Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Datum
12.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 354/2007
07.08.2007
Az.: 66
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
22.08.2007
Kreisausschuss
05.09.2007
Kreistag
12.09.2007
Abstufungen an Kreisstraßen im Gemeindegebiet Blankenheim
hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
a) Der Kreistag stimmt der Abstufung der Kreisstraße 40 zwischen der B 258 (Netzknoten 5606 008)
und Freilingen (Netzknoten 5506 012) zur Gemeindestraße zu.
Der Kreistag stimmt zu, die Kreisstraße 70 im Gemeindegebiet Blankenheim
b) innerhalb der Ortschaft Nonnenbach (Netzknoten 5505 021) bis zum Ortsausgang Nonnenbach in
Richtung B 258 zur Gemeindestraße abzustufen.
2
c) vom Ortsausgang Nonnenbach bis zum Wirtschaftsweg Flur 7, Flurstück 13 (Straßen-km 0,535)
zum gemeindlichen Wirtschaftsweg abzustufen.
d) vom Wirtschaftsweg Flur 7, Flurstück 13 bis zu der B 258 (Netzknoten 5506 018) zu entwidmen
und in das Eigentum des Landes zu übertragen.
Begründung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.04.2006 der Integrierten Gesamtverkehrsplanung des
Kreises Euskirchen zugestimmt.
Mit der Neukonzeption zum Straßennetz sind für den Bereich der Kreisstraßen im Gemeindegebiet
Blankenheim die Abstufungen der Kreisstraße 40 zwischen der B 258 (Netzknoten 5606 008) und
Freilingen (Netzknoten 5506 012) und der Kreisstraße 70 zwischen der B 258 (Netzknoten 5506 018)
und der Ortschaft Nonnenbach (Netzknoten 5505 021) verbunden.
Für die K 70 hat die Verwaltung der Gemeinde Blankenheim nachfolgenden Vorschlag unterbreitet:
•
•
•
Von Netzknoten 5505 021 in der Ortsdurchfahrt Nonnenbach bis zur OD - Grenze soll die
Kreisstraße 70 zur Gemeindestraße abgestuft werden.
Von der OD – Grenze bis km 0,535 (Flur 7, Flurstück 13) soll die Kreisstraße 70 zum
Wirtschaftsweg abgestuft werden.
Von km 0,535 (Flur 7, Flurstück 13) bis zur B 258 soll die Kreisstraße entwidmet werden und
dem Anlieger Landesforst NRW kostenlos übertragen werden. In diesen Abschnitt inbegriffen
ist die gesamte Schadensstelle.
Die Gemeinde Blankenheim hat dem Verwaltungsvorschlag nicht zugestimmt und bittet den Kreis
unter Bezug auf eine Stellungnahme des Städte und Gemeindebunds (siehe Anlage 3) die K 70 so
wiederherzustellen, dass gegenüber der Entwidmung als „mildere“ Maßnahme weiterhin eine
durchgängige Verbindung als Wirtschaftsweg gegeben ist. Dies hätte zwangsläufig jedoch auch eine
Instandsetzung der abgängigen Böschung zur Folge.
Für zwei Landwirte, die die Kreisstraße 70 als Verbindung zwischen Nonnenbach und dem Ahrtal
nutzen, besteht die Möglichkeit, dass die Durchfahrt über einen privaten Waldweg des Landesforstes
NRW aufrecht erhalten werden kann. Das Landesforstamt hat der Übertragung sowie der
Mitbenutzung durch die beiden Landwirte zugestimmt. Somit ist für die Landwirte eine verträgliche
Erschließung ihrer Flächen gesichert.
Von Seiten der Verwaltung wird gebeten, dem Vorschlag zur Abstufung bzw. Entwidmung
zuzustimmen.
Vor der Übergabe der Straßen an die Gemeinde Blankenheim hat die Verwaltung eine Ortsbegehung
angeboten, damit eventuell noch notwendige Instandsetzungen abgestimmt werden können. Über
das Ergebnis wird im Kreisausschuss berichtet.
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Aufgrund der erforderlichen Verfahrensschritte und der zu erwartenden noch durchzuführenden
Arbeiten kleineren Umfangs ist aller Voraussicht nach mit einer Umstufung zum 01.01.2008 zu
rechnen.
Die Verwaltung empfiehlt, der Abstufung der o.g. Straßenabschnitte zuzustimmen.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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