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Mitteilungsvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg- Sonstige Zuschüsse -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-582/2006 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich II Az.: 50 15 50 Öffentlich Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 23.05.2006 Original Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 19.09.2006 1. Ergänzung Betreff: Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg - Sonstige Zuschüsse - Inhalt der Mitteilung: In seiner Sitzung am 23.05.2006 hat der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschlossen, dem Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. gemäß Ziff. 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg einen Zuschuss zu gewähren. Die Höhe des Zuschusses sollte jedoch erst nach Vorlage und entsprechender Auswertung noch zu erbringender Unterlagen in einer der nächsten Ausschusssitzungen festgelegt werden. Über die Beschlussfassung wurde der Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. schriftlich informiert. Mit gleichem Schreiben wurde der Verein gebeten, die finanziellen Veränderungen, die durch das In-Kraft-Treten des Schwangerschaftskonfliktgesetzes Nordrhein-Westfalen und der dadurch entstehenden veränderten Bezuschussung des Rhein-Erft-Kreises entstehen werden, ebenso detailliert darzulegen, wie die für das Jahr 2006 entstehenden Ausgaben und Einnahmen. Auch wurde der Verein gebeten, eine - auf die einzelnen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises prozentuale Aufteilung der durchgeführten Beratungen vorzulegen. Mit Schreiben vom 27.07.2006, welches als Anlage beigefügt ist, teilte der Geschäftsführer des Vereins donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V., Herr Arntz, mit, dass er die erbetenen Unterlagen aufgrund noch nicht vorliegender Informationen über die finanziellen STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Auswirkungen des Landesausführungsgesetzes zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht liefern könne. Sobald die angeforderten Unterlagen vorliegen, wird die Verwaltung dem Ausschuss einen entsprechenden Beschlussvorschlag unterbreiten. 50181 Bedburg, den 08.07.2009 ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister