Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 11/2002
17.04.2002
Az.: IV-66.2/643-01/Mo
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
08.05.2002
Kreisausschuss
22.05.2002
Ahrtalradweg zwischen Nonnenbachtal und Ahrdorf (Kreisgrenze)
hier: Zustimmung zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen
NW für Planung und Bau des Ahrtalradweges
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15-221
Abt.: 66.2
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
DM
DM
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Verwaltungsvereinbarung mit dem
Landesbetrieb Straßen NW Niederlassung Euskirchen abzuschließen, die den Grunderwerb,
die Planung, den Bau und die Finanzierung des Ahrtalradwegs zwischen K 70
Nonnenbachtal und der Kreisgrenze bei Ahrdorf regelt.
Seite - 2 Begründung:
Zu Beginn des Agenda 21 Prozesses Ende 1999 mussten in Bezug auf den Fahrradtourismus noch
deutliche Netzlücken festgestellt werden. Dies betraf vor allem das überregionale Radwegenetz.
Inzwischen wurden Maßnahmen wie die Wasserburgenroute, der Urftseeradweg, die Dreiländerroute
und die Naturparkroute durch den Kreis Euskirchen und andere Projektträger umgesetzt oder
befinden sich in der Umsetzung. Im Südkreis, wo insbesondere die Tourismuswirtschaft eine große
Rolle spielt, fehlen jedoch noch immer attraktive Routen. Diese zu schaffen ist eine der wesentlichen
Aufgaben des Projektes „Fahrradfreundlicher Kreis Euskirchen“.
Hierbei wurde ein umfangreicher Maßnahmenkatalog für Lückenschlüsse im Radwegenetz
erarbeitet. Diese Lückenschlüsse berücksichtigen sowohl den touristischen Wert als auch die
Belange des Alltagsradverkehrs. Ein wichtiges Projekt ist hierbei der Bau des Ahrtalradwegs
zwischen Blankenheim und der Landesgrenze zu Rheinland Pfalz im Bereich Ahrdorf.
Der Radweg bildet im Kreis Euskirchen ein wichtiges Teilstück im Konzept Tälerrouten. Dieses
Radroutennetz hat vor allem im topografisch bewegten Südkreis großen Wert, da auch ungeübte
Radfahrer problemlos größere steigungsarme Touren unternehmen können.
Durch die Fortsetzung auf Rheinland-Pfälzer Seite hat der Ahrtalradweg überregionale Bedeutung.
Der Ausbau ist dort in alltagstauglicher Form bereits bis Schuld durchgeführt. Ab Schuld Richtung
Kreisgrenze ist der Kreis Ahrweiler bemüht zeitnah zum Ausbau des Kreises Euskirchen den
Anschluss nach Ahrdorf herzustellen, so dass eine attraktive Radwegeverbindung aus der Eifel bis
zum Rhein geschaffen wird.
Über den Ahrtalradweg hinaus steht dem Radfahrer nach dem Ausbau der Teilstücke zwischen
Blankenheim und Schuld mit dem Routendreieck „Erft-Rhein-Ahr“ ein weiträumiges, überregionales
Radroutennetz zur Verfügung bei dem mit der Erft-Route, dem Erlebnisradweg Rheinschiene und
dem Ahrtalradweg drei bedeutende Radwege der Region verknüpft werden können. Somit erhalten
auch die Erft-Route und weitere in Verknüpfung stehende Radverkehrsverbindungen des Kreises
Euskirchen eine höhere Bedeutung.
Aber auch im Alltagsverkehr bietet der Ahrtalradweg eine alternativlose Lösung als
straßenbegleitender Radweg zur schnell befahrenen, mit hohem Kfz-Anteil belasteten B 258, durch
die für die Anwohner der umliegenden Ortschaften eine sichere, leicht zu befahrende
Radverkehrsanbindung an den Kernort Blankenheim gewährt wird.
Die Ausbauabschnitte im Bereich des Kreises Euskirchen unterteilen sich im Wesentlichen auf den
Abschnitt „Blankenheim Kläranlage bis Nonnenbachtal (K 70) und Nonnenbachtal bis Kreisgrenze
bei Ahrdorf.
Der erste Abschnitt bis zum Ausbauende Kläranlage wird als straßenbegleitender Radweg parallel
zur B 258 vom Landesbetrieb Straßen NW voraussichtlich in 2002/2003 realisiert. Der zweite
Bauabschnitt von der Kläranlage bis zur K 70 im Nonnenbachtal wird durch den Landesbetrieb
Straßen geplant und gebaut.
Für diese Abschnitte ist eine für den touristischen Radverkehr wünschenswerte abgesetzte Führung
direkt in der Flussaue aufgrund der Eigentumsverhältnisse und des Landschaftsschutzes nicht
möglich.
Ab dem Nonnenbachtal schwenkt der Radweg von der B 258 ab, um auf dem Bahndamm der
ehemaligen Ahrtalbahntrasse in sichtweite der Bundesstraße auf etwa 12 Km Länge bis zur
Kreisgrenze zu führen. Lediglich im Bereich Farm Auel sowie in den Ortsdurchfahrten Ahrhütte und
Ahrdorf wird hierbei von der Bahntrasse abgewichen. Somit ist ein nahezu steigungsfreier Radweg
gegeben, der komfortabel für den touristischen wie auch den Alltagsradfahrer ist.
Seite - 3 Vor allem die geringe Längsneigung der Bahntrasse, die Trassenführung abseits der Bundesstraße
sowie die Ursprünglichkeit der Natur im Verlauf der Strecke sind Vorteile für den touristisch
orientierten Radverkehr. Hinzu kommen Besonderheiten –wie das Viadukt bei Oberahreck-, die dem
Radweg seinen besonderen Charakter geben und Anziehungspunkte bilden.
Der Radweg ist als straßenbegleitender Radweg für den Alltagsverkehr anzusehen und soll hierzu
durchgängig mit Asphaltoberfläche ausgebaut werden. Eine Abstimmung mit der Unteren
Landschaftsbehörde sowie dem Naturschutz wird am 02.05.2002 stattfinden.
Da der Kreis bereits erhebliche Grundlagenermittlungen und Planungsvorleistungen im Rahmen des
Projektes „Fahrradfreundlicher Kreis Euskirchen“ erstellt hat, ist es sinnvoll, der Bitte des
Landesbetriebs nachzukommen, auch die verbleibenden Arbeiten im Auftrag des Landesbetriebes
abzuwickeln.
Die Kostenübernahme durch den Landesbetrieb umfasst auch die Instandsetzung mitgenutzter
Bauwerke, wodurch insbesondere auch die Einbeziehung der aus touristischer Hinsicht wichtigen
Brückenbauwerke im Verlauf der Ahrtalbahn gesichert ist.
Daher schlägt die Verwaltung vor, mit dem Landesbetrieb Straßen NW, Niederlassung Euskirchen,
eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung abzuschließen, die den Grunderwerb, die Planung
und den Ausbau des dritten Bauabschnittes von der K 70 bis zur Kreisgrenze regelt. Die
Verwaltungskosten werden vom Bund (Landesbetrieb Straßen NW Euskirchen) erstattet. Nach
Ausbau soll der Radweg in die Baulast der Gemeinde Blankenheim übergehen.
Anlage
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/
in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)