Daten
Kommune
Linnich
Größe
85 kB
Datum
05.07.2011
Erstellt
21.07.14, 08:34
Aktualisiert
21.07.14, 08:34
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
am Dienstag, den 05.07.2011.
Sitzungsbeginn:
6.
18:00 Uhr
Sitzungsende:
18:40 Uhr
1. Änderung des Bebauungsplanes Körrenzig Nr. 4, Sondergebiet Fa. Matzerath;
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen während der Offenlage im vereinfachten
Verfahren
Empfehlungsbeschluss:
Siehe nachfolgende Vorschläge zu Einzelbeschlüssen und Gesamtbeschluss.
Für den Bereich des bestehenden Bebauungsplan Nr. 4, Körrenzig ist zurzeit ein Sondergebiet mit
der Zweckbestimmung „Tierkörperzwischenlager“ festgesetzt. Der rechtskräftige Bebauungsplan
wurde im Jahre 1984 als Satzung beschlossen und entspricht aufgrund seines Alters nicht mehr
den heutigen Ansprüchen und Nutzungswünschen. Im Laufe der Jahre erfolgten eine
Umstrukturierung des Betriebes und eine Veränderung der ursprünglichen Nutzungsstrukturen.
Um wirtschaftlich überlebensfähig zu bleiben, dient der Betrieb heute ebenfalls als Container- und
Sortierbetrieb für nicht gefährliche Abfallstoffe. Durch eine Änderung bzw. Anpassung des
bestehenden Bebauungsplanes Nr. 4, Körrenzig, soll eine planungsrechtliche Absicherung der
bestehenden und geplanten Strukturen und Nutzungen erreicht werden.
Die Flächen des Plangebietes sollen gemäß § 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m. § 11 BauNVO als
Sondergebiet SO mit der Zweckbestimmung „Tierkörperzwischenlager sowie Sortieren und
Zwischenlagern von nicht gefährlichen Abfallstoffen im Sinne der §§ 3 Abs. 8 KrW/AbfG, 2, 3 AVV“
festgesetzt werden. Ebenfalls sollen im Rahmen des Verfahrens Sondergebietsflächen und
Flächen für die Landwirtschaft getauscht werden. Auf diese Weise kann der bestehende Standort
auf lange Sicht gewährleistet und gesichert werden. Zur Gewährleistung der Erschließung ist eine
verkehrssichere und nach Maßgaben der zuständigen Fachbehörden herzustellende Anbindung
an die „B 57“ herzustellen.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Körrenzig Nr. 4 mit Begründung wurde in der
Zeit vom 23.03. bis 26.04.2011 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2
und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 22.03.2011, vom 01.04.2011 und vom 07.04.2011 mit Frist bis zum
26.04.2011 bzw. 09.05.2011 nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
I. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit:
Aus der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Beschlussvorschlag zu I.:
1.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich die Feststellung, dass aus der
Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.
II. Positive Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange:
T1
T2
T3
T4
T5
T6
T7
T8
T9
T 10
T 11
T 12
T 13
Gemeinde Aldenhoven
Infracor GmbH, Marl
EBV GmbH, Hückelhoven
EWV GmbH, Stolberg
RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH
Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Düren
Erftverband, Bereich Abwassertechnik, Bergheim
RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH, Düren
Bezirksregierung Köln, Dez. 33-Landesentwicklung
Thyssengas GmbH, Dortmund
Handwerkskammer Aachen
Industrie- u. Handelskammer Aachen
RWE Power AG, Köln
(Eingang: 28.03.2011)
(Eingang: 29.03.2011)
(Eingang: 31.03.2011)
(Eingang: 31.03.2011)
(Eingang: 31.03.2011)
(Eingang: 01.04.2011)
(Eingang: 01.04.2011)
(Eingang: 01.04.2011)
(Eingang: 13.04.2011)
(Eingang: 15.04.2011)
(Eingang: 18.04.2011)
(Eingang: 19.04.2011)
(Eingang: 20.04.2011)
Beschlussvorschlag zu II., T 1 bis T 13:
1.
Der
empfiehlt dem
Rat der Stadtvom
Linnich
die Feststellung, dass die unter TSeite
1 bis2
Beschluss
derAusschuss
Sitzung des Ausschusses
für Stadtentwicklung
05.07.2011
T 12 genannten Träger öffentlicher Belange mit der Planung einverstanden sind.
III. Träger öffentlicher Belange, die sich zur Planung geäußert haben:
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 05.07.2011
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