Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-643/2006
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 51 12 10
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Bemerkungen:
19.09.2006
Betreff:
Kindergartensituation der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis und stimmt diesen zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die seitens des seinerzeitigen Ausschusses für Jugend und Soziales gewünschte
halbjährliche Auswertung - erstellt auf der Basis der seitens der KDVZ übermittelten Daten
- ist dieser Vorlage in der bisherigen Form als Anlage 1 beigefügt und kann bei Bedarf
verwaltungsseitig näher erläutert werden.
Sachdarstellung
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass im Vergleich zur vorherigen Auswertung
lediglich geringfügige Zuzüge von Kindern im `relevanten´ Alter zu verzeichnen sind. So
steigt die Bedarfsdeckung - 95% der Anspruchskinder zu Beginn eines Kindergartenjahres
und 45% der hereinwachsenden Kinder mit Anspruch - für das Jahr 2006/ 2007 im
Vergleich zur vorherigen Auswertung geringfügig von 761 auf nunmehr 772. Dies
entspricht einer Bedarfsdeckungsquote von 102,9 % (zuvor 105,1 %), bei insgesamt 23
freien Plätzen.
Auch für das Kindergartenjahr 2007/ 2008 erhöht sich nach den derzeit vorliegenden
Daten die Anzahl der Anspruchskinder - gegenüber den vorherigen Auswertungsdaten geringfügig von 739 auf nunmehr 752. Dies entspricht einer Bedarfdeckungsquote von
105,7 % (zuvor 108,2 %), bei insgesamt 43 freien Plätzen. Ohne Berücksichtigung der
seitens der kath. Kirche beabsichtigten Schließungen verringert sich - nach den derzeit
vorliegenden Daten - die Bedarfsdeckungsquote im Kindergartenjahr 2008/ 2009 von
115,4 % auf 114,4 %; dies entspricht absolut 100 freien Plätzen bzw. vier Gruppen
bezogen auf das gesamte Stadtgebiet.
Die Verteilung auf die einzelnen Ortsteile ist der Anlage 2 zu entnehmen; die hierbei
ersichtliche Reduzierung um fünf Kindergartenplätze im Bereich Lipp/ Millendorf resultiert
aus der Umwandlung einer Gruppe im AWO-Kindergarten „Mosaik“ in eine
Tagesstättengruppe zum 01.08.2006.
Wenngleich die Kinderzahlen - wie oben aufgeführt - durch Zu-/ Wegzüge geringfügig
divergieren, bleibt im Ergebnis festzuhalten, dass diese dauerhaft rückläufig sind.
Aufgrund dessen, wie auch aufgrund der Sparpläne der kath. Kirche im Pfarrverband
Bedburg-Land, die bis zum Jahr 2008 umzusetzen sind, ist aus Sicht der Verwaltung die
Erstellung eines Konzepts erforderlich, dass die Aufrechterhaltung einer bedarfsgerechten
Versorgung mit Kindergartenplätzen im gesamten Stadtgebiet Bedburg zum Ziel hat.
Auf der Basis eines Gespräches mit Vertretern des Pfarrverbandes Bedburg-Land wurde
von Seiten der Verwaltung der Stadt Bedburg und des Rhein-Erft-Kreises Optionen für die
Einrichtungen aufgezeigt, die in den beigefügten Anlagen dargestellt sind.
Ausgangssituation
1) Der Kindergartenbedarfsplan 2005 - 2008 des Rhein-Erft-Kreises sieht den Abbau von
bis zu 125 Plätzen im gesamten Stadtgebiet vor.
2) Die katholischen Träger im Pfarrverband Bedburg-Land haben angekündigt, bis zum
01.08.2008 die vom Erzbistum eingeforderten Sparmaßnahmen umzusetzen. Konkret
bedeutet dies:
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
- Von derzeit fünf Einrichtungen in katholischer Trägerschaft können zukünftig nur
maximal drei Einrichtungen weitergeführt werden.
- Das Erzbistum wird die finanzielle Förderung ab 01.08.2008 von derzeit 11 auf
lediglich vier Gruppen, verteilt auf zwei Einrichtungen, beschränken. Die
Kirchenvorstände der betreffenden Pfarreien sprechen sich für die Aufrechterhaltung
von jeweils zwei Gruppen in den Einrichtungen St. Martinus in Kaster und St. Martin
in Kirchherten aus.
- Aufgrund des bestehenden Vertrages stimme das Erzbistum - so Herr Pastor Oster der Weiterführung der eingruppigen Einrichtung in Kirchtroisdorf als dritte Einrichtung
im Pfarrverband Bedburg-Land zu, sofern die dem Träger entstehenden Kosten für
Betrieb und bauliche Unterhaltung durch Stadt bzw. Kreis übernommen werden
(Trägeranteil plus 2% Verwaltungskostenpauschale sowie alle Baukosten, die nicht
durch die Erhaltungspauschale und die Reparaturrücklage gedeckt sind).
3) Das Tagesbetreuungsausbaugesetz legt fest, dass zum 1.Oktober 2010 gem. § 24a
SGB VIII ein bedarfsgerechtes Angebot auch für Kinder unter drei Jahren vorzuhalten
ist. Hierfür sollen gemäß Ausbaukonzept U3 auch Plätze in Kindertageseinrichtungen
bereitgehalten werden. Bei einem Betreuungsbedarf von 10 % der Kinder im Alter von 0
bis 3 Jahren wären ca. 55 Plätze erforderlich; bei einem Betreuungsbedarf von 15% der
Kinder dieser Altersgruppe ca. 80 Plätze, der zum Teil durch Plätze in Tagespflege
gedeckt werden kann. Die tatsächliche Bedarfsentwicklung in diesem Bereich bleibt
allerdings abzuwarten.
4) Das neue Schulgesetz schreibt eine Vorziehung des Einschulungsalters um insgesamt
sechs Monate vor, die schrittweise bis zum Jahr 2014 umgesetzt wird. Bis zum Jahr
2011 wird sich der Stichtag nur um 2 Monate verschieben. Durch diesen allmählichen
Übergang sind keine gravierende Auswirkungen auf den Platzbedarf in den
Tageseinrichtungen für Kinder zu erwarten, da diese Entwicklung zeitgleich mit dem
Ausbau für Kinder unter drei Jahren verlaufen wird (siehe hierzu Beschlüsse des
Jugendhilfeausschusses vom 31.08.2005 und17.05.2006).
Gruppenverteilung 2006/ Qualifizierung (Anlage 3)
In der Anlage 3 ist die aktuelle Verteilung der Gruppen dargestellt mit Hinweis auf
beantragte Qualifizierungsmaßnahmen. Von den insgesamt 36 Gruppen sind 2 Gruppen
Hortgruppen, die zum 31.07.2007 geschlossen und in die Offene Ganztagsschule im
Primarbereich überführt werden. Aktuell stehen 795 Kindergartenplätze und 40 Hortplätze
zur Verfügung.
Folgende Anträge auf Qualifizierungsmaßnahmen liegen dem Kreisjugendamt vor:
- Kath. Kindergarten St. Martin, Kirchherten; Umwandlung einer Regelgruppe in eine
Tagesstättengruppe,
- AWO-Kita Kleeblatt, Kaster; Umwandlung einer Regelgruppe in eine kleine
altersgemischte Gruppe,
- Kath. Kindergarten St. Martinus, Kaster; Umwandlung einer Regelgruppe in eine kleine
altersgemischte Gruppe.
Gruppenverteilung 2008 – Optionen (Anlage 4)
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Sitzungsvorlage
Seite: 4
Dargestellt sind in diesem Szenario denkbare Optionen, um einerseits dem Rückzug der
kath. Kirche aus der Trägerschaft von Gruppen und Einrichtungen gerecht zu werden und
andererseits den wachsenden Bedarf an qualifizierten Betreuungsangeboten für Kinder
unter drei Jahren zu berücksichtigen. Durch die Schließung der zwei Hortgruppen - Kirdorf
und Lipp - sowie die Schließung von drei Gruppen in katholischer Trägerschaft - eine
Gruppe St. Martinus Kaster, zwei Gruppen in St. Georg Kaster - würde sich die Zahl der
Gruppen auf insgesamt 31 reduzieren. Eine zweigruppige katholische Einrichtung - St.
Peter Königshoven oder St. Georg Kaster - könnte in anderer Trägerschaft weitergeführt
werden. In Anbetracht dessen, dass der kath. Kindergarten St. Peter die einzige
Einrichtung im Ortsteil Königshoven ist, sollte aus Sicht der Verwaltung die Weiterführung
dieser Einrichtung in anderer Trägerschaft gesichert werden; derzeit führt die Verwaltung
entsprechende Gespräche/ Verhandlungen mit möglichen Trägern. Durch diese
Maßnahmen blieben von ehemals 11 Kindergartengruppen im Pfarrverband Bedburg-Land
nur noch sechs in katholischer Trägerschaft, davon zwei mit finanzieller Förderung durch
die Stadt Bedburg.
Für das gesamte Stadtgebiet stünden 695 Plätze zur Verfügung; die Bedarfsdeckung für
Kinder mit Rechtsanspruch im Kindergartenjahr 2008/ 2009 würde bei 100 % liegen.
Die Optionen im Einzelnen:
In Kirch-Grottenherten könnten durch die Umwandlung einer Regelgruppe in eine
Tagesstättengruppe sowie die Bildung einer Schwerpunktgruppe U3 10 Plätze entfallen.
In Kirch-/ Kleintroisdorf bleiben 50 Plätze erhalten, sofern die Belegung nicht unter 20
Kinder pro Einrichtung sinkt.
In Kaster/Königshoven stehen bedingt durch den Rückzug der katholischen Kirche
gravierende Änderungen an: Die derzeit viergruppige Einrichtung St. Martinus könnte mit
finanzieller Unterstützung der Stadt Bedburg mit zwei Regelgruppen und einer kleinen
altersgemischten Gruppe in katholischer Trägerschaft dreigruppig weitergeführt werden;
eine Regelgruppe würde geschlossen. Hierfür liegt bereits die Zustimmung des Erzbistums
vor; allerdings ist die Umwandlung in eine kleine altersgemischte Gruppen abhängig vom
Kontingent des Landesjugendamtes. Die Trägerschaft für die beiden zweigruppigen
Einrichtungen St. Georg und St. Peter kann über den 31.07.2008 hinaus nicht mehr von
der katholischen Kirchengemeinde weitergeführt werden. Als eine Option - verbunden mit
der Schließung von zwei Gruppen - bietet sich die Schließung einer Einrichtung an; die
andere Einrichtung könnte unter neuer Trägerschaft zweigruppig weitergeführt werden.
Bei der Berechnung der Platzzahl sind nur noch 50 statt derzeit 100 Plätze berücksichtigt.
In der AWO-Kita, Kaster-West, könnte alternativ zur beantragten Umwandlung ein
Angebot für Kinder ab 2 Jahren - oder jünger - in einer Regelgruppe installiert werden;
bedingt durch zu erwartende `Kinderzuwächse´ aus dem Neubaugebiet Im Spless sollte
aus Sicht der Verwaltung hier jedoch - zumindest zum jetzigen Zeitpunkt - auf eine
Umwandlung verzichtet werden.
In den übrigen Ortsteilen ist - abgesehen von der Schließung der Hortgruppen - keine
Veränderung vorgesehen. Allerdings könnten die leerstehenden Gruppenräume genutzt
werden, um schwerpunktmäßig Kinder unter drei Jahren aufzunehmen. Die
Betriebskosten hierfür könnten durch die o. g. Gruppenschließungen gedeckt werden.
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Sitzungsvorlage
Platzbedarf ab 2010
Unter Beibehaltung von 695 Plätzen läge - bezogen auf das Kindergartenjahr 2010/ 2011 die Bedarfsdeckungsquote bei voraussichtlich 112,0%; absolut entspräche dies 75 freien
Plätzen. Somit wären ausreichende Kapazitäten für die Versorgung der Kinder unter drei
Jahren zur Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes vorhanden.
Im Planungszeitraum bis 2015 ist perspektivisch ein weiterer Abbau von Plätzen
erforderlich. Kriterien hierfür könnten die Auslastung der jeweiligen Einrichtung und/ oder
die Räumlichkeiten sein.
Um ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuung im gesamten Stadtgebiet zu
erreichen, ist eine ständige Überprüfung und Anpassung des vorhandenen Angebotes an
veränderte Anforderungen erforderlich. Mit der Kindergartenbedarfsplanung und der
Ausbauplanung für Kinder unter 3 Jahren sind auf der Grundlage des halbjährigen
Entwicklungsberichts der Verwaltung die Instrumente für eine stetige und zeitnahe
Entwicklung des Angebotes vorhanden.
Auswirkungen auf den Haushalt 2007
Im Vorgriff auf die vorgeschlagenen Gruppenschließungen in Kaster zum 31.07.2008
könnten ggf. bereits zum 31.07.2007 durch die Schließung von je einer Regelgruppe in St.
Martinus sowie in St. Georg/ St. Peter anteilige Betriebskosten für 2 Gruppen im
Haushaltsjahr 2007 eingespart werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 08.07.2009
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Bürgermeister