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Beschlusstext (Bebauungsplan Gereonsweiler Nr. 3 "Innenentwicklung Ederener Straße/Landstraße"; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage gem §§ 3 und 4 Abs. 1 u. 2 Baugesetzbuch(BauGB))

Daten

Kommune
Linnich
Größe
77 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
10.12.15, 15:40
Aktualisiert
10.12.15, 15:40
Beschlusstext (Bebauungsplan Gereonsweiler Nr. 3 "Innenentwicklung Ederener Straße/Landstraße"; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage gem §§ 3 und 4 Abs. 1 u. 2 Baugesetzbuch(BauGB)) Beschlusstext (Bebauungsplan Gereonsweiler Nr. 3 "Innenentwicklung Ederener Straße/Landstraße"; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage gem §§ 3 und 4 Abs. 1 u. 2 Baugesetzbuch(BauGB))

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STADT LINNICH Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am Donnerstag, den 03.12.2015. Sitzungsbeginn: 10. 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:15 Uhr Bebauungsplan Gereonsweiler Nr. 3 "Innenentwicklung Ederener Straße/Landstraße"; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage gem §§ 3 und 4 Abs. 1 u. 2 Baugesetzbuch(BauGB) Empfehlungsbeschluss: A. frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger Öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB I. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, sich dem Abwägungsvorschlag zu der Stellungnahme anzuschließen. II. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, sich den Abwägungsvorschlägen zu 1. bis 25. anzuschließen. B. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger Öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB I. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich die Feststellung, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden. II. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, sich den Abwägungsvorschlägen zu 1. bis 21. anzuschließen. Gesamtbeschluss 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, sich den Empfehlungsbeschlüssen zu A I. und A II. sowie zu B I. und B II. vollinhaltlich anzuschließen und den Bebauungsplan Gereonsweiler Nr. 3 „Innenentwicklung Ederener Straße / Landstraße“ einschließlich der Begründung als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich weiterhin, die Verwaltung zu beauftragen, den Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung erhält der Bebauungsplan seine Rechtskraft. Beratungsverlauf: Beratungsergebnis: Zu A. I. 1.: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Zu A II. 1.:Einstimmig, 2 EnthaltungenZu B I. 1.:Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Zu B II.1.:Einstimmig, 2 EnthaltungenZum Gesamtbeschluss:Einstimmig, 2 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 03.12.2015 Seite 2