Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 164/2003
07.03.2003
Az.: 20/He
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
26.03.2003
Kreistag
02.04.2003
Waldfreibad Steinbachtalsperre
Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius
Tel.: 420
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag:
Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, den Antrag der Stadt Euskirchen auf Zuschussgewährung zum Betrieb
des Waldfreibades Steinbachtalsperre vom 04.03.2003 abzulehnen.
Begründung:
Seite - 2 -
Mit Schreiben vom 04.03.2003 (siehe Anlage) schildert die Stadt Euskirchen den Diskussionsstand
zum Betrieb des Waldfreibades Steinbachtalsperre und zu etwaigen Alternativnutzungen. Im 3.
Absatz des Schreibens wird die Frage aufgeworfen, ob sich der Kreis mit einem Zuschuss an den
Betriebskosten des Bades beteiligt. Wenn auch das Schreiben nicht als „Antrag“ bezeichnet ist, so
ist es dennoch aufgrund der Ausführungen als Antrag zu qualifizieren.
Das Bad wurde mit Vertrag vom 13.12.1982 (Vertrag sowie weitere Sitzungsunterlagen wurden
den Fraktionen aufgrund einer Anfrage der SPD bereits zur Verfügung gestellt) auf die Stadt übertragen. Dabei wurde Eigentum unentgeltlich übertragen, während die auf dem Eigenbetrieb des
Kreises lastenden Darlehensverpflichtungen nicht übertragen wurden. Es wurden ferner gegenseitige Rechte und Pflichten definiert.
Unstreitig handelt es sich bei dem beantragten Zuschuss um eine freiwillige Leistung. Selbst wenn
eine überregionale Bedeutung des Bades unterstellt wird, gibt es keinerlei Verpflichtung des Kreises, einen Zuschuss zu leisten.
Die finanzielle Situation des Kreises Euskirchen lässt die Neuübernahme einer solchen – freiwilligen – Ausgabe nicht zu. Nicht zuletzt die Städte und Gemeinden des Kreises weisen in ihren Stellungnahmen zum Haushalt 2003 / 2004 mehrfach darauf hin, dass alle Möglichkeiten zum Haushaltsausgleich genutzt und jegliche Einsparpotentiale wahrgenommen werden sollen. So appelliert
auch die Stadt Euskirchen in ihrer Stellungnahme zum Haushalt (siehe Anlage 5 zu V 152), dass
der Kreis seine Einsparpotentiale hinsichtlich freiwilliger Leistungen nutzen solle.
Verwaltungsseitig wird deshalb vorgeschlagen, den Antrag abzulehnen.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)