Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-658/2006
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Personal, Organisation und
Finanzmanagement
17.10.2006
Rat der Stadt Bedburg
24.10.2006
Bemerkungen:
Betreff:
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement empfiehlt dem Rat der Stadt
Bedburg die im Entwurf vorgelegte Neufassung der Satzung über die Erhebung von
Vergnügungssteuer in der Stadt Bedburg zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die derzeitige Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bedburg beruht auf
der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen.
Aufgrund von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13. April 2005 zum
Stückzahlmaßstab hat der Städte- und Gemeindebund die Vergnügungssteuer-Mustersatzung
überarbeitet. Die Mustersatzung stellt als Bemessungsgrundlage für Geldspielgeräte nun auf die
Einspielergebnisse ab.
Detaillierte Erläuterungen zur Frage der Notwendigkeit einer Neufassung der Satzung sind den
Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, sieht die Mustersatzung vor, dass der
Steuerschuldner die Steuer selbst errechnet, quartalsweise eine Steueranmeldung einreicht und
die errechnete Steuer an die Stadtkasse entrichtet. Es sind in diesen Fällen grundsätzlich keine
Steuerbescheide mehr zu erlassen. Die Satzung sieht des weiteren vor, dass auch in Zukunft eine
Besteuerung nach dem Stückzahlmaßstab auf Antrag zulässig ist.
Da ab August 2005 auch in der Stadt Bedburg Widerspruchsverfahren betreffend des
Stückzahlmaßstabes anhängig sind, ist eine Änderung der Vergnügungssteuersatzung
erforderlich.
Der beigefügte Satzungsentwurf – Anlage 3 – basiert auf der neuen VergnügungssteuerMustersatzung. Die dort ausgewiesenen Euro-Beträge entsprechen den Beträgen der derzeit
gültigen Vergnügungssteuersatzung. Enthaltene Prozentsätze in der zur Zeit gültigen Satzung
wurden in den beigefügten Entwurf unverändert übernommen.
Weitergehende Informationen zu einzelnen Bestimmungen der Satzung enthält die Anlage 4.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister