs. 1 Ziffer 2 der Haushaltssatzung 2007/2008 ist
festgelegt, dass eine überplanmäßige Ausgabe bei einer Produktzeile je Produkt im
Vermögenshaushalt erheblich ist, wenn sie bei freiwilligen Ausgaben den Betrag von 5.000,00 €
übersteigt.
Für die Ersatzbeschaffung einer Leica GPS-Referenzstation (GPS-Messgerät für hochgenaue
Messungen) mit einer Leica TPS Totalstation (Tachymeter-Messgerät für terrestrische Messungen)
sowie entsprechender Software und Zubehör steht im Vermögenshaushalt ein Betrag in Höhe von
45.000,00 € zur Verfügung. Die Beschaffung ist in der Weise erfolgt, dass neben der Neuanschaffung
gleichzeitig ein veraltetes Messgerät veräußert worden ist.
Die Neuanschaffung der vorstehenden Gerätschaften beläuft sich auf 66.961,30 €. Für das in
Zahlung genommene Altgerät wird ein Betrag von 23.086,00 € erstattet. Hieraus errechnet sich für die
Ersatzbeschaffung eine Nettoausgabe in Höhe von 43.875,30 €.
Unter Berücksichtigung des aktuellen Anordnungssolls von 50,15 € beträgt die überplanmäßige
Ausgabe insgesamt 22.011,45 €.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Seitens der Abt. 62 (Geoinformation, Vermessung und Kataster) ist versäumt worden, nach dem
Bruttoprinzip im Vermögenshaushalt entsprechend höhere Ausgaben für die Neubeschaffung und
gleichzeitig höhere Einnahmen für die Veräußerung des Altgerätes zu beantragen. Die Lieferung der
neuen Gerätschaften ist zwischenzeitlich erfolgt, eine Bestätigung über den Rückkauf des Altgerätes
liegt vor. Die Zahlung des Kaufpreises kann nicht bis zur nächsten Sitzung des Kreistages
zurückgestellt werden.
gez. Kolvenbach
gez. Uwe Schmitz
gez. Grutke
gez. I. V. Poth
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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