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Beschlussvorlage (Kindergartensituation der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Kindergartensituation der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Kindergartensituation der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Kindergartensituation der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Kindergartensituation der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Kindergartensituation der Stadt Bedburg)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-643/2006 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 51 12 10 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 19.09.2006 Betreff: Kindergartensituation der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die seitens des seinerzeitigen Ausschusses für Jugend und Soziales gewünschte halbjährliche Auswertung - erstellt auf der Basis der seitens der KDVZ übermittelten Daten - ist dieser Vorlage in der bisherigen Form als Anlage 1 beigefügt und kann bei Bedarf verwaltungsseitig näher erläutert werden. Sachdarstellung Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass im Vergleich zur vorherigen Auswertung lediglich geringfügige Zuzüge von Kindern im `relevanten´ Alter zu verzeichnen sind. So steigt die Bedarfsdeckung - 95% der Anspruchskinder zu Beginn eines Kindergartenjahres und 45% der hereinwachsenden Kinder mit Anspruch - für das Jahr 2006/ 2007 im Vergleich zur vorherigen Auswertung geringfügig von 761 auf nunmehr 772. Dies entspricht einer Bedarfsdeckungsquote von 102,9 % (zuvor 105,1 %), bei insgesamt 23 freien Plätzen. Auch für das Kindergartenjahr 2007/ 2008 erhöht sich nach den derzeit vorliegenden Daten die Anzahl der Anspruchskinder - gegenüber den vorherigen Auswertungsdaten geringfügig von 739 auf nunmehr 752. Dies entspricht einer Bedarfdeckungsquote von 105,7 % (zuvor 108,2 %), bei insgesamt 43 freien Plätzen. Ohne Berücksichtigung der seitens der kath. Kirche beabsichtigten Schließungen verringert sich - nach den derzeit vorliegenden Daten - die Bedarfsdeckungsquote im Kindergartenjahr 2008/ 2009 von 115,4 % auf 114,4 %; dies entspricht absolut 100 freien Plätzen bzw. vier Gruppen bezogen auf das gesamte Stadtgebiet. Die Verteilung auf die einzelnen Ortsteile ist der Anlage 2 zu entnehmen; die hierbei ersichtliche Reduzierung um fünf Kindergartenplätze im Bereich Lipp/ Millendorf resultiert aus der Umwandlung einer Gruppe im AWO-Kindergarten „Mosaik“ in eine Tagesstättengruppe zum 01.08.2006. Wenngleich die Kinderzahlen - wie oben aufgeführt - durch Zu-/ Wegzüge geringfügig divergieren, bleibt im Ergebnis festzuhalten, dass diese dauerhaft rückläufig sind. Aufgrund dessen, wie auch aufgrund der Sparpläne der kath. Kirche im Pfarrverband Bedburg-Land, die bis zum Jahr 2008 umzusetzen sind, ist aus Sicht der Verwaltung die Erstellung eines Konzepts erforderlich, dass die Aufrechterhaltung einer bedarfsgerechten Versorgung mit Kindergartenplätzen im gesamten Stadtgebiet Bedburg zum Ziel hat. Auf der Basis eines Gespräches mit Vertretern des Pfarrverbandes Bedburg-Land wurde von Seiten der Verwaltung der Stadt Bedburg und des Rhein-Erft-Kreises Optionen für die Einrichtungen aufgezeigt, die in den beigefügten Anlagen dargestellt sind. Ausgangssituation 1) Der Kindergartenbedarfsplan 2005 - 2008 des Rhein-Erft-Kreises sieht den Abbau von bis zu 125 Plätzen im gesamten Stadtgebiet vor. 2) Die katholischen Träger im Pfarrverband Bedburg-Land haben angekündigt, bis zum 01.08.2008 die vom Erzbistum eingeforderten Sparmaßnahmen umzusetzen. Konkret bedeutet dies: STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 - Von derzeit fünf Einrichtungen in katholischer Trägerschaft können zukünftig nur maximal drei Einrichtungen weitergeführt werden. - Das Erzbistum wird die finanzielle Förderung ab 01.08.2008 von derzeit 11 auf lediglich vier Gruppen, verteilt auf zwei Einrichtungen, beschränken. Die Kirchenvorstände der betreffenden Pfarreien sprechen sich für die Aufrechterhaltung von jeweils zwei Gruppen in den Einrichtungen St. Martinus in Kaster und St. Martin in Kirchherten aus. - Aufgrund des bestehenden Vertrages stimme das Erzbistum - so Herr Pastor Oster der Weiterführung der eingruppigen Einrichtung in Kirchtroisdorf als dritte Einrichtung im Pfarrverband Bedburg-Land zu, sofern die dem Träger entstehenden Kosten für Betrieb und bauliche Unterhaltung durch Stadt bzw. Kreis übernommen werden (Trägeranteil plus 2% Verwaltungskostenpauschale sowie alle Baukosten, die nicht durch die Erhaltungspauschale und die Reparaturrücklage gedeckt sind). 3) Das Tagesbetreuungsausbaugesetz legt fest, dass zum 1.Oktober 2010 gem. § 24a SGB VIII ein bedarfsgerechtes Angebot auch für Kinder unter drei Jahren vorzuhalten ist. Hierfür sollen gemäß Ausbaukonzept U3 auch Plätze in Kindertageseinrichtungen bereitgehalten werden. Bei einem Betreuungsbedarf von 10 % der Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren wären ca. 55 Plätze erforderlich; bei einem Betreuungsbedarf von 15% der Kinder dieser Altersgruppe ca. 80 Plätze, der zum Teil durch Plätze in Tagespflege gedeckt werden kann. Die tatsächliche Bedarfsentwicklung in diesem Bereich bleibt allerdings abzuwarten. 4) Das neue Schulgesetz schreibt eine Vorziehung des Einschulungsalters um insgesamt sechs Monate vor, die schrittweise bis zum Jahr 2014 umgesetzt wird. Bis zum Jahr 2011 wird sich der Stichtag nur um 2 Monate verschieben. Durch diesen allmählichen Übergang sind keine gravierende Auswirkungen auf den Platzbedarf in den Tageseinrichtungen für Kinder zu erwarten, da diese Entwicklung zeitgleich mit dem Ausbau für Kinder unter drei Jahren verlaufen wird (siehe hierzu Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses vom 31.08.2005 und17.05.2006). Gruppenverteilung 2006/ Qualifizierung (Anlage 3) In der Anlage 3 ist die aktuelle Verteilung der Gruppen dargestellt mit Hinweis auf beantragte Qualifizierungsmaßnahmen. Von den insgesamt 36 Gruppen sind 2 Gruppen Hortgruppen, die zum 31.07.2007 geschlossen und in die Offene Ganztagsschule im Primarbereich überführt werden. Aktuell stehen 795 Kindergartenplätze und 40 Hortplätze zur Verfügung. Folgende Anträge auf Qualifizierungsmaßnahmen liegen dem Kreisjugendamt vor: - Kath. Kindergarten St. Martin, Kirchherten; Umwandlung einer Regelgruppe in eine Tagesstättengruppe, - AWO-Kita Kleeblatt, Kaster; Umwandlung einer Regelgruppe in eine kleine altersgemischte Gruppe, - Kath. Kindergarten St. Martinus, Kaster; Umwandlung einer Regelgruppe in eine kleine altersgemischte Gruppe. Gruppenverteilung 2008 – Optionen (Anlage 4) STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Dargestellt sind in diesem Szenario denkbare Optionen, um einerseits dem Rückzug der kath. Kirche aus der Trägerschaft von Gruppen und Einrichtungen gerecht zu werden und andererseits den wachsenden Bedarf an qualifizierten Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren zu berücksichtigen. Durch die Schließung der zwei Hortgruppen - Kirdorf und Lipp - sowie die Schließung von drei Gruppen in katholischer Trägerschaft - eine Gruppe St. Martinus Kaster, zwei Gruppen in St. Georg Kaster - würde sich die Zahl der Gruppen auf insgesamt 31 reduzieren. Eine zweigruppige katholische Einrichtung - St. Peter Königshoven oder St. Georg Kaster - könnte in anderer Trägerschaft weitergeführt werden. In Anbetracht dessen, dass der kath. Kindergarten St. Peter die einzige Einrichtung im Ortsteil Königshoven ist, sollte aus Sicht der Verwaltung die Weiterführung dieser Einrichtung in anderer Trägerschaft gesichert werden; derzeit führt die Verwaltung entsprechende Gespräche/ Verhandlungen mit möglichen Trägern. Durch diese Maßnahmen blieben von ehemals 11 Kindergartengruppen im Pfarrverband Bedburg-Land nur noch sechs in katholischer Trägerschaft, davon zwei mit finanzieller Förderung durch die Stadt Bedburg. Für das gesamte Stadtgebiet stünden 695 Plätze zur Verfügung; die Bedarfsdeckung für Kinder mit Rechtsanspruch im Kindergartenjahr 2008/ 2009 würde bei 100 % liegen. Die Optionen im Einzelnen: In Kirch-Grottenherten könnten durch die Umwandlung einer Regelgruppe in eine Tagesstättengruppe sowie die Bildung einer Schwerpunktgruppe U3 10 Plätze entfallen. In Kirch-/ Kleintroisdorf bleiben 50 Plätze erhalten, sofern die Belegung nicht unter 20 Kinder pro Einrichtung sinkt. In Kaster/Königshoven stehen bedingt durch den Rückzug der katholischen Kirche gravierende Änderungen an: Die derzeit viergruppige Einrichtung St. Martinus könnte mit finanzieller Unterstützung der Stadt Bedburg mit zwei Regelgruppen und einer kleinen altersgemischten Gruppe in katholischer Trägerschaft dreigruppig weitergeführt werden; eine Regelgruppe würde geschlossen. Hierfür liegt bereits die Zustimmung des Erzbistums vor; allerdings ist die Umwandlung in eine kleine altersgemischte Gruppen abhängig vom Kontingent des Landesjugendamtes. Die Trägerschaft für die beiden zweigruppigen Einrichtungen St. Georg und St. Peter kann über den 31.07.2008 hinaus nicht mehr von der katholischen Kirchengemeinde weitergeführt werden. Als eine Option - verbunden mit der Schließung von zwei Gruppen - bietet sich die Schließung einer Einrichtung an; die andere Einrichtung könnte unter neuer Trägerschaft zweigruppig weitergeführt werden. Bei der Berechnung der Platzzahl sind nur noch 50 statt derzeit 100 Plätze berücksichtigt. In der AWO-Kita, Kaster-West, könnte alternativ zur beantragten Umwandlung ein Angebot für Kinder ab 2 Jahren - oder jünger - in einer Regelgruppe installiert werden; bedingt durch zu erwartende `Kinderzuwächse´ aus dem Neubaugebiet Im Spless sollte aus Sicht der Verwaltung hier jedoch - zumindest zum jetzigen Zeitpunkt - auf eine Umwandlung verzichtet werden. In den übrigen Ortsteilen ist - abgesehen von der Schließung der Hortgruppen - keine Veränderung vorgesehen. Allerdings könnten die leerstehenden Gruppenräume genutzt werden, um schwerpunktmäßig Kinder unter drei Jahren aufzunehmen. Die Betriebskosten hierfür könnten durch die o. g. Gruppenschließungen gedeckt werden. STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Platzbedarf ab 2010 Unter Beibehaltung von 695 Plätzen läge - bezogen auf das Kindergartenjahr 2010/ 2011 die Bedarfsdeckungsquote bei voraussichtlich 112,0%; absolut entspräche dies 75 freien Plätzen. Somit wären ausreichende Kapazitäten für die Versorgung der Kinder unter drei Jahren zur Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes vorhanden. Im Planungszeitraum bis 2015 ist perspektivisch ein weiterer Abbau von Plätzen erforderlich. Kriterien hierfür könnten die Auslastung der jeweiligen Einrichtung und/ oder die Räumlichkeiten sein. Um ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuung im gesamten Stadtgebiet zu erreichen, ist eine ständige Überprüfung und Anpassung des vorhandenen Angebotes an veränderte Anforderungen erforderlich. Mit der Kindergartenbedarfsplanung und der Ausbauplanung für Kinder unter 3 Jahren sind auf der Grundlage des halbjährigen Entwicklungsberichts der Verwaltung die Instrumente für eine stetige und zeitnahe Entwicklung des Angebotes vorhanden. Auswirkungen auf den Haushalt 2007 Im Vorgriff auf die vorgeschlagenen Gruppenschließungen in Kaster zum 31.07.2008 könnten ggf. bereits zum 31.07.2007 durch die Schließung von je einer Regelgruppe in St. Martinus sowie in St. Georg/ St. Peter anteilige Betriebskosten für 2 Gruppen im Haushaltsjahr 2007 eingespart werden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 08.07.2009 ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister