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Beschlussvorlage GB (Allgemeine Anerkennung des Vorliegens triftiger Gründe für bestimmte Dienstgeschäfte bzw. Gruppen von Dienstreisenden (§ 6 LRKG))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
60 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Allgemeine Anerkennung des Vorliegens triftiger Gründe für bestimmte Dienstgeschäfte bzw. Gruppen von Dienstreisenden (§ 6 LRKG)) Beschlussvorlage GB (Allgemeine Anerkennung des Vorliegens triftiger Gründe für bestimmte Dienstgeschäfte bzw. Gruppen von Dienstreisenden (§ 6 LRKG)) Beschlussvorlage GB (Allgemeine Anerkennung des Vorliegens triftiger Gründe für bestimmte Dienstgeschäfte bzw. Gruppen von Dienstreisenden (§ 6 LRKG))

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 166/2003 11.03.2003 Datum: Az.: 10.4/044-00 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 26.03.2003 Kreistag 02.04.2003 Allgemeine Anerkennung des Vorliegens triftiger Gründe für bestimmte Dienstgeschäfte bzw. Gruppen von Dienstreisenden (§ 6 LRKG) Sachbearbeiter/in: Frau Schneidereit Tel.: 309 Abt.: 10.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung x Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung (Einplanung im HH-Entwurf 2003/2004) Haush.-St.: 1 0800 65400 1 6010 65400 1 4010 65400 1 4000 65400 1 4070 65400 1 1120 65400 1 6200 65400 1 6500 65400 Kreiskämmerer Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stellt gemäß den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Landesreisekostengesetz (VVzLRKG) vom 22.12.1998 in zur Zeit geltender Fassung gemäß Ziffer 1.3 zu § 6 LRKG für die aufgeführten Bediensteten für bestimmte gleichartige Dienstgeschäfte oder für abgegrenzte Gruppen von Dienstreisenden das Vorliegen triftiger Gründe nach § 6 Abs. 1 LRKG fest. Dieser Beschluss gilt auch für die Stellennachfolger dieser Bediensteten. Seite - 2 - Begründung: Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 LRKG wird eine Wegstreckenentschädigung von 0,30 € pro km nur gewährt, wenn triftige Gründe für die Benutzung des privaten PKW vorliegen. Triftige Gründe liegen gemäß Ziffer 1.4 der VVzLRKG zu § 6 LRKG u. a. dann vor, wenn a) die Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel zu einem erheblichen zeitlichen Mehraufwand führt oder b) auf der Hin- und Rückfahrt eine oder mehrere Personen aus dienstlichen Gründen auf mehr als der Hälfte der Gesamtstrecke mitgenommen werden oder c) schweres (mindestens 15 kg) und/oder sperriges Dienstgepäck mitzuführen ist, das auch bei Anlegen eines strengen Maßstabes die Benutzung eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels als unzumutbar erscheinen lässt oder d) die Benutzung des Kraftfahrzeuges es ermöglicht, an einem Tag an verschiedenen Stellen Dienstgeschäfte wahrzunehmen. Nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Landesreisekostengesetz kann für bestimmte gleichartige Dienstgeschäfte oder abgrenzbare Gruppen von Dienstreisenden (z. B. Prüfer im Außendienst) das Vorliegen triftiger Gründe durch den Kreistag auch allgemein festgestellt werden. Hierbei ist nach Auffassung der Verwaltung die besondere Schwierigkeit zu beachten, in einem Flächenkreis ein vom Bürger erwartetes Dienstleistungsniveau kostengünstig, kompetent und zeitgerecht aufrecht zu erhalten. Die Verwaltung hatte am 10.02.1999 unter Anlegung eines strengen Maßstabes dem Kreistag in der Vorlage 981 vorgeschlagen, für bestimmte Bedienstete der einzelnen Geschäftsbereiche und Stabsstellen das allgemeine Vorliegen triftiger Gründe gemäß § 6 Abs. 1 LRKG festzustellen. Den entsprechenden Beschluss hat der Kreistag in seiner Sitzung am 16. Juni 1999 gefasst. Bedingt durch Umsetzungen bzw. Besetzung neugeschaffener Stellen schlägt die Verwaltung dem Kreistag vor, für folgende Bedienstete das Vorliegen triftiger Gründe gemäß § 6 Abs. 1 LRKG festzustellen: Geschäftsbereich I Abt. 10.3 - Organisation und Gebäudemanagement - / Abt. 10.4 - Personalmanagement und Zentrale Dienste - Gründe a), c) und d) Koll, Klaus (Elektrofachkraft) Seite - 3 - Geschäftsbereich III Abt. 50 - Soziales - Gründe a) und d) Heinen, Thomas (Grundsicherung) Ossowski, Daniela (Grundsicherung) Sistig, Sabine (Hilfe zur Arbeit) Schulz, Werner (Heimaufsicht) Abt. 51 - Jugend und Familie - Gründe a) und d) Arndt, Carola (Bezirkssozialarbeit/ Projekt Konsolidierung Heimkosten) Breuer, Angela (Bezirkssozialarbeit/ Projekt Konsolidierung Heimkosten) Köstner, Martina (Bezirkssozialarbeit/ Projekt Konsolidierung Heimkosten) Celik, Annette (Bezirkssozialarbeit) Geschäftsbereich IV Abt. 60 - Verwaltung/Finanzen GB IV, Umwelt und Planung - Gründe a) und d) Balter-Frings, Birgit (Aufgaben im Bereich Altlasten und "Wilde Müllablagerungen") Abt. 63 - Wohnungsbauförderung - Gründe a) und d) Machof, Hans-Friedel (Technische Prüfungen und Abnahmen der öffentlich geförderten und freifinanzierten Bauvorhaben im Kreisgebiet) Abt. 66.2 - Ingenieurplanung - und bau - Gründe a) und d) Bornhold, Andreas (Baumassnahmen "Straße") Marner, Horst (Planung und Bau für "Straße" und "Deponie") Sprung, Marcus (Planung und Bau für "Straße" und "Radverkehrsnetz") gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)