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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 5. vereinfachte Änderung -Teilgebiet an der Garsdorfer Straße- a) Beratung u. Beschließung über die im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 5. vereinfachte Änderung
-Teilgebiet an der Garsdorfer Straße-
a) Beratung u. Beschließung über die im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 5. vereinfachte Änderung
-Teilgebiet an der Garsdorfer Straße-
a) Beratung u. Beschließung über die im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 5. vereinfachte Änderung
-Teilgebiet an der Garsdorfer Straße-
a) Beratung u. Beschließung über die im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-590/2006 2. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 19.06.2006 Original Rat der Stadt Bedburg 20.06.2006 2. Ergänzung Betreff: Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 5. vereinfachte Änderung -Teilgebiet an der Garsdorfer Straßea) Beratung u. Beschließung über die im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch Beschlussvorschlag: Zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschliesst, über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch und der Benachrichtigung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 3 Baugesetzbuch zum Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 5. vereinfachte Änderung, eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzeln Beschlüsse zu fassen. Zu b) Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl S. 1818), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl S. 1818) für die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg-Rath nebst Begründung und textlicher Festsetzungen hierzu. Diese sind als Anlage zur Niederschrift beigefügt. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Begründung: Der Aufstellungsbeschluss zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/BedburgRath wurde durch den Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am 14.02.2006 gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches einstimmig gefasst. Die bei diesem Planverfahren getroffenen Festsetzungen sind von untergeordneter Relevanz und betreffen die wesentlichen Grundzüge der Planung nicht, so dass ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 Abs. 1 Baugesetzbuch angewandt werden kann. Nach Erarbeitung der Planunterlagen erfolgte nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 Baugesetzbuch die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes nebst Begründung am 11.04.2006 im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises gem. § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg, eine Woche vor Fristbeginn. Der Plan hat daher in der Zeit vom 19.04.2006 bis zum 19.05.2006 einschließlich öffentlich ausgelegen. Darüber hinaus wurde mit Schreiben vom 12. April 2006 den berührten Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 3 BauGB bis zum 15.05.2006 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Während des Verfahrens sind die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen an die Verwaltung herangetragen worden. Eine Vorberatung findet durch den Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am 19.06.2006 statt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am o.g. Tage (Vorberatung), empfiehlt die Verwaltung wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister