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Beschlussvorlage GB (Waldfreibad Steinbachtalsperre)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Waldfreibad Steinbachtalsperre) Beschlussvorlage GB (Waldfreibad Steinbachtalsperre)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 164/2003 07.03.2003 Az.: 20/He Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 26.03.2003 Kreistag 02.04.2003 Waldfreibad Steinbachtalsperre Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, den Antrag der Stadt Euskirchen auf Zuschussgewährung zum Betrieb des Waldfreibades Steinbachtalsperre vom 04.03.2003 abzulehnen. Begründung: Seite - 2 - Mit Schreiben vom 04.03.2003 (siehe Anlage) schildert die Stadt Euskirchen den Diskussionsstand zum Betrieb des Waldfreibades Steinbachtalsperre und zu etwaigen Alternativnutzungen. Im 3. Absatz des Schreibens wird die Frage aufgeworfen, ob sich der Kreis mit einem Zuschuss an den Betriebskosten des Bades beteiligt. Wenn auch das Schreiben nicht als „Antrag“ bezeichnet ist, so ist es dennoch aufgrund der Ausführungen als Antrag zu qualifizieren. Das Bad wurde mit Vertrag vom 13.12.1982 (Vertrag sowie weitere Sitzungsunterlagen wurden den Fraktionen aufgrund einer Anfrage der SPD bereits zur Verfügung gestellt) auf die Stadt übertragen. Dabei wurde Eigentum unentgeltlich übertragen, während die auf dem Eigenbetrieb des Kreises lastenden Darlehensverpflichtungen nicht übertragen wurden. Es wurden ferner gegenseitige Rechte und Pflichten definiert. Unstreitig handelt es sich bei dem beantragten Zuschuss um eine freiwillige Leistung. Selbst wenn eine überregionale Bedeutung des Bades unterstellt wird, gibt es keinerlei Verpflichtung des Kreises, einen Zuschuss zu leisten. Die finanzielle Situation des Kreises Euskirchen lässt die Neuübernahme einer solchen – freiwilligen – Ausgabe nicht zu. Nicht zuletzt die Städte und Gemeinden des Kreises weisen in ihren Stellungnahmen zum Haushalt 2003 / 2004 mehrfach darauf hin, dass alle Möglichkeiten zum Haushaltsausgleich genutzt und jegliche Einsparpotentiale wahrgenommen werden sollen. So appelliert auch die Stadt Euskirchen in ihrer Stellungnahme zum Haushalt (siehe Anlage 5 zu V 152), dass der Kreis seine Einsparpotentiale hinsichtlich freiwilliger Leistungen nutzen solle. Verwaltungsseitig wird deshalb vorgeschlagen, den Antrag abzulehnen. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)