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Beschlussvorlage (Ersatzberufung eines Delegierten in die Delegiertenversammlung des Erftverbandes Bergheim - Mitgliedergruppe 3 / Städte und Gemeinden -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Ersatzberufung eines Delegierten in die Delegiertenversammlung des Erftverbandes Bergheim - Mitgliedergruppe 3 / Städte und Gemeinden -) Beschlussvorlage (Ersatzberufung eines Delegierten in die Delegiertenversammlung des Erftverbandes Bergheim - Mitgliedergruppe 3 / Städte und Gemeinden -) Beschlussvorlage (Ersatzberufung eines Delegierten in die Delegiertenversammlung des Erftverbandes Bergheim - Mitgliedergruppe 3 / Städte und Gemeinden -)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-639/2006 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 21.11.2006 Betreff: Ersatzberufung eines Delegierten in die Delegiertenversammlung des Erftverbandes Bergheim - Mitgliedergruppe 3 / Städte und Gemeinden - Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung NW, auf Vorschlag des Bürgermeisters für den Delegierten Edgar Ackermann in die Delegiertenversammlung des Erftverbandes Mitgliedergruppe 3 – Städte und Gemeinden Herrn Stadtoberverwaltungsrat Herbert Baum für den Rest der Amtszeit der zur Zeit amtierenden Delegiertenversammlung zu entsenden. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 25.02.2003 haben die Ratsmitglieder einstimmig beschlossen, gemäß den vollen Beitragseinheiten – die Stadt Bedburg verfügt über 2,7772 Beitragseinheiten, jede volle Beitragseinheit berechtigt zur Entsendung eines Delegierten – folgende Vertreter in die Mitgliedergruppe 3 (kreisfreie, kreisangehörige Städte und Gemeinden) der Delegiertenversammlung des Erftverbandes für die Dauer der Amtszeit bis Frühjahr 2008 zu entsenden: 1. Herrn Fachbereichsleiter Dipl.-Ing. (FH) Edgar Ackermann (gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung NW) 2. Herrn Wolfram Zeressen. Nachrichtlich: Der Vertreter Matthias Heinen wurde seitens der Wahlversammlung der Mitgliedergruppe 3 für die Dauer der Amtszeit der Delegiertenversammlung gewählt. Herr Ackermann ist am 29.04.2006 verstorben. Er wurde in der obigen Ratssitzung auf Vorschlag des damaligen Bürgermeisters Willy Harren gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung NW in die Delegiertenversammlung entsandt. Gemäß § 113 Gemeindeordnung NW bestellt der Rat die Vertreter der Gemeinden in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern mehrere Vertreter zu benennen sind, muss jedoch gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung NW der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazuzählen. ¾ Dementsprechend ist der freie Delegiertensitz nunmehr durch den Bürgermeister oder einen von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten zu besetzen. Seitens des Bürgermeisters wird vorgeschlagen, den allgemeinen Vertreter, Herrn Stadtoberverwaltungsrat Herbert Baum, für den Rest der Amtszeit in die Delegiertenversammlung des Erftverbandes, Mitgliedergruppe 3 – Städte und Gemeinden - zu entsenden. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 13.11.2006 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Leiterin des Ratsbüros Bürgermeister