Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
68 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 152/2003
11.03.2003
Az.: 20/912-11/He
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
26.03.2003
Kreistag
02.04.2003
Haushalt 2003 und Haushalt 2004;
Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NW
hier: Stellungnahmen / Einwendungen der kreisangehörigen Gemeinden
Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius
Tel.: 420
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat.
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag:
Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Die Einwendungen, die die Städte und Gemeinden mit Ausnahme der Stadt Schleiden in ihrer gemeinsamen Stellungnahme am 20.01.2003 vorgebracht haben, werden zurückgewiesen. Die Einwendungen, die
a) die Gemeinde Hellenthal mit Schreiben vom 18.02.2003;
b) die Stadt Zülpich mit Schreiben vom 10.02.2003;
c) die Stadt Mechernich mit Schreiben vom 24.02.2003;
d) die Stadt Euskirchen mit Schreiben vom 24.02.2003;
e) die Stadt Bad Münstereifel mit Schreiben vom 26.02.2003;
vorgebracht haben, werden zurückgewiesen.
Seite - 2 Die Anträge der Städte Euskirchen vom 24.02.2003 und Bad Münstereifel vom 26.02.2003 zum
Thema Differenzierte Kreisumlage Kreis-VHS werden im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt (siehe V 163 / 2003).
Begründung:
§ 55 KrO NW regelt das Verfahren zur Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
Die Städte und Gemeinden sind gemäß Absatz 1 bei der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung in geeigneter Weise zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Absatz 2 regelt darüber hinaus, dass über Einwendungen der Kreistag in öffentlicher Sitzung zu
beschließen hat. Das anliegende Schreiben der Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Kreis
Euskirchen (mit Ausnahme der Stadt Schleiden) vom 20.01.2003 sowie verschiedene, ebenfalls
anliegende Schreiben einzelner Städte und Gemeinden werden aufgrund der inhaltlichen Darstellung als Stellungnahme und Einwendung betrachtet.
Die Städte und Gemeinden wurden wie folgt informiert:
a)
b)
c)
d)
e)
Diverse Vorab-Informationen anlässlich verschiedener Bürgermeisterkonferenzen
Mitteilung der wesentlichen Eckpunkte am 02.01.2003 – siehe Info-Nr. 56 / 2003 –
Bürgermeisterkonferenz am 20.01.2003
Informationsveranstaltung am 23.01.2003
Übersendung bzw. Übergabe des Haushaltsplans und Budgetplans am 23.01.2003
I. Zur gemeinsamen Stellungnahme vom 20.01.2003 (Anlage 1):
1. Zum Verfahren
Das Beteiligungsverfahren wurde ähnlich wie in den Vorjahren zweistufig gestaltet. Den gesetzlichen Vorschriften folgend, die Gemeinden „bei der Aufstellung des Entwurfs“ zu beteiligen, wurden
in einer ersten Stufe die Eckdaten mitgeteilt. Dass der Begriff Eckdaten nur die wichtigsten Zahlen
und nicht den kompletten Haushalt (der bei der Aufstellung ja auch noch nicht existiert, sondern
erst nach Feststellung) beinhaltet, ist keinesfalls „ungewöhnlich“, sondern üblich. Die Übersendung
der Eckdaten dient im übrigen einer frühzeitigen Information. Die 2. Stufe (siehe Info 56/2003) sichert den Kommunen die weitergehende Möglichkeit, eine „qualifizierte Stellungnahme“ abgeben
zu können. Es ist zu vermuten, dass die Ausführungen zur Zweistufigkeit von den Verfassern der
Stellungnahme nicht gelesen wurden. Dass das Übersenden von Eckdaten „zwangsläufig“ zu einer
Konfrontation führen muss, ist nicht ersichtlich.
2. Zur Höhe der Kreisumlage
Beim Vergleich des Hebesatzes mit den Vorjahren ist die Steigerung der „Allgemeinen Umlage“ in
der Tat signifikant. Die Erläuterungen hierzu wurden in der Informationsveranstaltung am
23.01.2003 umfassend gegeben, so dass auf eine Wiederholung an dieser Stelle verzichtet werden kann. Die Leistungsfähigkeit der Kommunen wird kreisseitig bei der Bemessung des Hebesatzes berücksichtigt. Insbesondere der landesweite Vergleich zeigt jedoch, dass sich die Hebesätze
des Kreises Euskirchen in den letzten Jahren am untersten Rand des Niveaus bewegt haben.
Dass der äußerst geringe Hebesatz der vergangenen Jahre dauerhaft nicht gehalten werden kann,
müsste auch den Städten und Gemeinden seit einigen Jahren klar sein. Es sei diesbezüglich nur
beispielhaft auf die immer wieder eingeplanten Rücklagenentnahmen zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes sowie den Einsatz der RWE-Veräußerungserlöse zugunsten der DeponieZinsverpflichtung verwiesen.
Seite - 3 Weitere Änderungen der Höhe der Kreisumlage ergeben sich durch die 1. Veränderungsliste, die
dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen wird (siehe Z 7 / V 134).
3. Zum Thema Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept wird kreisseitig nicht als Lösung der Finanzprobleme angesehen.
Lasten, die eines Ausgleichs durch die Kreisumlage bedürfen, würden in die Zukunft geschoben
und damit die Kreisumlage künftiger Jahre noch weiter belastet.
4. Zur Tilgung innerer Darlehen
An den vom Kreistag gefassten Beschlüssen zur Tilgung innerer Darlehen wird festgehalten. Die
über die Kreisumlage zu erbringenden Zins- und Tilgungsleistungen bewegen sich in den Haushaltsjahren 2003 und 2004 auf einem äußerst niedrigen Niveau. Soweit Investitionen in der Vergangenheit über innere Darlehen finanziert wurden, ist eine laufende Tilgung angemessen.
5. Zur Deponierücklage
Im Rahmen der 1. Veränderungsliste (siehe Z 7 / V 134) wird vorgeschlagen, den nicht durch Gebühreneinnahmen finanzierten Rücklageanteil aufzulösen. Damit wird das durch diesen Rücklageanteil abgedeckte Risiko im Schadensfalle durch den allgemeinen Haushalt getragen werden müssen. Der Forderung der Städte und Gemeinden wird mit diesem Vorschlag gleichwohl Rechnung
getragen.
6. Aufgabenkritik
Der Kreis Euskirchen wird sich im Laufe der Jahre 2003 und 2004 mit einer ausführlichen Aufgabenkritik auseinander setzen.
II. Zum Schreiben der Gemeinde Hellenthal vom 18.02.2003 (Anlage 2):
1. Zur Höhe der Kreisumlage
Die Forderung, bei erheblich verminderten Umlagegrundlagen den Hebesatz von 42,68 % beizubehalten, ist angesichts der Vorbelastungen illusionär. Des weiteren wird auf die Ausführungen zu
I., Ziffer 2, verwiesen.
2. Zum Thema Haushaltssicherungskonzept
Siehe I., Ziffer 3.
III. Zum Schreiben der Stadt Zülpich vom 10.02.2003 (Anlage 3):
Die von der Stadt Zülpich aufgeführten „anderen Möglichkeiten“ sind ausgeschöpft worden. Des
weiteren wird auf die Ausführungen zu I. verwiesen.
IV. Zum Schreiben der Stadt Mechernich vom 24.02.2003 (Anlage 4):
1. Freiwillige Ausgaben
Seite - 4 Freiwillige Ausgaben sind auf den Seiten 48ff. des Vorberichtes aufgelistet. Die Dimension der
freiwilligen Ausgaben wird seitens des Kreistages als gering angesehen.
2. Personaleinsparkonzept
Verwaltungsseitig wird mit der 1. Veränderungsliste (siehe Z 7 / V 134) vorgeschlagen, diverse
Personaleinsparmaßnahmen vorzunehmen. Diese werden in 2003 dazu benutzt, tarifliche Steigerungen aufzufangen, so dass eine weitere (partielle) Erhöhung der Kreisumlage in 2003 dadurch
vermieden wird.
V. Zum Schreiben der Stadt Euskirchen vom 24.02.2003 (Anlage 5):
Siehe IV.
VI. Zum Schreiben der Stadt Euskirchen vom 24.02.2003 (Anlage 6):
Differenzierte Kreisumlage, siehe V 163 / 2003.
VII.
Zum Schreiben der Stadt Bad Münstereifel vom 26.02.2003
(Anlage 7):
Siehe I.
VIII. Zum Schreiben der Stadt Bad Münstereifel vom 26.02.2003
(Anlage 8):
Differenzierte Kreisumlage, siehe V 163 / 2003.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)