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Beschlussvorlage (Verabschiedung der Richtlinien für die Bewirtschaftung des Schulbudgets)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Verabschiedung der Richtlinien für die Bewirtschaftung des Schulbudgets) Beschlussvorlage (Verabschiedung der Richtlinien für die Bewirtschaftung des Schulbudgets) Beschlussvorlage (Verabschiedung der Richtlinien für die Bewirtschaftung des Schulbudgets)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-659/2006 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 40 06 20 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 28.11.2006 Betreff: Verabschiedung der „Richtlinien für die Bewirtschaftung des Schulbudgets“ Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die „Richtlinien für die Bewirtschaftung des Schulbudgets“ Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In den Haushaltssatzungen der vergangenen Jahre wurde allen Schulen im Stadtgebiet sowohl den Grund- als auch den weiterführenden Schulen - ein sogenanntes „Schulbudget“, für dessen wirtschaftliche Haushaltsführung die Schulen eigenverantwortlich zeichneten, eingeräumt. Hierunter fielen in erster Linie die Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausgaben, allgemeine Lehr- und Lernmittel, Bürobedarf, Bücher, Zeitschriften, Porto- und Telefongebühren. Basis für die Ermittlung der Schulbudgets bildeten die jeweiligen Schülerzahlen der amtlichen Schulstatistik (Stand September des Vorrjahres). Ziel der Bildung der Schulbudgets war es, den Schulen einen verlässlichen Handlungsspielraum einzuräumen, sie jedoch andererseits zu einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung anzuhalten, indem zum Ende eines jeden Kalenderjahres nicht verausgabte Mittel zu 50 % den Schulen - als eine Art Sparbuch `zur freien Verwendung´ verblieben. Ziel der Verwaltung war - nach einer Pilotphase - auch die investiven Mittel pauschalisiert in das Schulbudget einzustellen; entsprechend kündigte die Verwaltung im Rahmen der letztjährigen Haushaltsberatungen die Erarbeitung einer Budgetrichtlinie an. Die Abstimmungsgespräche mit den Schulleitungen sind zwischenzeitlich abgeschlossen; der Entwurf der Budgetrichtlinie ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt. Die in den Richtlinien für die Bewirtschaftung des Schulbudgets vorgesehenen Pauschalen im sogenannten „Verwaltungshaushalt“ dienten bereits in den letzten Jahren zur Bemessung der beschlossenen Ansätze. Erstmalig wurden in den Haushalt 2007 verwaltungsseitig nunmehr auch Pauschalen für investive Maßnahmen eingestellt; Basis bilden hier ebenfalls die jeweiligen Schülerzahlen der amtlichen Schulstatistik (Stand September des Vorrjahres). Mit der Einbeziehung der investiven Mittel in die Budgetplanung, wird den Schulleitungen jetzt eine umfassende Planungsmöglichkeit unter wirtschaftlichen Aspekten ermöglicht. Damit die Schulleitungen auch größere `Austauschaktionen´, beispielsweise im IT-Bereich längerfristig planen und umsetzen können, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, 80 % der nicht verausgabten investiven Mittel zu übertragen. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass die Haushaltsplanung 2007 bereits auf Basis dieser Budgetrichtlinie erfolgte. Bei der in Anlage beigefügten Richtlinie für die Bewirtschaftung der Schulbudgets sind im Bereich des `ehemaligen Verwaltungshaushalts´ keine Änderungen vorgenommen worden; im investiven Bereich bildet - einheitlich für Grund- und weiterführende Schulen Bemessungsgrundlage ein Sockelbetrag in Höhe von pauschal 4,- €/ Schüler sowie - auf Basis des Medienentwicklungsplans - 200,- € je Fachraum/ mobile Einheit und 1.000,- € je Medienraum. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass in den Haushalt 2007 auf Basis der vorgenannten Bemessungsgrundlage folgende Mittel eingestellt wurden: konsumtiv - Grundschule Bedburg - Grundschule Kaster - Grundschule Kirchherten - Grundschule Kirdorf - Hauptschule . Realschule - Gymnasium 9.002,00 € 11.644,00 € 6.188,00 € 8.808,00 € 13.990,00 € 16.853,00 € 27.350,00 € 93.835,00 € investiv 4.524,- € 5.756,00 € 3.260,00 € 4.488,00 € 3.736,00 € 5.156,00 € 8.480,00 € 35.400,00 € Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 20.11.2006 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister