Daten
Kommune
Bedburg
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19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-660/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
05.09.2006
Betreff:
Bauvoranfrage zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle mit Betriebsleiterwohnhaus,
Altenteilerwohnhaus, Maschinenhalle, Möhrenkühlhalle, Kartoffelhalle sowie eine Reithalle mit 40
Pferdeboxen, Gastronomie und Reitplatz im Außenbereich von Bedburg-Rath, Gemarkung
Bedburg, Flur 23, Flurstück 362
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt das Einvernehmen gem. § 36 des
Baugesetzbuches zur vorliegenden Bauvoranfrage zur Errichtung einer landwirtschaftlichen
Hofstelle mit Betriebsleiterwohnhaus, Altenteilerwohnhaus, Maschinenhalle, Möhrenkühlhalle,
Kartoffelhalle sowie eine Reithalle mit 40 Pferdeboxen, Gastronomie und Reitplatz als
privilegiertes Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 und 2 des Baugesetzbuches im Außenbereich
von Bedburg-Rath zu erteilen. Voraussetzung ist jedoch der Abschluss eines städtebaulichen
Vertrages zur Sicherstellung der Erschließung.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 16.03.2006 wurde beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Untere
Bauaufsichtsbehörde eine Bauvoranfrage für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle
(Neubau eines Betriebsleiterwohnhaus, Altenteilerwohnhaus, Landarbeiterwohnhaus sowie 4
Maschinen- und Lagerhallen) im Randbereich der Ortslage Bedburg-Rath gestellt. Bei dem
geplanten Vorhaben handelt es sich um eine Umsiedlungsmaßnahme zu Gunsten eines
landwirtschaftlichen Betriebes aus dem Abbaugebiet des Tagebaus Garzweiler II. Auf den Flächen
ist neben den klassischen Früchten wie Getreide und Zuckerrüben auch der Kartoffel- und
Möhrenanbau vorgesehen. Die landwirtschaftliche Nutzfläche des geplanten Betriebes liegt
westlich der geplanten Hofstelle auf Neuland.
Mit Verfügung vom 27.03.2006 hat der Rhein-Erft-Kreis um Stellungnahme zur Bauvoranfrage
gebeten. Da es sich um ein Außenbereichsvorhaben handelt, wurde die Bauvoranfrage dem
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 19.06.2006 zur Beratung
vorgelegt. Mit Schreiben vom 07.06.2006, eingegangen in Kopie bei der Stadt Bedburg am
09.06.2006, hat der Antagsteller jedoch dem Rhein-Erft-Kreis eine geänderte Planung (Errichtung
einer
landwirtschaftlichen
Hofstelle
mit
Betriebsleiterwohnhaus,
Altenteilerwohnhaus,
Maschinenhalle, Möhrenkühlhalle, Kartoffelhalle sowie eine Reithalle mit 40 Pferdeboxen,
Gastronomie und Reitplatz) vorgelegt. Da diese Planung gravierend von der ursprünglichen
Planung abweicht, hat der Ausschuss für Struktur- und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am
19.06.2006 einvernehmlich entschieden, dass auf Grund der neuen Tatsachen eine Entscheidung
nicht getroffen werden kann und die Angelegenheit zurückgestellt.
Der Verwaltung liegt mittlerweile die überarbeitete Planung inklusive der schalltechnischen
Untersuchung (Zusammenfassung der Untersuchung lt. Anlage) vor, sodass das Vorhaben dem
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nunmehr erneut zur Beratung vorgestellt wird.
Wie bereits erwähnt, liegt das geplante Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 des
Baugesetzbuches. Gem. § 35 Abs.1 Ziffer 1 ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn
öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn
es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der
Betriebsfläche einnimmt. Sonstige Vorhaben (Reithalle mit Gastronomie) können gem. § 35 Abs. 2
im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht
beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Das Grundstück liegt im Gebiet des Landschaftsplanes Nr. 1 des Rhein-Erft-Kreises. Dieser belegt
die betreffende Fläche mit den Entwicklungszielen 2 (Anreicherung einer im ganzen
erhaltenswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen) und 3.2 (Anreicherung
zur ersatzweisen und beschleunigten Wiederherstellung von Natur und Landschaft). Weitere
Festsetzungen sind nicht getroffen. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt
Bedburg stellt die betreffende Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Daher wird eine
Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht angenommen.
Das Betriebsleiter- und Altenteilerwohnhaus liegen direkt an der Verlängerung der Friedensstraße
und werden über diese erschlossen. Der Betriebshof sowie der Reithof liegen an einem mit
Schwarzdecke
ausgebauten
Weg,
für
den
das
Planfeststellungsverfahren
als
Gemeindeverbindungsstraße
Bedburg
nach
Bedburg-Rath
eingeleitet
ist.
Die
Schmutzwasserentsorgung ist über eine Druckrohrleitung vorgesehen. Die Entwässerung der
anfallenden Niederschlagswässer soll über einen auf der Betriebsfläche angelegten Löschteich
erfolgen. Die Strom- und Wasserversorgung ist nach Angabe des Bauherrn sichergestellt. Somit
ist die ausreichende Erschließung im Sinne von §35 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch gesichert.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Seitens des Staatlichen Umweltamtes bestehen im Grundsatz keine Bedenken gegen dieses
Vorhaben, sollte eine abschließende schriftliche Stellungnahme in den nächsten Tagen vorgelegt
werden, so wird diese zur Sitzung nachgereicht.
Da aus städtebaulicher Sicht seitens der Verwaltung keine Bedenken zu diesem Vorhaben
bestehen, schlägt die Verwaltung vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Anlagen: Übersichtsplan, Lageplan, Zusammenfassung der schalltechnischen Untersuchung
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 21.08.2006
----------------------------------Jung
----------------------------------Klütsch
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister