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Beschlussvorlage GB (Erweiterungsbau Kreishaus Euskirchen; hier: Erstellung des Anbaus)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Erweiterungsbau Kreishaus Euskirchen;
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 7/2002 16.04.2002 Datum: Az.: 10.3/636-01 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 08.05.2002 Kreisausschuss 22.05.2002 Kreistag 22.05.2002 Erweiterungsbau Kreishaus Euskirchen; hier: Erstellung des Anbaus Sachbearbeiter: Herr Adams Tel.: 327 Abt.: 10.3 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: 2 0200 95003 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, dass ein Anbau an das Kreishaus Jülicher Ring entsprechend der vorliegenden, vom Projektsteuerer geprüften Entwurfsplanung errichtet werden soll. Die weiteren Planungsschritte, Ausschreibung, Vergabe und Ausführung sollen nach dem vorgelegten Zeitplan – mit dem Ziel der Gebäudefertigstellung Anfang 2004 - angegangen werden. Begründung: Seite - 2 Am 7.11.2001 sprach sich der Kreistag im Grundsatz für den Erweiterungsbau aus und beschloss, auf Basis der von den Architekten Hausmann & Müller, Köln, erarbeiteten Machbarkeitsstudie weiterzuplanen. Die Ausführung sollte einem besonderen Beschluss vorbehalten bleiben. In seinem Gutachten vom 20.6.2001 hatte Herr Prof. Dr. Klaus Homann, Akademie der Immobilienwirtschaft, Stuttgart, die Wirtschaftlichkeit des Anbauprojektes nachgewiesen. Auf die bisherige Beschlussfassung wird Bezug genommen (Beschlüsse Nr. 233 vom 14.3.2001 und Nr. 336 vom 27.6.2001). Zu den wesentlichen konstruktiven und haustechnischen Fragen erarbeiteten die Architekten gemeinsam mit den Fachplanern Variantenvorschläge, über die der Kreisausschuss am 6.3.2002 entschied. Auf Basis dieser Auswahlentscheidungen wurde die Entwurfsplanung zu Ende geführt. Die durch Projektsteuerung und Verwaltung geprüften wesentlichen Kenndaten zum Gebäude und zu den Kosten sind in der Anlage 1 dargestellt. Darüber hinaus werden den Fraktionen jeweils in einfacher Ausfertigung folgende Planunterlagen zur Verfügung gestellt: - Lageplan M 1 : 250 Grundrisse aller Geschosse M 1 : 100 Ansichten und Schnitte M 1: 100 Für den Fall eines positiven Kreistagsbeschlusses würden sich nun die Detailplanung (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung) und dann die Ausschreibung der Einzelgewerke (mit der Möglichkeit für Gesamtunternehmer, alle Gewerke anzubieten) anschließen. Nach Auswertung der Ausschreibung würden dem Kreisausschuss (über den Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung) die Vergabevorschläge zur Entscheidung in der Sitzung am 4.12.2002 vorgelegt. Durch die einzelgewerksgenaue Ermittlung der Kosten in der „Haushaltsunterlage Bau“ und deren Prüfung durch den Projektsteuerer werden eine größtmögliche Genauigkeit und Sicherheit der Kostenplanung erreicht. Diese Unterlagen bilden die Basis für die Detailplanung und Ausschreibung. Das professionelle Projektmanagement soll Planüberschreitungen entgegen wirken. Sollten sich dennoch Kostenmehrungen abzeichnen, wird die Verwaltung schnellstmöglich darüber informieren und Gegensteuerungsvorschläge unterbreiten. Die Planung, das Raumbuch (Anlage 2) und das vorläufige Raumbelegungskonzept (Anlage 3) wurden mit den Organisationseinheiten, dem Arbeitschutzausschuss und dem Personalrat abgestimmt und im Grundsatz Einvernehmen erzielt. Wenige Details sind in der folgenden Ausführungsplanung noch abschließend zu klären. Zusätzlich zu den v.g. Unterlagen erhalten die Fraktionen jeweils in 1-facher Ausfertigung die derzeitige Raumbelegungsplanung für Alt- und Neubau. Sie ist nachfolgend grob skizziert. Altbau: Ebene Untergebrachte Organisationseinheiten 3. OG 2. OG 1. OG EG VL, Personalrat, 10.1, 80, GBL I, 10.3, 10.4 GBL IV, 60, 66.2, 66.3 62, 63 Fraktionen, Kantine, 10.4 (Poststelle, Zentrale) 14, 20, 32.1 (Ausländer/Asyl), 32.3 10.1 (Fahrer), 10.4 (Archiv, Druckerei), 53 UG Neubau: Arbeitsplätze 52 71 75 72 35 Seite - 3 Ebene Untergebrachte Organisationseinheiten 1. OG EG GBL III, 51 10.4 (Bibliothek, Festsetzungsstelle) 10.5, 40, Lehrerpersonalrat, 50, 51 (Rest) 10.3 (Entsorgung), GB IV(Messgeh., Grünflächenk.), GBL II, 32.1(Rest), 32.2, 39, KVE UG Arbeitsplätze 53 74 65 Anlagen 1 – Kenndaten 2 – Raumbuch 3 – vorläufiges Raumbelegungskonzept Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)