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Beschlussvorlage GB (Abstufungen an Kreisstraßen im Gemeindegebiet Blankenheim hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Datum
12.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Abstufungen an Kreisstraßen im Gemeindegebiet Blankenheim
hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept) Beschlussvorlage GB (Abstufungen an Kreisstraßen im Gemeindegebiet Blankenheim
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hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 354/2007 07.08.2007 Az.: 66 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.08.2007 Kreisausschuss 05.09.2007 Kreistag 12.09.2007 Abstufungen an Kreisstraßen im Gemeindegebiet Blankenheim hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: a) Der Kreistag stimmt der Abstufung der Kreisstraße 40 zwischen der B 258 (Netzknoten 5606 008) und Freilingen (Netzknoten 5506 012) zur Gemeindestraße zu. Der Kreistag stimmt zu, die Kreisstraße 70 im Gemeindegebiet Blankenheim b) innerhalb der Ortschaft Nonnenbach (Netzknoten 5505 021) bis zum Ortsausgang Nonnenbach in Richtung B 258 zur Gemeindestraße abzustufen. 2 c) vom Ortsausgang Nonnenbach bis zum Wirtschaftsweg Flur 7, Flurstück 13 (Straßen-km 0,535) zum gemeindlichen Wirtschaftsweg abzustufen. d) vom Wirtschaftsweg Flur 7, Flurstück 13 bis zu der B 258 (Netzknoten 5506 018) zu entwidmen und in das Eigentum des Landes zu übertragen. Begründung: Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.04.2006 der Integrierten Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen zugestimmt. Mit der Neukonzeption zum Straßennetz sind für den Bereich der Kreisstraßen im Gemeindegebiet Blankenheim die Abstufungen der Kreisstraße 40 zwischen der B 258 (Netzknoten 5606 008) und Freilingen (Netzknoten 5506 012) und der Kreisstraße 70 zwischen der B 258 (Netzknoten 5506 018) und der Ortschaft Nonnenbach (Netzknoten 5505 021) verbunden. Für die K 70 hat die Verwaltung der Gemeinde Blankenheim nachfolgenden Vorschlag unterbreitet: • • • Von Netzknoten 5505 021 in der Ortsdurchfahrt Nonnenbach bis zur OD - Grenze soll die Kreisstraße 70 zur Gemeindestraße abgestuft werden. Von der OD – Grenze bis km 0,535 (Flur 7, Flurstück 13) soll die Kreisstraße 70 zum Wirtschaftsweg abgestuft werden. Von km 0,535 (Flur 7, Flurstück 13) bis zur B 258 soll die Kreisstraße entwidmet werden und dem Anlieger Landesforst NRW kostenlos übertragen werden. In diesen Abschnitt inbegriffen ist die gesamte Schadensstelle. Die Gemeinde Blankenheim hat dem Verwaltungsvorschlag nicht zugestimmt und bittet den Kreis unter Bezug auf eine Stellungnahme des Städte und Gemeindebunds (siehe Anlage 3) die K 70 so wiederherzustellen, dass gegenüber der Entwidmung als „mildere“ Maßnahme weiterhin eine durchgängige Verbindung als Wirtschaftsweg gegeben ist. Dies hätte zwangsläufig jedoch auch eine Instandsetzung der abgängigen Böschung zur Folge. Für zwei Landwirte, die die Kreisstraße 70 als Verbindung zwischen Nonnenbach und dem Ahrtal nutzen, besteht die Möglichkeit, dass die Durchfahrt über einen privaten Waldweg des Landesforstes NRW aufrecht erhalten werden kann. Das Landesforstamt hat der Übertragung sowie der Mitbenutzung durch die beiden Landwirte zugestimmt. Somit ist für die Landwirte eine verträgliche Erschließung ihrer Flächen gesichert. Von Seiten der Verwaltung wird gebeten, dem Vorschlag zur Abstufung bzw. Entwidmung zuzustimmen. Vor der Übergabe der Straßen an die Gemeinde Blankenheim hat die Verwaltung eine Ortsbegehung angeboten, damit eventuell noch notwendige Instandsetzungen abgestimmt werden können. Über das Ergebnis wird im Kreisausschuss berichtet. 3 Aufgrund der erforderlichen Verfahrensschritte und der zu erwartenden noch durchzuführenden Arbeiten kleineren Umfangs ist aller Voraussicht nach mit einer Umstufung zum 01.01.2008 zu rechnen. Die Verwaltung empfiehlt, der Abstufung der o.g. Straßenabschnitte zuzustimmen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)