Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
13.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Werksauschusses Straßen am 13.09.2006
5.1
Bebauungsplan Nr.127, Erftstadt- Dirmerzheim; Festlegung der Ablösungsbeträge für die
Erschließung (Drs.Nr. 628/2006)
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
1. Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 127 (Am Schießberg) in Erftstadt-Dirmerzheim können
Ablösungsvereinbarungen für die Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch
geschlossen werden. Im Abrechnungsgebiet ist eine eingeschossige Bebauung zulässig.
Der Ablösungsbetrag je qm Grundstücksfläche beträgt 20,034137 Euro.
2.
Weiterhin können im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 127 (Am Schießberg)
Ablösungsvereinbarungen der Beträge für den Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in
Natur und Landschaft nach den §§ 135a- 135c Baugesetzbuch für die im Plangebiet
liegenden Baugrundstücke geschlossen werden. Der Ablösungsbetrag je qm zulässige
Grundfläche beträgt 1,211412 Euro. Laut Festsetzung im Bebauungsplan beträgt die
Grundflächenzahl im Abrechnungsgebiet einheitlich 0,3. Umgerechnet auf die
Grundstücksfläche ergibt dies einen Ablösungsbetrag i.H.v. 0,363423 Euro pro qm
Grundstücksfläche.