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Beschlussvorlage (Ablösung des Darlehens des Krankenhauses Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
15.09.2009
Erstellt
19.10.09, 18:04
Aktualisiert
19.10.09, 18:04
Beschlussvorlage (Ablösung des Darlehens des Krankenhauses Bedburg) Beschlussvorlage (Ablösung des Darlehens des Krankenhauses Bedburg)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7145/2009 Fachbereich IV Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 15.09.2009 Betreff: Ablösung des Darlehens des Krankenhauses Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, für die Teilablösung des Darlehens des Krankenhauses Bedburg, für das die Stadt Bedburg momentan den Zinsdienst übernimmt, 60.000 € als Tilgung in den Haushaltsplan 2010 einzustellen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Am 17.08.1999 beschloss der Rat der Stadt Bedburg die Übernahme des Zinsdienstes für ein vom Krankenhaus St. Hubertus-Stift Bedburg aufzunehmendes Darlehen (280.000 DM/143.162 €). Zur Leistung des Zinsdienstes bestehen Verpflichtungsrückstellungen in Höhe von 88.678,13 €. Der Reststand des Darlehens beträgt derzeit rd. 120.000 €. Der kommissarische Verwaltungsleiter, Herr Schall, fragte nach, ob bei der Stadt Bedburg Bereitschaft bestünde, das Darlehen vorzeitig abzulösen. Damit beide Partner profitieren, sollten jeweils 60.000 € vom Krankenhaus und von der Stadt Bedburg zur Tilgung beigetragen werden. Die Ablösung könnte aus der Rückstellung bedient werden. Hierzu ist allerdings zunächst eine Veranschlagung im Haushalt 2010 erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, der Ablösung des Darlehens aus verwaltungsvereinfachenden und wirtschaftlichen Gründen zuzustimmen. Das Krankenhaus Bedburg wird nach Beschlussfassung durch den Rat informiert, dass die Mittel in den Haushalt 2010 eingestellt werden, die tatsächliche Ablösung des Darlehens aber unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung durch den Rhein-Erft-Kreis steht.. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 04.09.2009 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-145/2009 Seite 2