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Beschlussvorlage (Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg- Anerkennung der Förderungswürdigkeit -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg- Anerkennung der Förderungswürdigkeit -) Beschlussvorlage (Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg- Anerkennung der Förderungswürdigkeit -) Beschlussvorlage (Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg- Anerkennung der Förderungswürdigkeit -)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-640/2006 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 51 15 51 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 19.09.2006 Betreff: Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg - Anerkennung der Förderungswürdigkeit - Beschlussvorschlag: Alternative a Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales erkennt den Verein „Waldwichtel Bedburg e. V.“ als grundsätzlich förderungswürdig im Sinne der aktuellen Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien an und nimmt den Verein in die Liste der vom seinerzeitigen Ausschuss für Jugend und Soziales als förderungswürdig anerkannten Vereine / Organisationen der Stad Bedburg mit auf. Alternative b Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales erkennt den Verein „Waldwichtel Bedburg e. V.“ nicht als grundsätzlich förderungswürdig im Sinne der aktuellen Jugendund Wohlfahrtsförderungsrichtlinien an. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 15.05.2006 beantragte der Verein „Waldwichtel Bedburg e.V.“ die Anerkennung seiner Förderungswürdigkeit im Rahmen der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg. Die Elterninitiative wurde am 31.01.2005 mit dem Ziel gegründet, im Stadtgebiet Bedburg - in Erweiterung der bereits bestehenden Trägervielfalt im Stadtgebiet Bedburg - einen Waldkindergarten zu eröffnen. Die Konzeption des Waldkindergartens wurde seitens der Vorsitzenden des Vereins „Waldwichtel Bedburg e. V.“, Frau Werheid, bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 23.05.2006 vorgestellt. Aufgrund der im Vortrag dargestellten Ausrichtung - Erweiterung umweltpädagogischer Ansätze um soziale, ökonomische Aspekte, Umgang mit Ressourcen etc. pp. - hat der Ausschuss sich, als Erweiterung der seit Jahren angestrebten Trägervielfalt im Kindergartenbereich, einhellig für die Einrichtung eines Waldkindergartens im Bedburger Stadtgebiet ausgesprochen; siehe diesbezüglich Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 23.05.2006, TOP 4, ö. T. Eine Förderung nach den seit dem 01.01.2003 geltenden Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien erfolgt nach Ziff.1.1 nur dann, wenn die Vereine/ Organisationen entweder ihren Sitz in Bedburg haben oder im Stadtgebiet tätig sind und durch den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales als förderungswürdig anerkannt werden. Der Verein „Waldwichtel Bedburg e. V.“ bietet mit der Einrichtung des Waldkindergartens ein neues und attraktives Angebot im Bereich der Kinderbetreuung, welches die Stadt Bedburg für Familien `interessanter´ macht; damit leistet die Elterninitiative einen Beitrag zur familienund kinderfreundlichen Stadt Bedburg. Die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen - Sitz in Bedburg bzw. Aktivität im Stadtgebiet - sind grundsätzlich gegeben. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass nach dem Sinngehalt der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien `förderungswürdige Vereine und Organisationen´ grundsätzlich möglichst allen Bedburger Bürgerinnen und Bürgern - zumindest jedoch einem sehr großen Personenkreis - eine Teilnahme an den Aktionen ermöglichen sollten. Inwieweit dies bei dem Verein „Waldwichtel Bedburg e. V.“, wie im übrigen auch bei der Elterninitiative „Springmäuse e. V.“, deren einziges Ziel die Trägerschaft des Kindergartens darstellt und insofern nur von einem sehr eingeschränkten Personenkreis in Anspruch genommen werden können, der gleichzeitig für die Inanspruchnahme des Angebotes einen finanziellen Beitrag leisten muss, gegeben ist, ist zumindest bedenklich. Rein informatorisch weist die Verwaltung darauf hin, dass die Aufnahme des Vereins „Waldwichtel Bedburg e. V.“ in die Liste der als förderungswürdig anerkannten Vereine/ Organisationen der Stadt Bedburg noch keine Förderung für das Jahr 2006 impliziert; dies wäre aufgrund des Fristablaufs erst im Jahr 2007 möglich. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 08.07.2009 ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister