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Beschlusstext (Rückstellung eines Baugesuches gem. § 15 Abs. 1 BauGB; Gemarkung Linnich, Flur 6, Flurstück 356)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
11 kB
Datum
20.05.2014
Erstellt
23.06.14, 19:00
Aktualisiert
23.06.14, 19:00
Beschlusstext (Rückstellung eines Baugesuches gem. § 15 Abs. 1 BauGB;
Gemarkung Linnich, Flur 6, Flurstück 356)

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STADT LINNICH Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Dienstag, den 20.05.2014. Sitzungsbeginn: 5. 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:10 Uhr Rückstellung eines Baugesuches gem. § 15 Abs. 1 BauGB; Gemarkung Linnich, Flur 6, Flurstück 356 Beschluss: Der Ausschuss vertagt die Angelegenheit zur Bratung auf einen späteren Zeitpunkt. Beratungsverlauf: Stellvertretende Ausschussvorsitzende Schalt erteilt das Wort an Herrn von der Heide vom Büro VDH-Projektmanagement. Dieser erläutert anhand einer vorbereiteten Präsentation und ergänzend zur Beschlussvorlage die planungsrechtliche Situation im Bereich Erkelenzer Straße und die sich aus der Bewegung der Linnicher Einzelhandelslandschaft heraus ergebende Notwendigkeit, hier Steuerungsinstrumente anzubringen. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt. In der anschließenden Beratung wird der Sachverhalt kontrovers beurteilt. Diese Kontroversen lassen sich im Laufe der Beratung nicht auflösen. Aus den Reihen des Ausschusses wird schließlich das Signal gesetzt, die Beschlussfassung zu vertagen. Nachdem Stadtamtsrat Reyer auf Frage von Stadtverordneten Oetjen die Frist erläutert hat, die der Stadt Linnich nach offizieller Beteiligung am Verfahren durch die Baugenehmigungsbehörde zur Verfügung steht und Bürgermeister Witkopp zu verstehen gegeben hat, dass im Rahmen dieser Verfahrensvorschriften eine Vertagung der Angelegenheit verwaltungsseitig akzeptabel ist, lässt Ausschussvorsitzende Schalt über den Antrag auf Vertagung, den sie als den weitestgehenden Beschlussantrag betrachtet, abstimmen. Beratungsergebnis: Einstimmig beschlossen.