Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-533/2006 2.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 40 10 07
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
21.02.2006
Original
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
23.05.2006
1. Ergänzung
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
19.09.2006
2. Ergänzung
Betreff:
Offene Ganztagsschule im Primarbereich
hier: Bericht der Verwaltung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales empfiehlt dem Ausschuss für
Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen, die notwendigen investiven
Maßnahmen für die offene Ganztagsschule in der Primarstufe an allen vier
Grundschulstandorten - unter Berücksichtigung der vorliegenden Daten - zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Entsprechend der Beschlussfassung im Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und
Soziales berichtet die Verwaltung nachfolgend über den aktuellen Sachstand zur „Offenen
Ganztagsschule im Primarbereich“ im Stadtgebiet Bedburg.
Nachdem sämtliche Fragen in den Vertragsverhandlungen mit den Trägern geklärt werden
konnten, wurden die Kooperationsverträge zwischen den Grundschulen, den beiden
beteiligten Trägern und der Stadt Bedburg im Rahmen einer Pressekonferenz am 23. Juni
2006 unterzeichnet. Unter gleichen Datum teilte die Bezirksregierung Köln der Verwaltung
telefonisch mit, dass nach Prüfung sämtlicher eingereichter Unterlagen anstelle des
beantragten vorzeitigen Maßnahmebeginns bereits am 21.06.2006 der (Gesamt)Zuwendungsbescheid über 920.000 Euro – für acht Gruppen – erlassen worden sei;
dieser ging bei der Verwaltung unter Datum vom 28. Juni 2006 ein.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erhebung der Beiträge zur Offenen
Ganztagsschule im Primarbereich wurde, nachdem die entsprechenden politischen
Beschlüsse gefasst waren, mit Datum vom 5. Juli 2006 abgeschlossen. Formal waren
somit, rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2006/2007, alle Voraussetzungen zum Start der
offenen Ganztagsschule an allen Grundschulen im Stadtgebiet geschaffen.
Wie bereits in verschiedenen Sitzungen des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und
Soziales mitgeteilt, wurden - alleine basierend auf den Ergebnissen der seinerzeitigen
repräsentativen Elternbefragung - Investitionsmittel für acht Gruppen bei der
Bezirksregierung beantragt; verwaltungsseitig wurde jedoch darauf hingewiesen, das
bevor hohe Investitionen getätigt werden - bestehende Imponderabilien, wie
beispielsweise die vorgezogene Einschulung, die Aufhebung der Schulbezirke, die
Auswirkungen der demographischen Entwicklung etc. pp., genauer analysiert werden
sollten. Es wurde daher dem Verwaltungsvorschlag zugestimmt, den Betrieb der Offenen
Ganztagsschule zunächst in Form von Provisorien zu starten.
Vor Beschlussfassung über die an den einzelnen Schulstandorten durchzuführenden
Baumaßnahmen weist die Verwaltung nachfolgend auf für die Entscheidung maßgebende
Daten bzw. Parameter hin:
Wilhelm-Busch-Schule
Schulentwicklungsplan
voraussichtliche mittelfristige Entwicklung: 291 Schüler (3,0 Züge)
mögliche langfristige Entwicklung: 263 Schüler (2,7 Züge)
Prognose nach Geburten
voraussichtliche mittelfristige Entwicklung: 263 Schüler (2,7 Züge)
Betreute Kinder Ganztagsschule
13 Kinder
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Anton-Heinen-Schule
Schulentwicklungsplan
voraussichtliche mittelfristige Entwicklung: 289 Schüler (3,0 Züge)
mögliche langfristige Entwicklung: 255 Schüler (2,7 Züge)
Prognose nach Geburten
voraussichtliche mittelfristige Entwicklung: 221 Schüler (2,3 Züge)
Betreute Kinder Ganztagsschule
22 Kinder
Martinusschule
Schulentwicklungsplan
voraussichtliche mittelfristige Entwicklung: 321 Schüler (3,3 Züge)
mögliche langfristige Entwicklung: 264 Schüler (2,8 Züge)
Prognose nach Geburten
voraussichtliche mittelfristige Entwicklung: 259 Schüler (2,7 Züge)
Betreute Kinder Ganztagsschule
30 Kinder
Geschwister-Stern-Schule
Schulentwicklungsplan
voraussichtliche mittelfristige Entwicklung: 142 Schüler (1,5 Züge)
mögliche langfristige Entwicklung: 128 Schüler (1,3 Züge)
Prognose nach Geburten
voraussichtliche mittelfristige Entwicklung: 135 Schüler (1,4 Züge)
Betreute Kinder Ganztagsschule
23 Kinder
Hinweis:
Die Prognose berücksichtigt die Geburtsjahrgänge
Einschulungsjahrgänge 2009/2010 bis 2012/2013.
01.08.2002
bis
31.07.2006;
Nach den bisherigen Anmeldezahlen zur Betreuung im Rahmen der offenen
Ganztagsschule im Primarbereich, den zuvor genannten Prognosen der Schulentwicklung,
der Schulentwicklungsplanung 2005 bis 2010 (siehe hierzu auch die Beratungsvorlage
WP7-667/2006) und den vorliegenden Daten zur Entwicklung der Geburten (siehe hierzu
auch die Beratungsvorlage WP7-675/2006) - die Prognose ist der Beratungsvorlage als
Anlage beigefügt - kann zur Zeit nicht, wie aufgrund der Ergebnisse der repräsentativen
Elternbefragung zunächst angenommen, mit zwei Betreuungsgruppen im Rahmen der
offenen Ganztagsschule im Primarbereich je Grundschulstandort in Bedburg gerechnet
werden.
Aufgrund der Hortschließungen ergibt sich aus Sicht der Verwaltung, dass die Verlagerung
der Betreuungsangebote zu einer Stabilisierung der Gruppengröße an der Wilhelm-BuschSchule sowie zu einem erhöhten Betreuungsbedarf an den Grundschulstandorten Kirdorf
und Kaster führt. Selbst unter Berücksichtigung dieser Zugänge aus den derzeit noch
vorhandenen zwei Hortgruppen ist mittelfristig nur eine Gesamtzahl von sechs Gruppen an
allen vier Grundschulstandorten - je eine Gruppe an der Wilhelm-Busch- und der
Geschwister-Stern-Schule sowie je zwei Gruppen an der Anton-Heinen- und der
Martinusschule - als realistische Größe zu betrachten.
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Die mittelfristige Einrichtung von sechs statt acht Betreuungsgruppen führt zu einer
entsprechenden Reduzierung der Landeszuwendung. Von der bereits zugesicherten
Landesförderung in Höhe von 920.000 Euro wäre ein Betrag von 230.000 Euro nicht zu
verausgaben und insofern zu erstatten.
Selbstverständlich jedoch kann der Schulträger die Einrichtung nicht zuwendungsfähiger
Gruppen beschließen; die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass die Kosten der
„überzähligen“ Gruppen - hier: zwei - allein durch die Stadt Bedburg zu tragen sein
würden. Hierzu zählen sowohl die notwendigen Mittel für investive Maßnahmen, wie auch
die nicht unerheblichen Betriebskosten für Betreuungsräume und -personal etc. pp.
Da für die baulichen Maßnahmen, wie auch für die Ersteinrichtung der Fachbereich III
- Facility Management - verantwortlich zeichnet, wird ein(e) Vertreter/-in dieser
Organisationseinheit die mit den Trägern abgestimmten Renovierungen, Erweiterungen
und notwendigen Beschaffungen an den jeweiligen Schulstandorten in der Sitzung
darstellen. Die Verwaltung weist bereits jetzt darauf hin, dass notwendige und gewünschte
Einrichtungsgegenstände - soweit eine Anschaffung bereits zum jetzigen Zeitpunkt als
erforderlich angesehen wurde - In Absprache mit den Trägern durch den zuständigen
Fachbereich beschafft wurden.
Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass die Mittel für den laufenden Betrieb
der offenen Ganztagsschule im Primarbereich zwischenzeitlich durch die Bezirksregierung
angewiesen wurden. Die investiven Mittel können zu bestimmten Stichtagen - nach
Baufortschritt - abgerufen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 11.09.2006
----------------------------------Stolzenberger
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister