Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
24.05.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Werksauschusses Straßen am 24.05.2006
11.1
Bebauungsplan Nr. 140, Erftstadt- Lechenich; WirtschaftsPark Erftstadt; Festlegung der
Ablösungsbeträge für die Erschließung (Drs.Nr. 383/2006)
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
1. Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 140 (WirtschaftsPark Erftstadt) in Erftstadt-Lechenich
können Ablösevereinbarungen für die Erschließungsbeiträge geschlossen werden. Der
Ablösebetrag je qm , ausgehend von der anzurechnenden Gesamtverteilungsfläche, beträgt
7,490581 Euro.
Laut Bebauungsplan ist eine zwei- u. dreigeschossige gewerbliche Bebauung zulässig.
Unter Berücksichtigung von Art (Gewerbe) und Maß (Geschossigkeit) der zulässigen
Nutzung ergibt sich im Abrechnungsgebiet ein Ablösebetrag i.H.v. 13,483046 Euro pro qm
Grundstücksfläche bei einer zweigeschossigen gewerblichen Bebauung sowie ein
Ablösebetrag i.H.v. 14,981162 Euro pro qm Grundstücksfläche bei einer dreigeschossigen
gewerblichen Bebauung.
2. Weiterhin können im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 140 (WirtschaftsPark Erftstadt)
Ablösungsvereinbarungen der Beträge für den Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in
Natur und Landschaft für die im Plangebiet liegenden, gewerblich nutzbaren
Baugrundstücke geschlossen werden. Der Ablösungsbetrag je qm zulässige Grundfläche
beträgt 1,134816 Euro. Laut Festsetzung im Bebauungsplan beträgt die Grundflächenzahl
im Abrechnungsgebiet einheitlich 0,8. Umgerechnet auf Grundstücksfläche ergibt dies
einen Ablösebetrag i.H.v. 0,907852 Euro pro qm Grundstücksfläche.