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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Kirchherten, 3. vereinfachte Änderung -Gebiet Ecke Pützer Straße/Am Rosenstock- Vorberatung über die während der im Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2, Ziffer 2, 2. Halbsatz i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der im Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Ziffer 3 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen der berührten Träger öffentliche Belange und Behörden Empfehlung für den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Kirchherten, 3. vereinfachte Änderung
-Gebiet Ecke Pützer Straße/Am Rosenstock-
Vorberatung über die während der im Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2, Ziffer 2, 2. Halbsatz i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der im Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Ziffer 3 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen der berührten Träger öffentliche Belange und Behörden
Empfehlung für den  Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB  ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Kirchherten, 3. vereinfachte Änderung
-Gebiet Ecke Pützer Straße/Am Rosenstock-
Vorberatung über die während der im Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2, Ziffer 2, 2. Halbsatz i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der im Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Ziffer 3 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen der berührten Träger öffentliche Belange und Behörden
Empfehlung für den  Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB  ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Kirchherten, 3. vereinfachte Änderung
-Gebiet Ecke Pützer Straße/Am Rosenstock-
Vorberatung über die während der im Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2, Ziffer 2, 2. Halbsatz i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der im Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Ziffer 3 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen der berührten Träger öffentliche Belange und Behörden
Empfehlung für den  Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB  ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Kirchherten, 3. vereinfachte Änderung
-Gebiet Ecke Pützer Straße/Am Rosenstock-
Vorberatung über die während der im Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2, Ziffer 2, 2. Halbsatz i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der im Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Ziffer 3 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen der berührten Träger öffentliche Belange und Behörden
Empfehlung für den  Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB  )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-638/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 05.09.2006 Betreff: Bebauungsplan Nr. 1/Kirchherten, 3. vereinfachte Änderung -Gebiet Ecke Pützer Straße/Am Rosenstocka) Vorberatung über die während der im Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2, Ziffer 2, 2. Halbsatz i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der im Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Ziffer 3 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen der berührten Träger öffentliche Belange und Behörden b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a): Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2, Ziffer 2, 2. Halbsatz i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vorgetragenen Anregungen sowie über die während des Verfahrens der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 3 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen der betroffenen Träger öffentlicher Belange und Behörden, wie in der Anlage ersichtlich, einzeln eine Abwägung durchzuführen und wie in der Beschlussvorlage aufgeführt, zu beschließen. Zu b): Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan Nr. 1/Kirchherten, 3. vereinfachte Änderung, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, zu fassen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 06.12.2005 den Aufstellungsbeschluss für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Kirchherten gem. § 2 Abs. 1 und 4 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl I S. 1818), gefasst. Planungsziel ist die Verschiebung bzw. Ausweisung zusätzlicher überbaubarer Grundstücksflächen innerhalb des Plangebietes. Zusätzlich zu den Festsetzungen aus dem Ursprungsplan soll eine Festsetzung zur Begrenzung der Wohneinheiten gem. § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB von einer Wohneinheit pro Wohngebäude sowie eine Festsetzung der Unzulässigkeit einer wasserungebundenen Versiegelung des Unterbaus für die Stellflächen und Zufahrten bzw. die ausdrückliche Zulässigkeit einer infiltrationsfähigen Oberflächenbefestigung der künftig entstehenden Stellflächen und Zufahrten gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB aufgenommen werden. Da mit diesem Bauleitverfahren die wesentlichen Grundzüge der Planung nicht berührt werden konnte das Verfahren im Rahmen einer vereinfachten Änderung nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) abgewickelt werden. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.07.2006 über die beabsichtigte Bebauungsplanänderung informiert und um Stellungnahme bis zum 11.08.2006 gebeten. Durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung vom 18.07.2006 wurden die Bürger ebenfalls über die Planausstellung unterrichtet und es wurde darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan Nr. 1 Kirchherten, 3. vereinfachte Änderung vom 26.07.2006 bis zum 28.08.2006 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegt. Während des Beteilungsverfahrens sind die in der Anlage zu a) näher aufgeführten Stellungnahmen zum Verfahren vorgetragen worden. Die Verwaltung schlägt vor, hierüber wie im Beschlussvorschlag zu a) aufgeführt zu entscheiden und dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1/Kirchherten, 3. vereinfachte Änderung, gem. § 10 Abs. 1 BauGB zu fassen. Anmerkung: Die Planung tangiert den geplanten Rad- und Gehwegeausbau der L 279 von Millendorf nach Kirchherten. Flächen zum Ausbau im Ortseingangsbereich (Ecke Pützer Straße / Am Rosenstock / Am Fließ) liegen geringfügig innerhalb des Plangeltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1/Kirchherten, 3. vereinfachte Änderung. Während des Beteiligungsverfahrens wurde intensiv mit dem Träger der Straßenbaulast, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, über die Umsetzung unter Zugrundelegung der dortigen Detailplanung diskutiert und Lösungsvorschläge erarbeitet und abgestimmt. Auf der Grundlage der im Anschluss hieran von dort aus abgegebenen Stellungnahme zum Verfahren vom 04.08.2006 (Anlage zu a), Ziff. 2 - Abwägungsliste) wurden ergänzende planungsrechtliche Festsetzungen getroffen um sämtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen und der künftig erforderliche Grunderwerb durch notarielle Beurkundung (verbindliches Kaufangebot des Eigentümers vom 23.08.2006) sichergestellt. STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister