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Beschlussvorlage GB (Haushalt 2003 und Haushalt 2004; Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NW hier: Stellungnahmen / Einwendungen der kreisangehörigen Gemeinden)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
68 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Haushalt 2003 und Haushalt 2004;
Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NW
hier: Stellungnahmen / Einwendungen der kreisangehörigen Gemeinden) Beschlussvorlage GB (Haushalt 2003 und Haushalt 2004;
Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NW
hier: Stellungnahmen / Einwendungen der kreisangehörigen Gemeinden) Beschlussvorlage GB (Haushalt 2003 und Haushalt 2004;
Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NW
hier: Stellungnahmen / Einwendungen der kreisangehörigen Gemeinden) Beschlussvorlage GB (Haushalt 2003 und Haushalt 2004;
Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NW
hier: Stellungnahmen / Einwendungen der kreisangehörigen Gemeinden)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 152/2003 11.03.2003 Az.: 20/912-11/He Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 26.03.2003 Kreistag 02.04.2003 Haushalt 2003 und Haushalt 2004; Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NW hier: Stellungnahmen / Einwendungen der kreisangehörigen Gemeinden Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat. Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Die Einwendungen, die die Städte und Gemeinden mit Ausnahme der Stadt Schleiden in ihrer gemeinsamen Stellungnahme am 20.01.2003 vorgebracht haben, werden zurückgewiesen. Die Einwendungen, die a) die Gemeinde Hellenthal mit Schreiben vom 18.02.2003; b) die Stadt Zülpich mit Schreiben vom 10.02.2003; c) die Stadt Mechernich mit Schreiben vom 24.02.2003; d) die Stadt Euskirchen mit Schreiben vom 24.02.2003; e) die Stadt Bad Münstereifel mit Schreiben vom 26.02.2003; vorgebracht haben, werden zurückgewiesen. Seite - 2 Die Anträge der Städte Euskirchen vom 24.02.2003 und Bad Münstereifel vom 26.02.2003 zum Thema Differenzierte Kreisumlage Kreis-VHS werden im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt (siehe V 163 / 2003). Begründung: § 55 KrO NW regelt das Verfahren zur Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Städte und Gemeinden sind gemäß Absatz 1 bei der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung in geeigneter Weise zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Absatz 2 regelt darüber hinaus, dass über Einwendungen der Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beschließen hat. Das anliegende Schreiben der Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen (mit Ausnahme der Stadt Schleiden) vom 20.01.2003 sowie verschiedene, ebenfalls anliegende Schreiben einzelner Städte und Gemeinden werden aufgrund der inhaltlichen Darstellung als Stellungnahme und Einwendung betrachtet. Die Städte und Gemeinden wurden wie folgt informiert: a) b) c) d) e) Diverse Vorab-Informationen anlässlich verschiedener Bürgermeisterkonferenzen Mitteilung der wesentlichen Eckpunkte am 02.01.2003 – siehe Info-Nr. 56 / 2003 – Bürgermeisterkonferenz am 20.01.2003 Informationsveranstaltung am 23.01.2003 Übersendung bzw. Übergabe des Haushaltsplans und Budgetplans am 23.01.2003 I. Zur gemeinsamen Stellungnahme vom 20.01.2003 (Anlage 1): 1. Zum Verfahren Das Beteiligungsverfahren wurde ähnlich wie in den Vorjahren zweistufig gestaltet. Den gesetzlichen Vorschriften folgend, die Gemeinden „bei der Aufstellung des Entwurfs“ zu beteiligen, wurden in einer ersten Stufe die Eckdaten mitgeteilt. Dass der Begriff Eckdaten nur die wichtigsten Zahlen und nicht den kompletten Haushalt (der bei der Aufstellung ja auch noch nicht existiert, sondern erst nach Feststellung) beinhaltet, ist keinesfalls „ungewöhnlich“, sondern üblich. Die Übersendung der Eckdaten dient im übrigen einer frühzeitigen Information. Die 2. Stufe (siehe Info 56/2003) sichert den Kommunen die weitergehende Möglichkeit, eine „qualifizierte Stellungnahme“ abgeben zu können. Es ist zu vermuten, dass die Ausführungen zur Zweistufigkeit von den Verfassern der Stellungnahme nicht gelesen wurden. Dass das Übersenden von Eckdaten „zwangsläufig“ zu einer Konfrontation führen muss, ist nicht ersichtlich. 2. Zur Höhe der Kreisumlage Beim Vergleich des Hebesatzes mit den Vorjahren ist die Steigerung der „Allgemeinen Umlage“ in der Tat signifikant. Die Erläuterungen hierzu wurden in der Informationsveranstaltung am 23.01.2003 umfassend gegeben, so dass auf eine Wiederholung an dieser Stelle verzichtet werden kann. Die Leistungsfähigkeit der Kommunen wird kreisseitig bei der Bemessung des Hebesatzes berücksichtigt. Insbesondere der landesweite Vergleich zeigt jedoch, dass sich die Hebesätze des Kreises Euskirchen in den letzten Jahren am untersten Rand des Niveaus bewegt haben. Dass der äußerst geringe Hebesatz der vergangenen Jahre dauerhaft nicht gehalten werden kann, müsste auch den Städten und Gemeinden seit einigen Jahren klar sein. Es sei diesbezüglich nur beispielhaft auf die immer wieder eingeplanten Rücklagenentnahmen zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes sowie den Einsatz der RWE-Veräußerungserlöse zugunsten der DeponieZinsverpflichtung verwiesen. Seite - 3 Weitere Änderungen der Höhe der Kreisumlage ergeben sich durch die 1. Veränderungsliste, die dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen wird (siehe Z 7 / V 134). 3. Zum Thema Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept wird kreisseitig nicht als Lösung der Finanzprobleme angesehen. Lasten, die eines Ausgleichs durch die Kreisumlage bedürfen, würden in die Zukunft geschoben und damit die Kreisumlage künftiger Jahre noch weiter belastet. 4. Zur Tilgung innerer Darlehen An den vom Kreistag gefassten Beschlüssen zur Tilgung innerer Darlehen wird festgehalten. Die über die Kreisumlage zu erbringenden Zins- und Tilgungsleistungen bewegen sich in den Haushaltsjahren 2003 und 2004 auf einem äußerst niedrigen Niveau. Soweit Investitionen in der Vergangenheit über innere Darlehen finanziert wurden, ist eine laufende Tilgung angemessen. 5. Zur Deponierücklage Im Rahmen der 1. Veränderungsliste (siehe Z 7 / V 134) wird vorgeschlagen, den nicht durch Gebühreneinnahmen finanzierten Rücklageanteil aufzulösen. Damit wird das durch diesen Rücklageanteil abgedeckte Risiko im Schadensfalle durch den allgemeinen Haushalt getragen werden müssen. Der Forderung der Städte und Gemeinden wird mit diesem Vorschlag gleichwohl Rechnung getragen. 6. Aufgabenkritik Der Kreis Euskirchen wird sich im Laufe der Jahre 2003 und 2004 mit einer ausführlichen Aufgabenkritik auseinander setzen. II. Zum Schreiben der Gemeinde Hellenthal vom 18.02.2003 (Anlage 2): 1. Zur Höhe der Kreisumlage Die Forderung, bei erheblich verminderten Umlagegrundlagen den Hebesatz von 42,68 % beizubehalten, ist angesichts der Vorbelastungen illusionär. Des weiteren wird auf die Ausführungen zu I., Ziffer 2, verwiesen. 2. Zum Thema Haushaltssicherungskonzept Siehe I., Ziffer 3. III. Zum Schreiben der Stadt Zülpich vom 10.02.2003 (Anlage 3): Die von der Stadt Zülpich aufgeführten „anderen Möglichkeiten“ sind ausgeschöpft worden. Des weiteren wird auf die Ausführungen zu I. verwiesen. IV. Zum Schreiben der Stadt Mechernich vom 24.02.2003 (Anlage 4): 1. Freiwillige Ausgaben Seite - 4 Freiwillige Ausgaben sind auf den Seiten 48ff. des Vorberichtes aufgelistet. Die Dimension der freiwilligen Ausgaben wird seitens des Kreistages als gering angesehen. 2. Personaleinsparkonzept Verwaltungsseitig wird mit der 1. Veränderungsliste (siehe Z 7 / V 134) vorgeschlagen, diverse Personaleinsparmaßnahmen vorzunehmen. Diese werden in 2003 dazu benutzt, tarifliche Steigerungen aufzufangen, so dass eine weitere (partielle) Erhöhung der Kreisumlage in 2003 dadurch vermieden wird. V. Zum Schreiben der Stadt Euskirchen vom 24.02.2003 (Anlage 5): Siehe IV. VI. Zum Schreiben der Stadt Euskirchen vom 24.02.2003 (Anlage 6): Differenzierte Kreisumlage, siehe V 163 / 2003. VII. Zum Schreiben der Stadt Bad Münstereifel vom 26.02.2003 (Anlage 7): Siehe I. VIII. Zum Schreiben der Stadt Bad Münstereifel vom 26.02.2003 (Anlage 8): Differenzierte Kreisumlage, siehe V 163 / 2003. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)