Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-640/2006
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 51 15 51
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Bemerkungen:
19.09.2006
Betreff:
Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg
- Anerkennung der Förderungswürdigkeit -
Beschlussvorschlag:
Alternative a
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales erkennt den Verein „Waldwichtel
Bedburg e. V.“ als grundsätzlich förderungswürdig im Sinne der aktuellen Jugend- und
Wohlfahrtsförderungsrichtlinien an und nimmt den Verein in die Liste der vom
seinerzeitigen Ausschuss für Jugend und Soziales als förderungswürdig anerkannten
Vereine / Organisationen der Stad Bedburg mit auf.
Alternative b
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales erkennt den Verein „Waldwichtel
Bedburg e. V.“ nicht als grundsätzlich förderungswürdig im Sinne der aktuellen Jugendund Wohlfahrtsförderungsrichtlinien an.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 15.05.2006 beantragte der Verein „Waldwichtel Bedburg e.V.“ die
Anerkennung seiner Förderungswürdigkeit im Rahmen der Jugend- und
Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg. Die Elterninitiative wurde am
31.01.2005 mit dem Ziel gegründet, im Stadtgebiet Bedburg - in Erweiterung der bereits
bestehenden Trägervielfalt im Stadtgebiet Bedburg - einen Waldkindergarten zu eröffnen.
Die Konzeption des Waldkindergartens wurde seitens der Vorsitzenden des Vereins
„Waldwichtel Bedburg e. V.“, Frau Werheid, bereits in der letzten Sitzung des
Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 23.05.2006 vorgestellt.
Aufgrund der im Vortrag dargestellten Ausrichtung - Erweiterung umweltpädagogischer
Ansätze um soziale, ökonomische Aspekte, Umgang mit Ressourcen etc. pp. - hat der
Ausschuss sich, als Erweiterung der seit Jahren angestrebten Trägervielfalt im
Kindergartenbereich, einhellig für die Einrichtung eines Waldkindergartens im Bedburger
Stadtgebiet ausgesprochen; siehe diesbezüglich Niederschrift der Sitzung des
Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 23.05.2006, TOP 4, ö. T.
Eine Förderung nach den seit dem 01.01.2003 geltenden Jugend- und
Wohlfahrtsförderungsrichtlinien erfolgt nach Ziff.1.1 nur dann, wenn die Vereine/
Organisationen entweder ihren Sitz in Bedburg haben oder im Stadtgebiet tätig sind und
durch den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales als förderungswürdig
anerkannt werden.
Der Verein „Waldwichtel Bedburg e. V.“ bietet mit der Einrichtung des Waldkindergartens
ein neues und attraktives Angebot im Bereich der Kinderbetreuung, welches die Stadt
Bedburg für Familien `interessanter´ macht; damit leistet die Elterninitiative einen Beitrag
zur
familienund
kinderfreundlichen
Stadt
Bedburg.
Die
allgemeinen
Förderungsvoraussetzungen - Sitz in Bedburg bzw. Aktivität im Stadtgebiet - sind
grundsätzlich gegeben.
Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass nach dem Sinngehalt der Jugend- und
Wohlfahrtsförderungsrichtlinien `förderungswürdige Vereine und Organisationen´
grundsätzlich möglichst allen Bedburger Bürgerinnen und Bürgern - zumindest jedoch
einem sehr großen Personenkreis - eine Teilnahme an den Aktionen ermöglichen sollten.
Inwieweit dies bei dem Verein „Waldwichtel Bedburg e. V.“, wie im übrigen auch bei der
Elterninitiative „Springmäuse e. V.“, deren einziges Ziel die Trägerschaft des
Kindergartens darstellt und insofern nur von einem sehr eingeschränkten Personenkreis in
Anspruch genommen werden können, der gleichzeitig für die Inanspruchnahme des
Angebotes einen finanziellen Beitrag leisten muss, gegeben ist, ist zumindest bedenklich.
Rein informatorisch weist die Verwaltung darauf hin, dass die Aufnahme des Vereins
„Waldwichtel Bedburg e. V.“ in die Liste der als förderungswürdig anerkannten Vereine/
Organisationen der Stadt Bedburg noch keine Förderung für das Jahr 2006 impliziert; dies
wäre aufgrund des Fristablaufs erst im Jahr 2007 möglich.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 08.07.2009
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Bürgermeister