Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Info GB (Statistik "Wilder Müll" im Jahr 2001)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Info GB (Statistik "Wilder Müll" im Jahr 2001) Info GB (Statistik "Wilder Müll" im Jahr 2001)

öffnen download melden Dateigröße: 52 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 7/2002 16.04.2002 Az.: 66.12/643-13 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 08.05.2002 Statistik “Wilder Müll” im Jahr 2001 Wild abgelagerte Abfälle haben, wie auch in den Vorjahren, im Jahr 2001 wieder zu einem erheblichen Kostenaufwand geführt. Die meisten Abfälle wurden wie bisher im Rahmen von Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen von den Bauhöfen der Städte und Gemeinden sowie des Kreises und den Straßenmeistereien des Landesbetriebes NW eingesammelt und entsorgt. Sofern kein Verursacher ermittelbar war, wurden im Rahmen der eigenen ordnungsbehördlichen Zuständigkeit der Städte und Gemeinden ebenfalls wild abgelagerte Abfälle entsorgt. Die sich hieraus für das Jahr 2001 ergebenden Fallzahlen und die damit verbundenen Kosten sind der anliegenden Aufstellung zu entnehmen. In den Vorjahren wurden jährlich zwischen 90 und 130 Fälle der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde direkt angezeigt; im Jahr 2001 wurden hier konkret 110 Verstöße bekannt. Nach entsprechender Prüfung konnte bei 5 Fällen kein abfallrechtlicher Verstoß festgestellt werden. Hierbei handelte es sich in erster Linie um Fälle, bei welchen der Anzeigenerstatter sich alleine durch den optischen Eindruck einer Sache persönlich gestört fühlte, die Lagerung als solches jedoch nicht den abfallrechtlichen Vorschriften widersprach. Weitere 28 Fälle mussten wegen Unzuständigkeit an andere Behörden weitergeleitet werden. Dies sind in der Regel Fälle, bei welchen der Verursacher nicht ermittelt werden kann oder eine Beweisführung nicht möglich ist. Letzteres scheitert meistens an der Bereitschaft der Anzeigenden in möglichen Verfahren als Zeuge genannt zu werden. In der Regel muss dann die Beseitigung durch die jeweils zuständige Stadt, Gemeinde oder Forstbehörde erfolgen. Von den übrigen 77 Fällen befinden sich noch 8 in der Bearbeitung. Seite - 2 Bei den übrigen 69 Fällen wurde von 64 Verursachern der Müll freiwillig in eigener Regie geräumt und entsorgt, nachdem diese von der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde hierzu aufgefordert wurden. Bei den übrigen fünf Fällen konnte die ordnungsgemäße Entsorgung jedoch nur mit einer Ordnungsverfügung durchgesetzt werden, wobei in zwei Fällen die Entsorgung im Wege der Ersatzvornahme durchgeführt werden musste. Hierbei handelte es sich jeweils um Autowracks, deren Entsorgung auch nach erfolgter Ordnungsverfügung nicht von den Verursachern entsorgt wurden. Die hierbei für den Kreis Euskirchen entstandenen Kosten von rd. 225,00 € müssen im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden. Von den abgeschlossenen Verfahren wurden insgesamt 23 Stück an die Bußgeldstelle weitergeleitet. Bei den hiervon bereits abgeschlossenen Verfahren wurden bisher Bußgelder in einer Gesamthöhe von rd. 3.900,00 € festgesetzt. Bei einem geringfügigen Verstoß wurde an Stelle eines Bußgeldes eine Verwarnung ausgesprochen. Landrat Geschäftsbereichsleiter/ in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)