Daten
Kommune
Bedburg
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13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-645/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.: 36 11 34
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
05.09.2006
Betreff:
Umbau von Fußgängersignalanlagen in Fußgängerüberwege
hier: Schreiben des Landesbetrieb Straßenbau vom 26.06.2006
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, dem Umbau der
Fußgängersignalanlage in Kirchtroisdorf, Heinsberger Straße, zuzustimmen.
Über einen Umbau der Fußgängersignalanlage in Blerichen, Kolpingstaße, soll erst nach
Fertigstellung der L 361 n beraten werden.
Der Änderung der Signalanlage in Kirchherten, Zaunstraße, wird nicht zugestimmt.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit dem als Anlage 1 beigefügtem Schreiben des Landesbetrieb Straßenbau wird der Umbau von
Fußgängersignalanlagen in Fußgängerüberwege an drei verschiedenen Standorten
vorgeschlagen.
Die Fußgängersignalanlagen in Kirchtroisdorf und Kirchherten wurden seinerzeit im Rahmen der
Schulwegsicherung installiert.
Zwischenzeitlich befindet sich in Kirchtroisdorf keine Grundschule mehr. Die Kindergartenkinder
werden in der Regel von den Eltern gebracht und abgeholt. Die Sichtverhältnisse und die
Verkehrsmenge lassen es durchaus sinnvoll erscheinen, auf die vorhandene Signalisierung zu
verzichten um einen Fußgängerüberweg zu installieren.
Aufgrund der vorhandenen Grundschule in Kirchherten sollte hier nicht auf die vorhandene Anlage
verzichtet werden.
Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges in Blerichen erscheint auf Grund der noch
vorhandenen Verkehrsmenge und den dortigen Sichtverhältnissen als problematisch. Auf einen
Verzicht der Signalanlage sollte frühestens nach der Fertigstellung der L 361 n erneut beraten
werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 18 Juli 2006
----------------------------------Naujock
Leiter der Bauverwaltung)
-----------------------------------
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister