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Beschlusstext (1. Änderung des Bebauungsplanes Ederen Nr. 3 "An der Bruchstraße")

Daten

Kommune
Linnich
Größe
72 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
23.12.14, 13:01
Aktualisiert
23.12.14, 13:01
Beschlusstext (1. Änderung des Bebauungsplanes Ederen Nr. 3 "An der Bruchstraße")

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STADT LINNICH Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Rates der Stadt Linnich am Dienstag, den 09.12.2014. Sitzungsbeginn: 11.1. 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:20 Uhr 1. Änderung des Bebauungsplanes Ederen Nr. 3 "An der Bruchstraße" Beschluss: Der Rat der Stadt Linnich beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl I, S. 1548) einen 1. Änderungsplan zum Bebauungsplan Ederen Nr. 3 „An der Bruchstraße“ aufzustellen. und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Ziel der Bauleitplanung ist es, die durch den vorhandenen Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze für die Errichtung einer Holzlagerhalle in den Dimensionen 40,00 m x 18,00 m zu erweitern. Mit der Änderung der Planungsunterlagen beauftragt der Vorhabenträger unmittelbar ein von ihm ausgewähltes Architekturbüro für Bauleitplanung. Die Verwaltung der Stadt Linnich stellt anhand dieser Unterlagen die einzelnen Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch sicher. Bis auf die allgemeinen Verwaltungskosten entstehen der Stadt Linnich damit keine Planungskosten. Beratungsverlauf: Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)