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Beschlussvorlage GB (Ahrtalradweg zwischen Nonnenbachtal und Ahrdorf (Kreisgrenze) hier: Zustimmung zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen NW für Planung und Bau des Ahrtalradweges)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
60 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Ahrtalradweg zwischen Nonnenbachtal und Ahrdorf (Kreisgrenze)
hier: Zustimmung zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen NW für Planung und Bau des Ahrtalradweges) Beschlussvorlage GB (Ahrtalradweg zwischen Nonnenbachtal und Ahrdorf (Kreisgrenze)
hier: Zustimmung zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen NW für Planung und Bau des Ahrtalradweges) Beschlussvorlage GB (Ahrtalradweg zwischen Nonnenbachtal und Ahrdorf (Kreisgrenze)
hier: Zustimmung zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen NW für Planung und Bau des Ahrtalradweges)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 11/2002 17.04.2002 Az.: IV-66.2/643-01/Mo X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 08.05.2002 Kreisausschuss 22.05.2002 Ahrtalradweg zwischen Nonnenbachtal und Ahrdorf (Kreisgrenze) hier: Zustimmung zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen NW für Planung und Bau des Ahrtalradweges Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15-221 Abt.: 66.2 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um DM DM Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen NW Niederlassung Euskirchen abzuschließen, die den Grunderwerb, die Planung, den Bau und die Finanzierung des Ahrtalradwegs zwischen K 70 Nonnenbachtal und der Kreisgrenze bei Ahrdorf regelt. Seite - 2 Begründung: Zu Beginn des Agenda 21 Prozesses Ende 1999 mussten in Bezug auf den Fahrradtourismus noch deutliche Netzlücken festgestellt werden. Dies betraf vor allem das überregionale Radwegenetz. Inzwischen wurden Maßnahmen wie die Wasserburgenroute, der Urftseeradweg, die Dreiländerroute und die Naturparkroute durch den Kreis Euskirchen und andere Projektträger umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung. Im Südkreis, wo insbesondere die Tourismuswirtschaft eine große Rolle spielt, fehlen jedoch noch immer attraktive Routen. Diese zu schaffen ist eine der wesentlichen Aufgaben des Projektes „Fahrradfreundlicher Kreis Euskirchen“. Hierbei wurde ein umfangreicher Maßnahmenkatalog für Lückenschlüsse im Radwegenetz erarbeitet. Diese Lückenschlüsse berücksichtigen sowohl den touristischen Wert als auch die Belange des Alltagsradverkehrs. Ein wichtiges Projekt ist hierbei der Bau des Ahrtalradwegs zwischen Blankenheim und der Landesgrenze zu Rheinland Pfalz im Bereich Ahrdorf. Der Radweg bildet im Kreis Euskirchen ein wichtiges Teilstück im Konzept Tälerrouten. Dieses Radroutennetz hat vor allem im topografisch bewegten Südkreis großen Wert, da auch ungeübte Radfahrer problemlos größere steigungsarme Touren unternehmen können. Durch die Fortsetzung auf Rheinland-Pfälzer Seite hat der Ahrtalradweg überregionale Bedeutung. Der Ausbau ist dort in alltagstauglicher Form bereits bis Schuld durchgeführt. Ab Schuld Richtung Kreisgrenze ist der Kreis Ahrweiler bemüht zeitnah zum Ausbau des Kreises Euskirchen den Anschluss nach Ahrdorf herzustellen, so dass eine attraktive Radwegeverbindung aus der Eifel bis zum Rhein geschaffen wird. Über den Ahrtalradweg hinaus steht dem Radfahrer nach dem Ausbau der Teilstücke zwischen Blankenheim und Schuld mit dem Routendreieck „Erft-Rhein-Ahr“ ein weiträumiges, überregionales Radroutennetz zur Verfügung bei dem mit der Erft-Route, dem Erlebnisradweg Rheinschiene und dem Ahrtalradweg drei bedeutende Radwege der Region verknüpft werden können. Somit erhalten auch die Erft-Route und weitere in Verknüpfung stehende Radverkehrsverbindungen des Kreises Euskirchen eine höhere Bedeutung. Aber auch im Alltagsverkehr bietet der Ahrtalradweg eine alternativlose Lösung als straßenbegleitender Radweg zur schnell befahrenen, mit hohem Kfz-Anteil belasteten B 258, durch die für die Anwohner der umliegenden Ortschaften eine sichere, leicht zu befahrende Radverkehrsanbindung an den Kernort Blankenheim gewährt wird. Die Ausbauabschnitte im Bereich des Kreises Euskirchen unterteilen sich im Wesentlichen auf den Abschnitt „Blankenheim Kläranlage bis Nonnenbachtal (K 70) und Nonnenbachtal bis Kreisgrenze bei Ahrdorf. Der erste Abschnitt bis zum Ausbauende Kläranlage wird als straßenbegleitender Radweg parallel zur B 258 vom Landesbetrieb Straßen NW voraussichtlich in 2002/2003 realisiert. Der zweite Bauabschnitt von der Kläranlage bis zur K 70 im Nonnenbachtal wird durch den Landesbetrieb Straßen geplant und gebaut. Für diese Abschnitte ist eine für den touristischen Radverkehr wünschenswerte abgesetzte Führung direkt in der Flussaue aufgrund der Eigentumsverhältnisse und des Landschaftsschutzes nicht möglich. Ab dem Nonnenbachtal schwenkt der Radweg von der B 258 ab, um auf dem Bahndamm der ehemaligen Ahrtalbahntrasse in sichtweite der Bundesstraße auf etwa 12 Km Länge bis zur Kreisgrenze zu führen. Lediglich im Bereich Farm Auel sowie in den Ortsdurchfahrten Ahrhütte und Ahrdorf wird hierbei von der Bahntrasse abgewichen. Somit ist ein nahezu steigungsfreier Radweg gegeben, der komfortabel für den touristischen wie auch den Alltagsradfahrer ist. Seite - 3 Vor allem die geringe Längsneigung der Bahntrasse, die Trassenführung abseits der Bundesstraße sowie die Ursprünglichkeit der Natur im Verlauf der Strecke sind Vorteile für den touristisch orientierten Radverkehr. Hinzu kommen Besonderheiten –wie das Viadukt bei Oberahreck-, die dem Radweg seinen besonderen Charakter geben und Anziehungspunkte bilden. Der Radweg ist als straßenbegleitender Radweg für den Alltagsverkehr anzusehen und soll hierzu durchgängig mit Asphaltoberfläche ausgebaut werden. Eine Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde sowie dem Naturschutz wird am 02.05.2002 stattfinden. Da der Kreis bereits erhebliche Grundlagenermittlungen und Planungsvorleistungen im Rahmen des Projektes „Fahrradfreundlicher Kreis Euskirchen“ erstellt hat, ist es sinnvoll, der Bitte des Landesbetriebs nachzukommen, auch die verbleibenden Arbeiten im Auftrag des Landesbetriebes abzuwickeln. Die Kostenübernahme durch den Landesbetrieb umfasst auch die Instandsetzung mitgenutzter Bauwerke, wodurch insbesondere auch die Einbeziehung der aus touristischer Hinsicht wichtigen Brückenbauwerke im Verlauf der Ahrtalbahn gesichert ist. Daher schlägt die Verwaltung vor, mit dem Landesbetrieb Straßen NW, Niederlassung Euskirchen, eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung abzuschließen, die den Grunderwerb, die Planung und den Ausbau des dritten Bauabschnittes von der K 70 bis zur Kreisgrenze regelt. Die Verwaltungskosten werden vom Bund (Landesbetrieb Straßen NW Euskirchen) erstattet. Nach Ausbau soll der Radweg in die Baulast der Gemeinde Blankenheim übergehen. Anlage Landrat Geschäftsbereichsleiter/ in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)