Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 7/2002
16.04.2002
Az.: 66.12/643-13
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
08.05.2002
Statistik “Wilder Müll” im Jahr 2001
Wild abgelagerte Abfälle haben, wie auch in den Vorjahren, im Jahr 2001 wieder zu einem
erheblichen Kostenaufwand geführt.
Die meisten Abfälle wurden wie bisher im Rahmen von Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen an
Straßen von den Bauhöfen der Städte und Gemeinden sowie des Kreises und den
Straßenmeistereien des Landesbetriebes NW eingesammelt und entsorgt.
Sofern kein Verursacher ermittelbar war, wurden im Rahmen der eigenen ordnungsbehördlichen
Zuständigkeit der Städte und Gemeinden ebenfalls wild abgelagerte Abfälle entsorgt.
Die sich hieraus für das Jahr 2001 ergebenden Fallzahlen und die damit verbundenen Kosten sind
der anliegenden Aufstellung zu entnehmen.
In den Vorjahren wurden jährlich zwischen 90 und 130 Fälle der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde
direkt angezeigt; im Jahr 2001 wurden hier konkret 110 Verstöße bekannt.
Nach entsprechender Prüfung konnte bei 5 Fällen kein abfallrechtlicher Verstoß festgestellt
werden. Hierbei handelte es sich in erster Linie um Fälle, bei welchen der Anzeigenerstatter sich
alleine durch den optischen Eindruck einer Sache persönlich gestört fühlte, die Lagerung als
solches jedoch nicht den abfallrechtlichen Vorschriften widersprach.
Weitere 28 Fälle mussten wegen Unzuständigkeit an andere Behörden weitergeleitet werden. Dies
sind in der Regel Fälle, bei welchen der Verursacher nicht ermittelt werden kann oder eine
Beweisführung nicht möglich ist. Letzteres scheitert meistens an der Bereitschaft der Anzeigenden
in möglichen Verfahren als Zeuge genannt zu werden.
In der Regel muss dann die Beseitigung durch die jeweils zuständige Stadt, Gemeinde oder
Forstbehörde erfolgen.
Von den übrigen 77 Fällen befinden sich noch 8 in der Bearbeitung.
Seite - 2 Bei den übrigen 69 Fällen wurde von 64 Verursachern der Müll freiwillig in eigener Regie geräumt
und entsorgt, nachdem diese von der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde hierzu aufgefordert
wurden.
Bei den übrigen fünf Fällen konnte die ordnungsgemäße Entsorgung jedoch nur mit einer
Ordnungsverfügung durchgesetzt werden, wobei in zwei Fällen die Entsorgung im Wege der
Ersatzvornahme durchgeführt werden musste. Hierbei handelte es sich jeweils um Autowracks,
deren Entsorgung auch nach erfolgter Ordnungsverfügung nicht von den Verursachern entsorgt
wurden. Die hierbei für den Kreis Euskirchen entstandenen Kosten von rd. 225,00 € müssen im
Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden.
Von den abgeschlossenen Verfahren wurden insgesamt 23 Stück an die Bußgeldstelle
weitergeleitet. Bei den hiervon bereits abgeschlossenen Verfahren wurden bisher Bußgelder in
einer Gesamthöhe von rd. 3.900,00 € festgesetzt.
Bei einem geringfügigen Verstoß wurde an Stelle eines Bußgeldes eine Verwarnung
ausgesprochen.
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/
in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)