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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle mit Betriebsleiterwohnhaus, Altenteilerwohnhaus, Maschinenhalle, Möhrenkühlhalle, Kartoffelhalle sowie eine Reithalle mit 40 Pferdeboxen, Gastronomie und Reitplatz im Außenbereich von Bedburg-Rath, Gemarkung Bedburg, Flur 23, Flurstück 362)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle mit Betriebsleiterwohnhaus, Altenteilerwohnhaus, Maschinenhalle, Möhrenkühlhalle, Kartoffelhalle sowie eine Reithalle mit 40 Pferdeboxen, Gastronomie und Reitplatz im Außenbereich von Bedburg-Rath, Gemarkung Bedburg, Flur 23, Flurstück 362) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle mit Betriebsleiterwohnhaus, Altenteilerwohnhaus, Maschinenhalle, Möhrenkühlhalle, Kartoffelhalle sowie eine Reithalle mit 40 Pferdeboxen, Gastronomie und Reitplatz im Außenbereich von Bedburg-Rath, Gemarkung Bedburg, Flur 23, Flurstück 362) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle mit Betriebsleiterwohnhaus, Altenteilerwohnhaus, Maschinenhalle, Möhrenkühlhalle, Kartoffelhalle sowie eine Reithalle mit 40 Pferdeboxen, Gastronomie und Reitplatz im Außenbereich von Bedburg-Rath, Gemarkung Bedburg, Flur 23, Flurstück 362)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-660/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 05.09.2006 Betreff: Bauvoranfrage zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle mit Betriebsleiterwohnhaus, Altenteilerwohnhaus, Maschinenhalle, Möhrenkühlhalle, Kartoffelhalle sowie eine Reithalle mit 40 Pferdeboxen, Gastronomie und Reitplatz im Außenbereich von Bedburg-Rath, Gemarkung Bedburg, Flur 23, Flurstück 362 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt das Einvernehmen gem. § 36 des Baugesetzbuches zur vorliegenden Bauvoranfrage zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle mit Betriebsleiterwohnhaus, Altenteilerwohnhaus, Maschinenhalle, Möhrenkühlhalle, Kartoffelhalle sowie eine Reithalle mit 40 Pferdeboxen, Gastronomie und Reitplatz als privilegiertes Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 und 2 des Baugesetzbuches im Außenbereich von Bedburg-Rath zu erteilen. Voraussetzung ist jedoch der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Sicherstellung der Erschließung. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 16.03.2006 wurde beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Untere Bauaufsichtsbehörde eine Bauvoranfrage für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle (Neubau eines Betriebsleiterwohnhaus, Altenteilerwohnhaus, Landarbeiterwohnhaus sowie 4 Maschinen- und Lagerhallen) im Randbereich der Ortslage Bedburg-Rath gestellt. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine Umsiedlungsmaßnahme zu Gunsten eines landwirtschaftlichen Betriebes aus dem Abbaugebiet des Tagebaus Garzweiler II. Auf den Flächen ist neben den klassischen Früchten wie Getreide und Zuckerrüben auch der Kartoffel- und Möhrenanbau vorgesehen. Die landwirtschaftliche Nutzfläche des geplanten Betriebes liegt westlich der geplanten Hofstelle auf Neuland. Mit Verfügung vom 27.03.2006 hat der Rhein-Erft-Kreis um Stellungnahme zur Bauvoranfrage gebeten. Da es sich um ein Außenbereichsvorhaben handelt, wurde die Bauvoranfrage dem Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 19.06.2006 zur Beratung vorgelegt. Mit Schreiben vom 07.06.2006, eingegangen in Kopie bei der Stadt Bedburg am 09.06.2006, hat der Antagsteller jedoch dem Rhein-Erft-Kreis eine geänderte Planung (Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle mit Betriebsleiterwohnhaus, Altenteilerwohnhaus, Maschinenhalle, Möhrenkühlhalle, Kartoffelhalle sowie eine Reithalle mit 40 Pferdeboxen, Gastronomie und Reitplatz) vorgelegt. Da diese Planung gravierend von der ursprünglichen Planung abweicht, hat der Ausschuss für Struktur- und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 19.06.2006 einvernehmlich entschieden, dass auf Grund der neuen Tatsachen eine Entscheidung nicht getroffen werden kann und die Angelegenheit zurückgestellt. Der Verwaltung liegt mittlerweile die überarbeitete Planung inklusive der schalltechnischen Untersuchung (Zusammenfassung der Untersuchung lt. Anlage) vor, sodass das Vorhaben dem Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nunmehr erneut zur Beratung vorgestellt wird. Wie bereits erwähnt, liegt das geplante Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 des Baugesetzbuches. Gem. § 35 Abs.1 Ziffer 1 ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Sonstige Vorhaben (Reithalle mit Gastronomie) können gem. § 35 Abs. 2 im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Das Grundstück liegt im Gebiet des Landschaftsplanes Nr. 1 des Rhein-Erft-Kreises. Dieser belegt die betreffende Fläche mit den Entwicklungszielen 2 (Anreicherung einer im ganzen erhaltenswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen) und 3.2 (Anreicherung zur ersatzweisen und beschleunigten Wiederherstellung von Natur und Landschaft). Weitere Festsetzungen sind nicht getroffen. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt die betreffende Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Daher wird eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht angenommen. Das Betriebsleiter- und Altenteilerwohnhaus liegen direkt an der Verlängerung der Friedensstraße und werden über diese erschlossen. Der Betriebshof sowie der Reithof liegen an einem mit Schwarzdecke ausgebauten Weg, für den das Planfeststellungsverfahren als Gemeindeverbindungsstraße Bedburg nach Bedburg-Rath eingeleitet ist. Die Schmutzwasserentsorgung ist über eine Druckrohrleitung vorgesehen. Die Entwässerung der anfallenden Niederschlagswässer soll über einen auf der Betriebsfläche angelegten Löschteich erfolgen. Die Strom- und Wasserversorgung ist nach Angabe des Bauherrn sichergestellt. Somit ist die ausreichende Erschließung im Sinne von §35 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch gesichert. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Seitens des Staatlichen Umweltamtes bestehen im Grundsatz keine Bedenken gegen dieses Vorhaben, sollte eine abschließende schriftliche Stellungnahme in den nächsten Tagen vorgelegt werden, so wird diese zur Sitzung nachgereicht. Da aus städtebaulicher Sicht seitens der Verwaltung keine Bedenken zu diesem Vorhaben bestehen, schlägt die Verwaltung vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Anlagen: Übersichtsplan, Lageplan, Zusammenfassung der schalltechnischen Untersuchung Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 21.08.2006 ----------------------------------Jung ----------------------------------Klütsch ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister