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Beschlusstext (1. Änderung des Bebauungsplanes Körrenzig Nr. 4, Sondergebiet Fa. Matzerath; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen während der Offenlage im vereinfachten Verfahren)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
85 kB
Datum
05.07.2011
Erstellt
21.07.14, 08:34
Aktualisiert
21.07.14, 08:34
Beschlusstext (1. Änderung des Bebauungsplanes Körrenzig Nr. 4, Sondergebiet Fa. Matzerath;
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen während der Offenlage im vereinfachten Verfahren) Beschlusstext (1. Änderung des Bebauungsplanes Körrenzig Nr. 4, Sondergebiet Fa. Matzerath;
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen während der Offenlage im vereinfachten Verfahren) Beschlusstext (1. Änderung des Bebauungsplanes Körrenzig Nr. 4, Sondergebiet Fa. Matzerath;
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen während der Offenlage im vereinfachten Verfahren)

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STADT LINNICH Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Dienstag, den 05.07.2011. Sitzungsbeginn: 6. 18:00 Uhr Sitzungsende: 18:40 Uhr 1. Änderung des Bebauungsplanes Körrenzig Nr. 4, Sondergebiet Fa. Matzerath; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen während der Offenlage im vereinfachten Verfahren Empfehlungsbeschluss: Siehe nachfolgende Vorschläge zu Einzelbeschlüssen und Gesamtbeschluss. Für den Bereich des bestehenden Bebauungsplan Nr. 4, Körrenzig ist zurzeit ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Tierkörperzwischenlager“ festgesetzt. Der rechtskräftige Bebauungsplan wurde im Jahre 1984 als Satzung beschlossen und entspricht aufgrund seines Alters nicht mehr den heutigen Ansprüchen und Nutzungswünschen. Im Laufe der Jahre erfolgten eine Umstrukturierung des Betriebes und eine Veränderung der ursprünglichen Nutzungsstrukturen. Um wirtschaftlich überlebensfähig zu bleiben, dient der Betrieb heute ebenfalls als Container- und Sortierbetrieb für nicht gefährliche Abfallstoffe. Durch eine Änderung bzw. Anpassung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 4, Körrenzig, soll eine planungsrechtliche Absicherung der bestehenden und geplanten Strukturen und Nutzungen erreicht werden. Die Flächen des Plangebietes sollen gemäß § 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m. § 11 BauNVO als Sondergebiet SO mit der Zweckbestimmung „Tierkörperzwischenlager sowie Sortieren und Zwischenlagern von nicht gefährlichen Abfallstoffen im Sinne der §§ 3 Abs. 8 KrW/AbfG, 2, 3 AVV“ festgesetzt werden. Ebenfalls sollen im Rahmen des Verfahrens Sondergebietsflächen und Flächen für die Landwirtschaft getauscht werden. Auf diese Weise kann der bestehende Standort auf lange Sicht gewährleistet und gesichert werden. Zur Gewährleistung der Erschließung ist eine verkehrssichere und nach Maßgaben der zuständigen Fachbehörden herzustellende Anbindung an die „B 57“ herzustellen. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Körrenzig Nr. 4 mit Begründung wurde in der Zeit vom 23.03. bis 26.04.2011 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.03.2011, vom 01.04.2011 und vom 07.04.2011 mit Frist bis zum 26.04.2011 bzw. 09.05.2011 nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. I. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit: Aus der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Beschlussvorschlag zu I.: 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich die Feststellung, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden. II. Positive Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange: T1 T2 T3 T4 T5 T6 T7 T8 T9 T 10 T 11 T 12 T 13 Gemeinde Aldenhoven Infracor GmbH, Marl EBV GmbH, Hückelhoven EWV GmbH, Stolberg RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Düren Erftverband, Bereich Abwassertechnik, Bergheim RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH, Düren Bezirksregierung Köln, Dez. 33-Landesentwicklung Thyssengas GmbH, Dortmund Handwerkskammer Aachen Industrie- u. Handelskammer Aachen RWE Power AG, Köln (Eingang: 28.03.2011) (Eingang: 29.03.2011) (Eingang: 31.03.2011) (Eingang: 31.03.2011) (Eingang: 31.03.2011) (Eingang: 01.04.2011) (Eingang: 01.04.2011) (Eingang: 01.04.2011) (Eingang: 13.04.2011) (Eingang: 15.04.2011) (Eingang: 18.04.2011) (Eingang: 19.04.2011) (Eingang: 20.04.2011) Beschlussvorschlag zu II., T 1 bis T 13: 1. Der empfiehlt dem Rat der Stadtvom Linnich die Feststellung, dass die unter TSeite 1 bis2 Beschluss derAusschuss Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung 05.07.2011 T 12 genannten Träger öffentlicher Belange mit der Planung einverstanden sind. III. Träger öffentlicher Belange, die sich zur Planung geäußert haben: Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 05.07.2011 Seite 3