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Dringlichkeitsentscheidung Stab (EuRegionale Änderungen zum Gesellschaftsvertrag)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
46 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Dringlichkeitsentscheidung Stab (EuRegionale
Änderungen zum Gesellschaftsvertrag)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: D 13/2002 13.11.2002 Az.: 751-03 Dringlichkeitsentscheidung Beschlussgegenstand: EuRegionale Änderungen zum Gesellschaftsvertrag Die Vorlage V 99/2002 vom 28.10.2002 wird gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Notwendige Änderungen des Gesellschaftsvertrages der „Euregionale 2008 Agentur GmbH haben die erneute Verschiebung der Gründungsversammlung erforderlich gemacht. Eine rechtzeitige Beschlussfassung des Gesellschaftsvertrages durch den Kreistag kann vor dem Gründungstermin am 27.11.2002 nicht mehr erfolgen. gez. Reidt gez. Hürten gez. Pesch gez. Dr. Danninger gez. Rosenke gez. Dr. Wolf Landrat (Kreisausschussmitglieder) Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)