Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-639/2006
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
21.11.2006
Betreff:
Ersatzberufung eines Delegierten in die Delegiertenversammlung des Erftverbandes
Bergheim - Mitgliedergruppe 3 / Städte und Gemeinden -
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung NW,
auf Vorschlag des Bürgermeisters für den Delegierten Edgar Ackermann in die
Delegiertenversammlung des Erftverbandes Mitgliedergruppe 3 – Städte und Gemeinden
Herrn Stadtoberverwaltungsrat Herbert Baum
für den Rest der Amtszeit der zur Zeit amtierenden Delegiertenversammlung zu
entsenden.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 25.02.2003 haben die Ratsmitglieder
einstimmig beschlossen, gemäß den vollen Beitragseinheiten – die Stadt Bedburg verfügt
über 2,7772 Beitragseinheiten, jede volle Beitragseinheit berechtigt zur Entsendung eines
Delegierten – folgende Vertreter in die Mitgliedergruppe 3 (kreisfreie, kreisangehörige
Städte und Gemeinden) der Delegiertenversammlung des Erftverbandes für die Dauer der
Amtszeit bis Frühjahr 2008 zu entsenden:
1. Herrn Fachbereichsleiter Dipl.-Ing. (FH) Edgar Ackermann (gemäß § 113 Abs. 2
Satz 2 Gemeindeordnung NW)
2. Herrn Wolfram Zeressen.
Nachrichtlich:
Der Vertreter Matthias Heinen wurde seitens der Wahlversammlung der Mitgliedergruppe 3 für die Dauer
der Amtszeit der Delegiertenversammlung gewählt.
Herr Ackermann ist am 29.04.2006 verstorben. Er wurde in der obigen Ratssitzung auf
Vorschlag des damaligen Bürgermeisters Willy Harren gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2
Gemeindeordnung NW in die Delegiertenversammlung entsandt.
Gemäß § 113 Gemeindeordnung NW bestellt der Rat die Vertreter der Gemeinden in
Beiräten,
Ausschüssen,
Gesellschafterversammlungen,
Aufsichtsräten
oder
entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an
denen die Gemeinde beteiligt ist.
Sofern mehrere Vertreter zu benennen sind, muss jedoch gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2
Gemeindeordnung NW der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter
oder Angestellter der Gemeinde dazuzählen.
¾ Dementsprechend ist der freie Delegiertensitz nunmehr durch den Bürgermeister
oder einen von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten zu besetzen.
Seitens des Bürgermeisters wird vorgeschlagen, den allgemeinen Vertreter, Herrn
Stadtoberverwaltungsrat Herbert Baum, für den Rest der Amtszeit in die
Delegiertenversammlung des Erftverbandes, Mitgliedergruppe 3 – Städte und Gemeinden
- zu entsenden.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 13.11.2006
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Leiterin des Ratsbüros
Bürgermeister