Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-582/2006 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich II
Az.: 50 15 50
Öffentlich
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
23.05.2006
Original
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
19.09.2006
1. Ergänzung
Betreff:
Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der
Stadt Bedburg
- Sonstige Zuschüsse -
Inhalt der Mitteilung:
In seiner Sitzung am 23.05.2006 hat der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und
Soziales beschlossen, dem Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. gemäß
Ziff. 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg einen
Zuschuss zu gewähren. Die Höhe des Zuschusses sollte jedoch erst nach Vorlage und
entsprechender Auswertung noch zu erbringender Unterlagen in einer der nächsten
Ausschusssitzungen festgelegt werden.
Über die Beschlussfassung wurde der Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft
e. V. schriftlich informiert. Mit gleichem Schreiben wurde der Verein gebeten, die
finanziellen
Veränderungen,
die
durch
das
In-Kraft-Treten
des
Schwangerschaftskonfliktgesetzes Nordrhein-Westfalen und der dadurch entstehenden
veränderten Bezuschussung des Rhein-Erft-Kreises entstehen werden, ebenso detailliert
darzulegen, wie die für das Jahr 2006 entstehenden Ausgaben und Einnahmen. Auch
wurde der Verein gebeten, eine - auf die einzelnen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises prozentuale Aufteilung der durchgeführten Beratungen vorzulegen.
Mit Schreiben vom 27.07.2006, welches als Anlage beigefügt ist, teilte der Geschäftsführer
des Vereins donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V., Herr Arntz, mit, dass er die
erbetenen Unterlagen aufgrund noch nicht vorliegender Informationen über die finanziellen
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Auswirkungen des Landesausführungsgesetzes zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht liefern
könne.
Sobald die angeforderten Unterlagen vorliegen, wird die Verwaltung dem Ausschuss einen
entsprechenden Beschlussvorschlag unterbreiten.
50181 Bedburg, den 08.07.2009
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Bürgermeister