Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
60 kB
Datum
12.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 348/2007
23.07.2007
Az.: 50/ 410-91
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
21.08.2007
Kreisausschuss
05.09.2007
Kreistag
12.09.2007
Überplanmäßige Ausgabe im Budget 300 500 005 - Produkt 312 01 - Originäre Aufgaben
nach dem SGB II Sachbearbeiter/in: Herr Fritze
Tel.: 02251/15-548
Abt.: 50
Die Vorlage berührt nicht den Etat
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
gez.
Hessenius
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
X Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Produkt: 312 01
Kreiskämmerer
Produkt:
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Gem. § 53 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) in Verbindung mit § 83 Abs. 2
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) stimmt der Kreistag der überplanmäßigen
Ausgabe im Budget 300 500 005 - Produkt 312 01 - Originäre Aufgaben nach dem SGB II – bis zu
einer Höhe von netto 1.700.000 € zu.
2
Begründung:
Gem. § 53 KrO NW in Verbindung mit § 83 Abs. 2 GO bedürfen erhebliche überplanmäßige
Ausgaben der Zustimmung des Kreistages. In § 6 Abs. 1 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2007/2008 ist
festgelegt, dass eine Verschlechterung des Budgetansatzes im Verwaltungshaushalt um mehr als
250.000 € erheblich ist.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.12.2006 eine Reduzierung der im Haushaltsentwurf (bzw.
der 2. Veränderungsliste) veranschlagten Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) (PSK 8 525383)
um 2.398.000 € auf 19.311.000 € unter gleichzeitiger Anpassung der Bundesbeteiligung (PSK 2
442091) auf 6.026.400 € (-744.000 €) beschlossen. Die Nettoreduzierung KdU beträgt damit
1.645.000 €.
Im Budget 300 500 005 ist daher für das Haushaltsjahr 2007 beim Produkt 312 01 ein
Zuschussbedarf von 14.434.300 € ausgewiesen.
Zum Stichtag 15.07.2007 sind in diesem Jahr 7 Monate KDU und einmalige Leistungen mit der
Bundesagentur für Arbeit und den kreisangehörigen Kommunen abgerechnet worden. Auf der
Grundlage dieser Abrechnungen ist festzustellen, dass die im Haushalt veranschlagten
Ausgabemittel bei den Produktsachkonten
-
312 01 8 525383 (KDU, 19.311.000 €),
312 01 8 525210 (einmalige Leistungen nach § 22 Abs. 3 u. 5 SGB II, 160.000 €) und
312 01 8 525385 (einmalige Leistungen nach § 23 Abs. 3 SGB II, 180.000 €)
nicht auskömmlich sein werden und Mehrausgaben in Höhe von rund 1.700.000 € zu erwarten sind.
Im Abrechnungszeitraum von Januar 2007 bis einschl. Juli 2007 sind bis zum 15.07.2007
a) an KDU angefordert bzw. abgerechnet worden
Dies entspricht einem Monatsdurchschnitt von
Hochgerechnet auf 12 Monate ergibt sich hieraus
ein Gesamtaufwand an KDU 2007 in Höhe von
b) an einmaligen Leistungen insgesamt
angefordert bzw. abgerechnet worden
Dies entspricht einem Monatsdurchschnitt von
Hochgerechnet auf 12 Monate ergibt sich hieraus
ein Gesamtaufwand an einmaligen Leistungen 2007 in Höhe von
12.474.821,20 €
1.782.117,31 €
21.385.407,72 €
312.160,31 €
44.594,33 €
535.131,96 €
Auf der Einnahmenseite wird sich, bedingt durch die erwartete Ausgabenerhöhung, die
Bundesbeteiligung an den KDU (31,2 %) entsprechend erhöhen.
Erwarteter Gesamtaufwand KDU 2007:
./. Bundesanteil an den KDU 31,2 %
21.385.000 €
6.672.000 €
Nettoaufwand KDU 2007
14.713.000 €
3
Gegenüber dem HH-Ansatz 2007 bedeutet dies bei den relevanten PSK:
PSK
HH-Ansatz 2007
312 01 8 525383
312 01 8 525210
312 01 8 525385
19.311.000 €
160.000 €
180.000 €
HH-Ansatz 2007
312 01 2 442091
6.026.400 €
Erwartete Ausgabe
Mehr
21.385.000 €
226.000 €
310.000 €
Erwartete Einnahme
6.672.000 €
Netto-Mehraufwand
2.074.000 €
66.000 €
130.000 €
Mehr
645.600 €
1.624.400 €
Ergänzend ist zu erläutern:
Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften hat sich im Zeitraum der letzten 7 Monate auf ca. 5.700 und
damit im Rahmen der Zielvereinbarung (Basis der Haushaltskalkulation) eingependelt. Erkennbar ist,
dass darüber hinaus eine weitere Reduzierung der Bedarfsgemeinschaften aufgrund der
konjunkturellen Verbesserung noch nicht eingetreten ist. Dies entspricht dem bundesweiten Trend,
wonach zur Zeit die konjunkturelle Entwicklung noch nicht nachhaltig auf die Langzeitarbeitslosigkeit
(SGB II-Bereich) durchgreift.
Der Kreistag wird gebeten, der zu erwartenden überplanmäßigen Ausgabe im Produkt 312 01 um
Netto bis zu 1.700.000 € zuzustimmen.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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