Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-590/2006 2.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
19.06.2006
Original
Rat der Stadt Bedburg
20.06.2006
2. Ergänzung
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 5. vereinfachte Änderung
-Teilgebiet an der Garsdorfer Straßea) Beratung u. Beschließung über die im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch
während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch
Beschlussvorschlag:
Zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschliesst, über die während der öffentlichen Auslegung gem. §
3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch und der Benachrichtigung der betroffenen Behörden und
Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 3 Baugesetzbuch zum Bebauungsplan
Nr. 1/Bedburg-Rath, 5. vereinfachte Änderung, eine Abwägung durchzuführen und hierüber
einzeln Beschlüsse zu fassen.
Zu b) Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl S. 1818), zuletzt geändert
durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl S. 1818) für die 5. vereinfachte Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg-Rath nebst Begründung und textlicher Festsetzungen hierzu.
Diese sind als Anlage zur Niederschrift beigefügt.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Aufstellungsbeschluss zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/BedburgRath wurde durch den Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am 14.02.2006 gem. § 2 Abs.
1 des Baugesetzbuches einstimmig gefasst.
Die bei diesem Planverfahren getroffenen Festsetzungen sind von untergeordneter Relevanz und
betreffen die wesentlichen Grundzüge der Planung nicht, so dass ein vereinfachtes Verfahren
nach § 13 Abs. 1 Baugesetzbuch angewandt werden kann.
Nach Erarbeitung der Planunterlagen erfolgte nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Ziffer 2
Baugesetzbuch die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes
nebst Begründung am 11.04.2006 im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises gem. § 15 Abs. 1 der
Hauptsatzung der Stadt Bedburg, eine Woche vor Fristbeginn. Der Plan hat daher in der Zeit vom
19.04.2006 bis zum 19.05.2006 einschließlich öffentlich ausgelegen.
Darüber hinaus wurde mit Schreiben vom 12. April 2006 den berührten Behörden sowie Träger
öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 3 BauGB bis zum 15.05.2006 Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben.
Während des Verfahrens sind die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen an die Verwaltung
herangetragen worden.
Eine Vorberatung findet durch den Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am 19.06.2006
statt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung in seiner
Sitzung am o.g. Tage (Vorberatung), empfiehlt die Verwaltung wie im Beschlussvorschlag
aufgeführt zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister