Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
70 kB
Datum
12.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 342/2007
21.06.2007
Az.: 20/894-01
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
05.09.2007
Kreistag
12.09.2007
Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2006;
a) Entlastung der Sparkassenorgane
b) Verwendung des Jahresüberschusses
Sachbearbeiter/in: Herr Jansen
Tel.: 15 424
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
a) Der Kreistag beschließt, den Organen der Kreissparkasse Euskirchen für das Geschäftsjahr 2006
gem. § 7 Abs. 2 Buchstabe f) des Sparkassengesetzes NRW - SpkG NRW - Entlastung zu erteilen.
(Bei der Beschlussfassung haben der Landrat und die Kreistagsmitglieder, die gleichzeitig dem
Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen angehören, nicht mitgewirkt.)
b) Gemäß dem Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen vom
06. Juni 2007 beschließt der Kreistag, den ausschüttungsfähigen Teil des Jahresüberschusses der
Kreissparkasse Euskirchen für das Geschäftsjahr 2006 in Höhe von 309.367,93 € der
Sicherheitsrücklage der Kreissparkasse zuzuführen (§ 27 Abs. 3 i.V.m. § 28 Abs. 2 SpkG NRW).
2
Begründung:
zu a)
Die Kreissparkasse Euskirchen hat nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des
Lageberichtes durch den Verwaltungsrat den Jahresabschluss mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes sowie den
Lagebericht zur Entlastung der Organe vorgelegt.
Das Geschäftjahr 2006 schließt wie folgt ab:
Summen Aktiva / Passiva
Jahresüberschuss von
Ausgewiesener Bilanzgewinn
1.888.587.521,54 €
2.062.452,91 €
2.062.452,91 €
zu b)
Gem. § 28 Abs. 2 SpkG NRW können bis zu 15 % des Jahresüberschusses, das entspricht
309.367,93 €, dem Träger, der Sicherheitsrücklage oder einer freien Rücklage zugeführt werden.
Über die Verwendung des ausschüttungfähigen Teils beschließt der Kreistag gem. § 27 Abs. 3 SpKG
NRW nach Anhörung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse.
Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen hat in der Sitzung vom 06. Juni 2007 dem
Kreistag vorgeschlagen zu beschließen, dass der ausschüttungsfähige Teil des Jahresüberschusses
der Kreissparkasse für das Geschäftsjahr 2006 in Höhe von 309.367,93 € der Sicherheitsrücklage
zugeführt wird.
Anlagen:
• Anlage 1: Beschluss des Verwaltungsrates über die Feststellung des Jahresabschlusses zum
31.12.2006 und die Billigung des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2006 vom 06.06.2007
• Anlage 2: Beschluss des Verwaltungsrates über die Verwendung des ausschüttungsfähigen
Teils des Jahresüberschusses 2006 vom 06.06.2007
• Anlage 3: Jahresabschluss zum 31.12.2006
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)