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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr.127, Erftstadt- Dirmerzheim; Festlegung der Ablösungsbeträge für die Erschließung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
13.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr.127, Erftstadt- Dirmerzheim; Festlegung der Ablösungsbeträge für die Erschließung)

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Beschluss der Sitzung des Werksauschusses Straßen am 13.09.2006 5.1 Bebauungsplan Nr.127, Erftstadt- Dirmerzheim; Festlegung der Ablösungsbeträge für die Erschließung (Drs.Nr. 628/2006) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 1. Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 127 (Am Schießberg) in Erftstadt-Dirmerzheim können Ablösungsvereinbarungen für die Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch geschlossen werden. Im Abrechnungsgebiet ist eine eingeschossige Bebauung zulässig. Der Ablösungsbetrag je qm Grundstücksfläche beträgt 20,034137 Euro. 2. Weiterhin können im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 127 (Am Schießberg) Ablösungsvereinbarungen der Beträge für den Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft nach den §§ 135a- 135c Baugesetzbuch für die im Plangebiet liegenden Baugrundstücke geschlossen werden. Der Ablösungsbetrag je qm zulässige Grundfläche beträgt 1,211412 Euro. Laut Festsetzung im Bebauungsplan beträgt die Grundflächenzahl im Abrechnungsgebiet einheitlich 0,3. Umgerechnet auf die Grundstücksfläche ergibt dies einen Ablösungsbetrag i.H.v. 0,363423 Euro pro qm Grundstücksfläche.