Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
08.09.2009
Erstellt
08.09.09, 18:03
Aktualisiert
08.09.09, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7130/2009
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
08.09.2009
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 56 Bedburg / Siedlungserweiterung Zuckerfabrik Bedburg "Bedburger
Höfe"
-Bauflächen östlich der Erft / Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderunga) Vorstellung des überarbeiteten Plankonzeptes
b) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches
Beschlussvorschlag:
Zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt das vorgestellte Plankonzept zur Kenntnis.
Zu b) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom
24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018) für den Bebauungsplan Nr. 56 / Bedburg, Flächen östlich der Erft
(Bedburger Höfe) zu fassen.
Wesentliches Planungsziel dieser Bauleitplanung ist
• unter den aktuellen Herausorderungen wie Klimawandel, Ressourcenverknappung und
demographischem Wandel die Entwicklung einer energetisch nachhaltigen Wohnsiedlung im
Rahmen eines Energie-Plus-Quartiers in Zusammenarbeit mit der DGNB (Deutsche Gesellschaft für
nachhaltiges Bauen e.V.) zu entwickeln.
• die Ausweisung von Grünflächen entlang der Erft
• die Herstellung einer Radwegeverbindung entlang der Erft von Blerichen in das Stadtzentrum
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 23.02.1999 den Aufstellungsbeschluss für die
29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg für die Flächen östlich der Erft
gefasst. Planungsziel dieser Flächennutzungsplanänderung ist
• die Änderung von (GE) Gewerbegebiet und (GI) Industriegebiet in (W) Wohnbauflächen
• die Ausweisung von Grünflächen entlang der Erft
• die Änderung von (S) Sonderbauflächen in Grünflächen
• die nachrichtliche Übernahme der Südumgehung aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan
Nr. 38 / Bedburg.
Ergänzend hierzu soll in der Planung zum künftig zu entwickelnden Bebauungsplan gem.
Beschluss des Ausschusses für Planen und Bauen vom 10.08.1999 die Herstellung eines Radund Wanderweges entlang der Erft Berücksichtigung finden.
Der Aufstellungsbeschluss für diese 29. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde durch den
Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 11.03.2008 aus Rechtssicherheitsgründen
aufgehoben und mit identischen Planungszielen im Wege der Digitalisierung und Umstellung auf
das neue Baugesetzbuch neu gefasst. Der Planentwurf ist als Anlage 1 beigefügt.
In der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg wurde am
06.12.2005 wurde ein erster Masterplan (Anlage 2) für das Gelände östlich der Erft vorgestellt.
Dieser wurde seinerzeit durch den Ausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Details
zu dieser Planung wurden in der Vergangenheit intensiv diskutiert und sukzessive weiter
modifiziert.
Darüber hinaus ist ein Großteil der innerörtlichen verfügbaren und unmittelbar bebaubaren
Flächen im Stadtgebiet Bedburg zwischenzeitlich vermarktet worden (Bebauungsplan Nr.
32/Kaster „Im Spless“/Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg „Crown-Bender“). Großteilige
Entwicklungsflächen im zentralen Bereich Bedburgs sind derzeit nicht vorhanden.
In den Planungen zum Rahmenplan Bedburg (Anlage 3) hat das Gelände östlich der Erft in
Weiterführung durch planerische Verbindung im Rahmen einer künftigen Bebauung axial
Berücksichtigung gefunden.
Die Grundausrichtung des nunmehr entwickelten Konzeptes (Anlage 4) ist die Verwendung
regenerativer Energien ein Energie-Plus-Quartier – es wird mehr Energie durch regenerative
Quellen produziert als er verbraucht.
Dies ist nicht nur ökologisch lohnenswert und neben dem großen Imagefaktor auch eine geeignete
Vermarktungsmöglichkeit, sondern auch für die Nutzer ökonomisch reizvoll, da die Bewohner von
steigenden Energiepreisen unabhängig sind.
Das zwischenzeitlich entwickelte „neue“ und gänzlich überarbeitete und mit der Verwaltung
abgestimmte Konzept wird durch das beauftragte Planungsbüro in der Sitzung vorgestellt.
Die Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Eigentümer übernommen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP7-130/2009
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 25.08.2009
----------------------------------(Udo Schmitz)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
----------------------------------Kenntnis genommen:
(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-130/2009
Seite 3