Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-672/2006
Sitzungsteil
Der Bürgermeister
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
12.09.2006
Betreff:
Zentralisierung und Zusammenführung der Stadtverwaltung Bedburg
hier: Beratung über die Standortentscheidung
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
I. Sachstandsbericht:
Die Flächengemeinde Bedburg ist infolge der kommunalen Neugliederung im Jahre 1975
im wesentlichen auf zwei Zentren angelegt: Bedburg und Kaster. Diese Bipolarität äußert
sich u.a. darin, dass der Einkaufsschwerpunkt hinsichtlich integrierter Lauflagen und
zentraler Funktionen sowie ÖPNV und Kultur im Schwerpunkt in Bedburg-Innenstadt
vorzufinden ist, während in Kaster der (überwiegende) Verwaltungssitz liegt.
Nachdem die vorhandenen Kapazitäten der Rathäuser Bedburg und Kaster nicht
ausreichend sind, um angesichts des Erreichens der 25.000 Einwohner-Marke zusätzliche
Aufgaben in kommunaler Trägerschaft zu übernehmen, und gleichzeitig eine zentralisierte
Stadtverwaltung erklärtes politisches Ziel ist, stehen derzeit zwei Standortalternativen zur
Debatte:
1. Rathauserweiterung in Kaster
2. Standortverlagerung in das frühere Toom-Gebäude im zentralen Innenbereich von
Bedburg.
Hinsichtlich der Problemstellung der räumlichen Zentralisierung der Stadtverwaltung durch
Zusammenführung der Rathäuser Kaster und Bedburg wird auf die Sitzungsvorlage
Drucksache WP7-598/2006 für die Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 20.06.2006
hingewiesen.
Im Nachgang zu der Vorstellung entsprechender Planungen für beide Standorte in
vorgenannter Sitzung hat der private Investor und Optionsinhaber für einen Ankauf des
ehemaligen Toom-Marktes auf der Basis des politischen Beratungsstandes sein Angebot
noch einmal überarbeitet und unter Aussparung der zunächst mitgeplanten
Veranstaltungsstätte auf ein Rathaus- und Geschäftsgebäude umgeplant.
Hinsichtlich der dazugehörigen und in der Anlage beigefügten Planskizzen (Anlage 1) ist
darauf hinzuweisen, dass es sich noch nicht um eine endgültige Funktionalaufteilung der
Räumlichkeiten handelt, sondern diese Flächenanalyse noch einer zwischen dem Investor
und der Verwaltung abzustimmenden Detailplanung vorbehalten bleibt. Gestaltung und
Zuordnung der Flächen sind somit änderbar.
Die Planung und Kostenschätzung für die Sanierung und Erweiterung des Rathauses
Kaster ist gleichermaßen noch einmal einer neutralen Überprüfung nach dem
Lebenszyklusansatz durch ein externes Ingenieurbüro zugeführt worden. In diesem
Rahmen haben Begehungen sowie routinemäßige Probeentnahmen zur Untersuchung auf
Schadstoffe an der bestehenden Bausubstanz stattgefunden.
Die Ergebnisse der o.g. Untersuchung – keine unmittelbare Gefährdung durch
Schadstoffe, aber Sanierungsbedarf – haben Einfluss in eine Gesamtnachkalkulation für
die „Kasterer Lösung“ gefunden, wonach die Kosten für die notwendigen neuen Bauteile
geringfügig unter, die Kosten für die notwendige Sanierung des Altbestandes über den
zunächst ermittelten Kosten liegen (siehe Anlage 2 – nichtöffentlich).
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Sitzungsvorlage
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Bei einem Vergleich mit der „Bedburger Lösung“ muss an dieser Stelle darauf hingewiesen
werden, dass entsprechender Sanierungsbedarf – aktuell oder bezogen auf die Laufzeit
von 30 Jahren in Anpassung an die Toom-Markt-Variante – realisiert werden muss oder im
NKF-Haushalt entsprechende Rückstellungen zu bilden sind.
Die Entscheidungsparameter in der Standortfrage liegen im Wesentlichen in der
Gewichtung finanzieller und stadtentwicklungspolitischer Kriterien:
II. Kaufmännische Aspekte:
Zusammenfassend lässt sich als Kernergebnis des als Anlage beigefügten
Wirtschaftlichkeitsvergleichs (Anlage 3 – nichtöffentlich) festhalten, dass hinsichtlich der
Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung haushalterisch ein fester jährlicher
Gesamtaufwand für die Lösung
Bedburg, Umbau Toom-Markt
in Höhe von ca. 700.000,--€ (normal case) inklusive Betreiberangebot und Mieteinnahmen
(s.u.)
Kaster, Sanierung und Anbau
in Höhe von ca. 500.000,--€ inklusive Betreiberangebot
entstehen würde.
Die o.a. Kalkulation für die „Bedburger Lösung“ berücksichtigt bereits, dass neben den
notwendigen Flächen für die Unterbringung der Stadtverwaltung noch ca. 1.500qm
Gewerbe-, Laden- und Lagerflächen in dem ehem. Toom-Gebäude zusätzlich zur
Verfügung stehen, die einer Fremdvermietung im Risiko der Stadt Bedburg zugeführt
werden. Das bedeutet, dass der Stadt aus dieser Fremdvermietung Mieteinnahmen
zufließen, die diese von ihrem Aufwand in Abzug bringt. Diese in der jährlichen Belastung
von ca. 700.000,--€ als normal case eingerechneten Mieteinnahmen (ca. 200.000,--€)
wurden auf der Grundlage des durchschnittlichen Quadratmeterpreises der im bisherigen
Bestand vermieteten Gewerbeflächen errechnet.
Das Vermietungsrisiko liegt nach allgemeiner Ansicht bei maximal 50 % der angesetzten
Mieteinnahmen, also bei ca. 100.000,--€ p.a. Dem steht mittelfristig marktorientiert die
Möglichkeit höherer Mieteinnahmen gegenüber (ca. 50.000,--€).
Unter Wertung dieser Chancen und Risiken aus Fremdvermietung ergeben sich bei einer
Standortentscheidung für Bedburg nach heutiger Einschätzung rein rechnerisch jährliche
Mehrkosten auf der Basis des als nichtöffentliche Anlage (Anlage 4) beigefügten
privatwirtschaftlichen Angebotes in einer Spanne von ca. 150.000,--€ bis 300.000,--€
gegenüber der Standortalternative Kaster.
Hinsichtlich der oben skizzierten Fremdvermietung ist eine Zusammenarbeit mit dem
Vermarkter der Erftpassage angedacht, mit dem die Verwaltung gute Erfahrungen
gemacht hat und der die oben dargestellte Fremdvermietung für durchaus realisierbar hält.
Im Falle einer Standortentscheidung für Bedburg ist ebenfalls angedacht zu prüfen,
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Sitzungsvorlage
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inwieweit wichtige städtebaulich-infrastrukturelle Versorgungsfunktionen wie z.B. die
Polizeistation u.ä. in das Rathaus/Rathauscenter integriert werden können.
III. Möglicher Erwerb der Immobilie „Toom-Markt“:
Stadtverordneter Dr. Kippels hat in seiner Funktion als Ortsvorsteher von Bedburg mit
beigefügtem Schreiben vom 04.09.2006 (Anlage 5), auf das inhaltlich verwiesen wird,
Anträge auf Aufstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sowie den
Eigenerwerb der Immobilie „Toom-Markt“ durch die Stadt Bedburg gestellt.
Nach telefonischer Auskunft des Grundstückseigentümers wäre ein Erwerb der ToomImmobilie für den Fall, dass das Realisierungsangebot des derzeitigen Optionsinhabers
nicht angenommen wird, grundsätzlich zu den selben Konditionen wie für den
Optionsinhaber möglich (zu den haushalterischen Auswirkungen siehe Anlage 6 –
nichtöffentlich).
Sich aus dem vorgenannten Antrag eventuell ergebende Beschlussalternativen sind
nachfolgend unter VII.- Hinweise zur Beschlussfassung - berücksichtigt und mitaufgeführt.
IV. Zeitliche Komponente:
Nach Auskunft des Grundstückseigentümers ist eine Verfügbarkeit des Toom-Marktes für
eine irgendwie geartete städtische Planung nur definitiv bis Mitte September 2006
gewährleistet (siehe Anlage 7 – nichtöffentlich).
V. Stadtentwicklungspolitische Auswirkungen:
Zu den stadtentwicklungspolitischen Faktoren und Auswirkungen der Rathausfrage wird
auf das in der Anlage beigefügte Kurzgutachten (Anlage 8) des Büros für Stadt- und
Regionalplanung, Dr. Jansen, hingewiesen, das in Ansehung des Status quo wesentliche
Argumente eines optimierten Rathausstandortes aus städtebaulicher Sicht beleuchtet.
Aus der Schlussfolgerung dieses Positionspapiers wird im Folgenden zitiert:
„Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die strukturellen Probleme, die sich in Kaster
bereits heute im trading-down-Prozess und zunehmenden Leerständen äußern, nicht über
die Positionierung eines neuen Rathauses gelöst werden können. Vielmehr ist der
Einzelhandelsstandort als solcher zu stärken und hierfür kommt nur ein attraktives und
umfassendes Nahversorgungsangebot in Verbindung mit einer attraktiven städtebaulichen
Gestaltung in Frage.
Auf der anderen Seite zeigt die mangelnde Investitionsbereitschaft, dass für den
ehemaligen Toom-Markt in Bedburg ein großflächiges attraktives Einzelhandelsangebot
nicht zu erwarten sein wird. Aufgrund des vielschichtigen gastronomischen und kulturellen
Angebotes in Bedburg ist das Rathaus als öffentlicher Ort hier als sinnvolle Ergänzung des
Innenstadtangebots anzusehen.
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Ein der jeweiligen Struktur und Problemlage angepasster Entwicklungsimpuls kann mit
einem erweiterten Einzelhandelsangebot in Kaster einschließlich einer städtebaulichen
Umgestaltung und der Positionierung des Rathauses in Bedburg gesetzt werden...“
VI. Stellungnahme und Fazit der Verwaltung:
Aus dem Blickwinkel der notwendigen Funktionalität und des ermittelten Raumbedarfes
der Stadtverwaltung sind beide Planungen als auch Standorte für die angestrebte
Zentralisierung geeignet.
Mögliche Chancen und Risiken, Synergie- und sekundär-wirtschaftliche Effekte sind im
Hinblick auf die städtebaulichen und stadtentwicklungspolitischen Auswirkungen
mathematisch oder monetär nicht exakt bezifferbar.
Aus Sicht der Verwaltung kann mit guten Gründen sowohl die eine als auch die andere
Standortentscheidung getroffen werden.
VII. Hinweise zur Beschlussfassung:
Jeder Ratsbeschluss setzt einen Antrag oder Beschlussvorschlag voraus. Aus den
vorstehenden Ausführungen in der Sitzungsvorlage lassen sich unterschiedliche Anträge
bzw. Beschlussvarianten ableiten; gfls. werden auch in der Ratssitzung weitere Anträge
gestellt.
In diesem Zusammenhang wird bereits an dieser Stelle auf § 16 der Geschäftsordung des
Rates der Stadt Bedburg hingewiesen, der lautet:
(1) Nach Schluss der Aussprache stellt der Bürgermeister die zu dem Tagesordnungspunkt
gestellten Sachanträge zur Abstimmung. Der weitestgehende Antrag hat Vorrang. In
Zweifelsfällen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Abstimmung.“
Im Nachfolgenden hat die Verwaltung denkbare Beschlussalternativen einmal beispielhaft
vorformuliert.
a) Standortentscheidung Bedburg
Im Falle einer Standortentscheidung für Bedburg könnte der Ratsbeschluss wie folgt
lauten:
Variante 1:
Eigenerwerb „Toom“ durch die Stadt Bedburg; städtebaulicher Rahmenplan für
Kaster
(Eine kaufmännische Erläuterung zu dieser Beschlussvariante ist als Anlage (Anlage 9 –
nichtöffentlich) beigefügt.)
„Der Rat beschließt, die Zusammenlegung und Zentralisierung der Stadtverwaltung
Bedburg unter Aufgabe der Rathäuser Bedburg und Kaster am Standort Toom-Gebäude in
Bedburg durchzuführen.
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Der Rat beschließt hierzu den Eigenerwerb der Immobilie „Toom-Markt“. Die Verwaltung
wird beauftragt, zeitnah die erforderlichen Umbaumaßnahmen unter Beachtung
vergaberechtlicher Aspekte vorzubereiten.
Darüber hinaus ist für den Standort Kaster auf der Grundlage des Kurzgutachtens des
Büros Dr. Jansen, Stadt- und Regionalplanung, unverzüglich ein städtebaulicher
Rahmenplan zu erarbeiten, um für den wachsenden Wohnstandort Kaster die notwendige
Stärkung der Nahversorgung zu entwickeln und darzustellen.“
Variante 2:
Rathauszentralisierung im Toom-Gebäude auf der Basis des privatwirtschaftlichen
Angebotes ; städtebaulicher Rahmenplan für Kaster
„Der Rat beschließt, die Zusammenlegung und Zentralisierung der Stadtverwaltung
Bedburg unter Aufgabe der Rathäuser Bedburg und Kaster am Standort Toom-Gebäude in
Bedburg durchzuführen.
Die Standortentscheidung Bedburg wird auf der Grundlage der Angebotskalkulation
vom 25.08.2006 inklusive Betriebskosten (siehe Anlage 4 – nichtöffentlich) als maximale
Kostenobergrenze getroffen. Zwischen Verwaltung und privatem Investor sind die
Raumplanung und die BQA zeitnah im Detail abzustimmen. Über die Annahme eines
Betreiberangebotes soll erst später entschieden werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis dieses Beschlusses die endgültige
Vereinbarung zur Umsetzung des Verwaltungsstandortes Bedburg abzuschließen. Der Rat
ist hierüber zeitnah zu unterrichten.
Darüber hinaus ist für den Standort Kaster auf der Grundlage des Kurzgutachtens des
Büros Dr. Jansen, Stadt- und Regionalplanung, unverzüglich ein städtebaulicher
Rahmenplan zu erarbeiten, um für den wachsenden Wohnstandort Kaster die notwendige
Stärkung der Nahversorgung zu entwickeln und darzustellen.“
b) Standortentscheidung Kaster:
Im Falle einer Standortentscheidung für Kaster könnte der Ratsbeschluss in etwa wie folgt
lauten:
Variante 1:
Sanierung und Erweiterung des Rathauses Kaster; Eigenerwerb der Liegenschaft
„Toom Markt“ durch die Stadt Bedburg; städtebaulicher Rahmenplan für Bedburg
„Der Rat beschließt, die Zusammenlegung und Zentralisierung der Stadtverwaltung
Bedburg unter Aufgabe des Rathauses Bedburg am Standort Kaster durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah unter Beachtung des Zeitpunktes für die
Übernahme
zusätzlicher
Aufgaben
die
notwendigen
Sanierungsund
Erweiterungsmaßnahmen am Rathaus Kaster umzusetzen.
Im Hinblick auf das Kurzgutachten des Büros für Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen
ist parallel für den Ortsteil Bedburg eine Rahmenplanung in Auftrag zu geben. Hierin ist zu
entwickeln und darzustellen, wie der angedachte gesamtkulturelle Impuls für einen
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integrierten zentralen Standort unter Berücksichtigung der Tatsache, dass weiterhin keine
Nutzung für das leerstehende Toom-Gebäude erkennbar ist, umgesetzt werden kann.
Der Rat beschließt, den Eigenerwerb der Liegenschaft „Toom-Markt“, um diese in ein
städtebauliches Entwicklungskonzept uneingeschränkt eingliedern zu können.“
Variante 2:
Sanierung und Erweiterung des Rathauses Kaster; städtebaulicher Rahmenplan für
Bedburg
„Der Rat beschließt, die Zusammenlegung und Zentralisierung der Stadtverwaltung
Bedburg unter Aufgabe des Rathauses Bedburg am Standort Kaster durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah unter Beachtung des Zeitpunktes für die
Übernahme
zusätzlicher
Aufgaben
die
notwendigen
Sanierungsund
Erweiterungsmaßnahmen am Rathaus Kaster umzusetzen.
Im Hinblick auf das Kurzgutachten des Büros für Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen
ist parallel für den Ortsteil Bedburg eine Rahmenplanung in Auftrag zu geben. Hierin ist zu
entwickeln und darzustellen, wie der angedachte gesamtkulturelle Impuls für einen
integrierten zentralen Standort unter Berücksichtigung der Tatsache, dass weiterhin keine
Nutzung für das leerstehende Toom-Gebäude erkennbar ist, umgesetzt werden kann.“
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
Die vorstehende Vorlage ist in der Fachbereichsleiterkonferenz gemeinsam erarbeitet
worden.
50181 Bedburg, den 05.09.2006
-------------gez.-------------Koerdt
Bürgermeister