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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 140, Erftstadt- Lechenich; WirtschaftsPark Erftstadt; Festlegung der Ablösungsbeträge für die Erschließung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
24.05.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 140, Erftstadt- Lechenich; WirtschaftsPark Erftstadt; Festlegung der Ablösungsbeträge für die Erschließung)

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Beschluss der Sitzung des Werksauschusses Straßen am 24.05.2006 11.1 Bebauungsplan Nr. 140, Erftstadt- Lechenich; WirtschaftsPark Erftstadt; Festlegung der Ablösungsbeträge für die Erschließung (Drs.Nr. 383/2006) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 1. Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 140 (WirtschaftsPark Erftstadt) in Erftstadt-Lechenich können Ablösevereinbarungen für die Erschließungsbeiträge geschlossen werden. Der Ablösebetrag je qm , ausgehend von der anzurechnenden Gesamtverteilungsfläche, beträgt 7,490581 Euro. Laut Bebauungsplan ist eine zwei- u. dreigeschossige gewerbliche Bebauung zulässig. Unter Berücksichtigung von Art (Gewerbe) und Maß (Geschossigkeit) der zulässigen Nutzung ergibt sich im Abrechnungsgebiet ein Ablösebetrag i.H.v. 13,483046 Euro pro qm Grundstücksfläche bei einer zweigeschossigen gewerblichen Bebauung sowie ein Ablösebetrag i.H.v. 14,981162 Euro pro qm Grundstücksfläche bei einer dreigeschossigen gewerblichen Bebauung. 2. Weiterhin können im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 140 (WirtschaftsPark Erftstadt) Ablösungsvereinbarungen der Beträge für den Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft für die im Plangebiet liegenden, gewerblich nutzbaren Baugrundstücke geschlossen werden. Der Ablösungsbetrag je qm zulässige Grundfläche beträgt 1,134816 Euro. Laut Festsetzung im Bebauungsplan beträgt die Grundflächenzahl im Abrechnungsgebiet einheitlich 0,8. Umgerechnet auf Grundstücksfläche ergibt dies einen Ablösebetrag i.H.v. 0,907852 Euro pro qm Grundstücksfläche.