Daten
Kommune
Bedburg
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17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-659/2006
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 40 06 20
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Bemerkungen:
28.11.2006
Betreff:
Verabschiedung der „Richtlinien für die Bewirtschaftung des Schulbudgets“
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die „Richtlinien für die Bewirtschaftung des
Schulbudgets“
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In den Haushaltssatzungen der vergangenen Jahre wurde allen Schulen im Stadtgebiet sowohl den Grund- als auch den weiterführenden Schulen - ein sogenanntes
„Schulbudget“,
für
dessen
wirtschaftliche
Haushaltsführung
die
Schulen
eigenverantwortlich zeichneten, eingeräumt. Hierunter fielen in erster Linie die
Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausgaben, allgemeine Lehr- und Lernmittel,
Bürobedarf, Bücher, Zeitschriften, Porto- und Telefongebühren. Basis für die Ermittlung
der Schulbudgets bildeten die jeweiligen Schülerzahlen der amtlichen Schulstatistik (Stand
September des Vorrjahres).
Ziel der Bildung der Schulbudgets war es, den Schulen einen verlässlichen
Handlungsspielraum einzuräumen, sie jedoch andererseits zu einer sparsamen und
wirtschaftlichen Haushaltsführung anzuhalten, indem zum Ende eines jeden
Kalenderjahres nicht verausgabte Mittel zu 50 % den Schulen - als eine Art Sparbuch `zur freien Verwendung´ verblieben.
Ziel der Verwaltung war - nach einer Pilotphase - auch die investiven Mittel pauschalisiert
in das Schulbudget einzustellen; entsprechend kündigte die Verwaltung im Rahmen der
letztjährigen Haushaltsberatungen die Erarbeitung einer Budgetrichtlinie an. Die
Abstimmungsgespräche mit den Schulleitungen sind zwischenzeitlich abgeschlossen; der
Entwurf der Budgetrichtlinie ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt.
Die in den Richtlinien für die Bewirtschaftung des Schulbudgets vorgesehenen Pauschalen
im sogenannten „Verwaltungshaushalt“ dienten bereits in den letzten Jahren zur
Bemessung der beschlossenen Ansätze. Erstmalig wurden in den Haushalt 2007
verwaltungsseitig nunmehr auch Pauschalen für investive Maßnahmen eingestellt; Basis
bilden hier ebenfalls die jeweiligen Schülerzahlen der amtlichen Schulstatistik (Stand
September des Vorrjahres). Mit der Einbeziehung der investiven Mittel in die
Budgetplanung, wird den Schulleitungen jetzt eine umfassende Planungsmöglichkeit unter
wirtschaftlichen Aspekten ermöglicht.
Damit die Schulleitungen auch größere `Austauschaktionen´, beispielsweise im IT-Bereich
längerfristig planen und umsetzen können, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, 80 %
der nicht verausgabten investiven Mittel zu übertragen. Rein informativ weist die
Verwaltung darauf hin, dass die Haushaltsplanung 2007 bereits auf Basis dieser
Budgetrichtlinie erfolgte.
Bei der in Anlage beigefügten Richtlinie für die Bewirtschaftung der Schulbudgets sind im
Bereich des `ehemaligen Verwaltungshaushalts´ keine Änderungen vorgenommen
worden; im investiven Bereich bildet - einheitlich für Grund- und weiterführende Schulen Bemessungsgrundlage ein Sockelbetrag in Höhe von pauschal 4,- €/ Schüler sowie - auf
Basis des Medienentwicklungsplans - 200,- € je Fachraum/ mobile Einheit und 1.000,- € je
Medienraum.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass in den Haushalt 2007 auf Basis der
vorgenannten Bemessungsgrundlage folgende Mittel eingestellt wurden:
konsumtiv
- Grundschule Bedburg
- Grundschule Kaster
- Grundschule Kirchherten
- Grundschule Kirdorf
- Hauptschule
. Realschule
- Gymnasium
9.002,00 €
11.644,00 €
6.188,00 €
8.808,00 €
13.990,00 €
16.853,00 €
27.350,00 €
93.835,00 €
investiv
4.524,- €
5.756,00 €
3.260,00 €
4.488,00 €
3.736,00 €
5.156,00 €
8.480,00 €
35.400,00 €
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 20.11.2006
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister