Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bauantrag zur Errichtung einer Mobilfunkanlage mit Antennentragmast 40,30 m und Systemtechnik für das Mobilfunknetz E-Plus im Außenbereich von Bedburg-Kirchtroisdorf, Elsdorfer Straße, Gemarkung Pütz, Flur 29, Flurstück 104 hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bauantrag zur Errichtung einer Mobilfunkanlage mit Antennentragmast 40,30 m und Systemtechnik für das Mobilfunknetz E-Plus im Außenbereich von Bedburg-Kirchtroisdorf, Elsdorfer Straße, Gemarkung Pütz, Flur 29, Flurstück 104
hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Bauantrag zur Errichtung einer Mobilfunkanlage mit Antennentragmast 40,30 m und Systemtechnik für das Mobilfunknetz E-Plus im Außenbereich von Bedburg-Kirchtroisdorf, Elsdorfer Straße, Gemarkung Pütz, Flur 29, Flurstück 104
hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Bauantrag zur Errichtung einer Mobilfunkanlage mit Antennentragmast 40,30 m und Systemtechnik für das Mobilfunknetz E-Plus im Außenbereich von Bedburg-Kirchtroisdorf, Elsdorfer Straße, Gemarkung Pütz, Flur 29, Flurstück 104
hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches)

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-653/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 05.09.2006 Betreff: Bauantrag zur Errichtung einer Mobilfunkanlage mit Antennentragmast 40,30 m und Systemtechnik für das Mobilfunknetz E-Plus im Außenbereich von Bedburg-Kirchtroisdorf, Elsdorfer Straße, Gemarkung Pütz, Flur 29, Flurstück 104 hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur- und Stadtentwicklung beschließt das Einvernehmens gem. § 36 Baugesetzbuch zum vorliegenden Bauantrag zur Errichtung einer Mobilfunkanlage mit Antennentragmast 40,30 m und dazugehöriger Systemtechnik auf dem Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 29, Flurstück 104 als privilegiertes Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 Ziffer 3 des Baugesetzbuches im Außenbereich von Bedburg-Kirchtroisdorf zu erteilen. Das Einvernehmen erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde hinsichtlich der Darstellungen aus dem Landschaftsplan Nr. 2 des Erftkreises sowie der Zustimmung des Rhein-Erft-Kreises als Träger der Straßenbaulast zur vorgesehenen Planung. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 26.06.2006 wird beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Bauordnungsamt, ein Bauantrag zur Errichtung einer Mobilfunkanlage für das Mobilfunknetz E-Plus, bestehend aus einem Antennentragmast von 40,30 m und dazugehöriger Systemtechnik, gestellt. Mit Verfügung vom 28.06.2006 bittet der Landrat des Rhein-Erft-Kreises nunmehr um Stellungnahme zum Bauantrag. Das o.g. Grundstück liegt gemäß § 35 des Baugesetzbuches im Außenbereich. Eine Satzung nach § 34 BauGB besteht nicht. Die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1, Satz 3 – Wertung des Vorhabens als privilegiertes Vorhaben – sind gegeben, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient. Das Grundstück liegt im Gebiet des Landschaftsplanes Nr. 2 des Rhein-Erft-Kreises. Dieser setzt entlang der L 277 ergänzende Pflanzung von Bäumen und Sträuchern als Enwicklungs-, Pflegeund Erschließungsmaßnahme fest. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt die betreffende Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Außerdem beinhaltet der Flächennutzungsplan eine Kennzeichnung einer Gasfernleitung mit einem 4,0 m breiten Schutzstreifen, diese verläuft quer über das zu bebauende Grundstück. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist grundsätzlich nicht gegeben, jedoch sollte bei der Planung des genauen Standortes darauf geachtet werden, dass sowohl entlang der L 277 ein Streifen zur ergänzenden Pflanzung von Bäumen und Sträuchern freigehalten wird, als auch, dass die Gasfernleitung plus Schutzstreifen geometrisch eindeutig eingemessen wird, damit die Mobilfunkanlage entsprechend auf dem Grundstück platziert werden kann. Die ausreichende Erschließung im Sinne von § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch ist über die Elsdorfer Straße (L277) bzw. über den an das Grundstück grenzenden Feldweg gesichert. Gem. § 25 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) bedürfen Baugenehmigungen außerhalb der Ortsdurchfahrten der Zustimmung der Straßenbaubehörde, wenn bauliche Anlagen jeder Art längs der Landesstraßen und Kreisstraßen in einer Entfernung bis zu 40 m, gemessen vom äußeren Rand der für den Kraftverkehr bestimmten Fahrbahn, errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden sollen. Ferner bedürfen auch Zufahrten oder Zugänge an Landesstraßen und Kreisstraßen der Zustimmung der Straßenbaubehörde. Unter der Voraussetzung, dass die Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erftk- Kreises ihr Einvernehmen zur geplanten Baumaßnahme erteilt und, dass der Rhein-Erft-Kreises als Träger der Straßenbaulast der vorgesehenen Planung zustimmt, schlägt die Verwaltung vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Anlagen: Flurkarte, Auszug aus dem Flächennutzungsplan, Lageplan, Standortbescheinigung STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 17.08.2006 ----------------------------------Jung ----------------------------------Klütsch ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister