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Beschlussvorlage GB (Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2006; a) Entlastung der Sparkassenorgane b) Verwendung des Jahresüberschusses)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
70 kB
Datum
12.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2006; 
a) Entlastung der Sparkassenorgane
b) Verwendung des Jahresüberschusses) Beschlussvorlage GB (Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2006; 
a) Entlastung der Sparkassenorgane
b) Verwendung des Jahresüberschusses)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 342/2007 21.06.2007 Az.: 20/894-01 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 05.09.2007 Kreistag 12.09.2007 Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2006; a) Entlastung der Sparkassenorgane b) Verwendung des Jahresüberschusses Sachbearbeiter/in: Herr Jansen Tel.: 15 424 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: a) Der Kreistag beschließt, den Organen der Kreissparkasse Euskirchen für das Geschäftsjahr 2006 gem. § 7 Abs. 2 Buchstabe f) des Sparkassengesetzes NRW - SpkG NRW - Entlastung zu erteilen. (Bei der Beschlussfassung haben der Landrat und die Kreistagsmitglieder, die gleichzeitig dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen angehören, nicht mitgewirkt.) b) Gemäß dem Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen vom 06. Juni 2007 beschließt der Kreistag, den ausschüttungsfähigen Teil des Jahresüberschusses der Kreissparkasse Euskirchen für das Geschäftsjahr 2006 in Höhe von 309.367,93 € der Sicherheitsrücklage der Kreissparkasse zuzuführen (§ 27 Abs. 3 i.V.m. § 28 Abs. 2 SpkG NRW). 2 Begründung: zu a) Die Kreissparkasse Euskirchen hat nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes durch den Verwaltungsrat den Jahresabschluss mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes sowie den Lagebericht zur Entlastung der Organe vorgelegt. Das Geschäftjahr 2006 schließt wie folgt ab: Summen Aktiva / Passiva Jahresüberschuss von Ausgewiesener Bilanzgewinn 1.888.587.521,54 € 2.062.452,91 € 2.062.452,91 € zu b) Gem. § 28 Abs. 2 SpkG NRW können bis zu 15 % des Jahresüberschusses, das entspricht 309.367,93 €, dem Träger, der Sicherheitsrücklage oder einer freien Rücklage zugeführt werden. Über die Verwendung des ausschüttungfähigen Teils beschließt der Kreistag gem. § 27 Abs. 3 SpKG NRW nach Anhörung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse. Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen hat in der Sitzung vom 06. Juni 2007 dem Kreistag vorgeschlagen zu beschließen, dass der ausschüttungsfähige Teil des Jahresüberschusses der Kreissparkasse für das Geschäftsjahr 2006 in Höhe von 309.367,93 € der Sicherheitsrücklage zugeführt wird. Anlagen: • Anlage 1: Beschluss des Verwaltungsrates über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2006 und die Billigung des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2006 vom 06.06.2007 • Anlage 2: Beschluss des Verwaltungsrates über die Verwendung des ausschüttungsfähigen Teils des Jahresüberschusses 2006 vom 06.06.2007 • Anlage 3: Jahresabschluss zum 31.12.2006 gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)