Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-638/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
05.09.2006
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 1/Kirchherten, 3. vereinfachte Änderung
-Gebiet Ecke Pützer Straße/Am Rosenstocka) Vorberatung über die während der im Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2, Ziffer 2, 2.
Halbsatz i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangen Anregungen der
Öffentlichkeit sowie der im Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Ziffer 3 Baugesetzbuch
(BauGB) eingegangenen Stellungnahmen der berührten Träger öffentliche Belange und
Behörden
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a): Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg über
die während der öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2, Ziffer 2, 2. Halbsatz i.V.m. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) vorgetragenen Anregungen sowie über die während des Verfahrens der
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2
Ziffer 3 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen der betroffenen Träger
öffentlicher Belange und Behörden, wie in der Anlage ersichtlich, einzeln eine Abwägung
durchzuführen und wie in der Beschlussvorlage aufgeführt, zu beschließen.
Zu b): Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan Nr.
1/Kirchherten, 3. vereinfachte Änderung, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, zu fassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Begründung:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 06.12.2005 den
Aufstellungsbeschluss für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Kirchherten
gem. § 2 Abs. 1 und 4 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des
Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl I S. 1818), gefasst.
Planungsziel
ist
die
Verschiebung
bzw.
Ausweisung
zusätzlicher
überbaubarer
Grundstücksflächen innerhalb des Plangebietes.
Zusätzlich zu den Festsetzungen aus dem Ursprungsplan soll eine Festsetzung zur Begrenzung
der Wohneinheiten gem. § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB von einer Wohneinheit pro Wohngebäude sowie
eine Festsetzung der Unzulässigkeit einer wasserungebundenen Versiegelung des Unterbaus für
die Stellflächen und Zufahrten bzw. die ausdrückliche Zulässigkeit einer infiltrationsfähigen
Oberflächenbefestigung der künftig entstehenden Stellflächen und Zufahrten gem. § 9 Abs. 1 Nr.
20 BauGB aufgenommen werden.
Da mit diesem Bauleitverfahren die wesentlichen Grundzüge der Planung nicht berührt werden
konnte das Verfahren im Rahmen einer vereinfachten Änderung nach § 13 Baugesetzbuch
(BauGB) abgewickelt werden.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.07.2006 über die beabsichtigte
Bebauungsplanänderung informiert und um Stellungnahme bis zum 11.08.2006 gebeten. Durch
ortsübliche öffentliche Bekanntmachung vom 18.07.2006 wurden die Bürger ebenfalls über die
Planausstellung unterrichtet und es wurde darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan Nr. 1
Kirchherten, 3. vereinfachte Änderung vom 26.07.2006 bis zum 28.08.2006 zu jedermanns
Einsichtnahme öffentlich ausliegt.
Während des Beteilungsverfahrens sind die in der Anlage zu a) näher aufgeführten
Stellungnahmen zum Verfahren vorgetragen worden.
Die Verwaltung schlägt vor, hierüber wie im Beschlussvorschlag zu a) aufgeführt zu entscheiden
und dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.
1/Kirchherten, 3. vereinfachte Änderung, gem. § 10 Abs. 1 BauGB zu fassen.
Anmerkung:
Die Planung tangiert den geplanten Rad- und Gehwegeausbau der L 279 von Millendorf nach
Kirchherten. Flächen zum Ausbau im Ortseingangsbereich (Ecke Pützer Straße / Am Rosenstock /
Am Fließ) liegen geringfügig innerhalb des Plangeltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr.
1/Kirchherten, 3. vereinfachte Änderung. Während des Beteiligungsverfahrens wurde intensiv mit
dem Träger der Straßenbaulast, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, über die Umsetzung unter
Zugrundelegung der dortigen Detailplanung diskutiert und Lösungsvorschläge erarbeitet und
abgestimmt. Auf der Grundlage der im Anschluss hieran von dort aus abgegebenen
Stellungnahme zum Verfahren vom 04.08.2006 (Anlage zu a), Ziff. 2 - Abwägungsliste) wurden
ergänzende planungsrechtliche Festsetzungen getroffen um sämtlichen Anforderungen Rechnung
zu tragen und der künftig erforderliche Grunderwerb durch notarielle Beurkundung (verbindliches
Kaufangebot des Eigentümers vom 23.08.2006) sichergestellt.
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister