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Beschlussvorlage (Sachstandsbericht hier: Bahnübergang Erkelenzer Straße)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Sachstandsbericht 
hier: Bahnübergang Erkelenzer Straße) Beschlussvorlage (Sachstandsbericht 
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-634/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 19.06.2006 Betreff: Sachstandsbericht hier: Bahnübergang Erkelenzer Straße Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die Maßnahme zur Umgestaltung des Bahnübergangs Erkelenzer Straße soll entsprechend den vorgestellten Planunterlagen weiter verfolgt werden. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 27. April 2006 teilt die DB Projektbau GmbH mit, dass auf Grund der bisher erstellten Straßenplanung nun die sicherungstechnische Planung der BÜ-Anlage und die Planung der Lichtsignale für die beiden, sich in unmittelbarer Nähe befindlichen Straßenkreuzungen erfolgt. Da noch die Vorlage der Unterlagen der Straßenplanung einschließlich Erläuterungsbericht, Kostenanschläge etc. bis zum 12.05.2006 der DB vorgelegt werden sollten, führten Herr Klütsch und der Unterzeichner am 10. Mai 2006 ein Erörterungsgespräch mit Herrn Lengnick vom Ingenieurbüro Berndt und Rakowski. In diesem Gespräch erläuterte Herr Lengnick den aktuellen Planungsstand. Abweichend von den Planungen aus dem Jahre 2003 besteht die DB auf eine separate und somit sichere Führung der Radfahrer und Fußgänger. Seitens der Stadt Bedburg wurde im März d.J. die Überlegung der Errichtung eines Kreisverkehrs im Bereich der Wiesenstraße/Neusser Straße als Ausbauvariante einbezogen. Da diese Maßnahme im Zusammenhang mit der Umgestaltung des BÜ Erkelenzer Straße gesehen werden muss, sollte diese Änderung mit in die Vereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz aufgenommen werden. Ein Gespräch, in dem die letzten Probleme ausgeräumt werden sollten, wurde für den 18.05.2006, 14.00 Uhr terminiert. Mit Frau Pagel von der Bezirksregierung Köln vereinbarte der Unterzeichner ein Vorgespräch um 13.00 Uhr an dem auch Herr Lengnick teilnahm. Die gesamte Maßnahme wurde in diesem Gespräch eingehend erörtert. Der Bau des Kreisverkehrs kann, sofern der Nachweis erbracht wird, dass dieser in unmittelbarem Zusammenhang mit der BÜ-Maßnahme gesehen werden muss und die Beteiligten keine Bedenken haben, mit in die Vereinbarung aufgenommen werden. Gespräch am 18. Mai 2006 Teilnehmer: Frau Pagel, Bezirksregierung Köln Frau Haase, Straßenverkehrsamt Rhein-Erft-Kreis Frau Heidemann Verkehrstechnik Prast Herr Prast, Verkehrstechnik Prast Frau Hess, Landesbetrieb Straßenbau Herr Frings, Landesbetrieb Straßenbau Herr Heß, DB Netz AG Herr Kamps, DB Netz AG Herr Koschinski, DB Projet Bau GmbH Herr Kronbügel, DB Projekt Bau GmbH Herr Lengnick, Ingenieurbüro Berndt und Rakowski Herr Klütsch, Stadt Bedburg der Unterzeichner Nach einer kurzen Erörterung über den bisherigen Ablauf des Verfahrens wurde über die nunmehr vorliegende Planung diskutiert. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Beteiligten der DB, vorbehaltlich der Zustimmung des Eisenbahn-Bundesamtes sich mit der vorgelegten Planung einverstanden erklären. Auch hier wurde, wie bereits durch Frau Pagel gefordert, den Zusammenhang mit der BÜMaßnahme darzustellen. Dies wird durch das Ingenieurbüro Berndt und Rakowski vorbereitet. Seitens des Landesbetrieb Straßenbau bestanden grundsätzlich keine Bedenken, allerdings wurde ein weiteres Abstimmungsgespräch zwischen dem Landesbetrieb und der Stadt Bedburg für erforderlich gehalten. Als Termin ist hier der 23.05.2006 vorgesehen. Im Verlauf der weiteren Diskussion ergaben sich Probleme bezüglich der Signalisierung. Diese werden detailliert zwischen der DB - als Auftraggeber- und der Firma Prast geklärt. Über die Frage nach den Kosten der BÜ-Maßnahme konnte seitens der DB keine Auskunft gegeben werden. Für das weitere Vorgehen wurde vereinbart, dass innerhalb der nächsten drei Wochen seitens der Stadt Bedburg der Zusammenhang der Baumaßnahme Kreisel mit der BÜMaßnahme erläutert und vorgelegt wird. Seitens des Landesbetrieb Straßenbau werden Zustimmung und/oder Bedenken innerhalb dieses Zeitraumes mitgeteilt. Die DB wird eine erste Kostenschätzung einreichen. Im Wege der Vereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz erfolgt eine Drittelung der Kosten für die Gesamtmaßnahme. Hier muss damit gerechnet werden, dass ein Anteil, wenn auch wahrscheinlich geringer, als Verbesserungsmaßnahme der L 213 herausgerechnet wird. Hier ist mit dem Landesbetrieb Straßenbau über eine Kostenverteilung zu verhandeln und eine Vereinbarung abzuschließen. Das Drittel, dass von der Stadt Bedburg zu tragen ist, ist förderfähig. Hier werden GVFG Mittel beantragt. Förderfähig sind 65 % der Kosten. Nachdem Einvernehmen über die Maßnahme besteht, wird die DB eine Vereinbarung nach § 13 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes vorbereiten. STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Gespräch am 23. Mai 2006 Landesbetrieb Straßenbau, Euskirchen Teilnehmer: Herr Klein, Leiter Landesbetrieb Herr Frings, Landesbetrieb Straßenbau Frau Hess, Landesbetrieb, Straßenbau Herr Schmitz, Landesbetrieb Straßenbau Herr Lengnick, Ingenieurbüro Berndt und Rakowski Herr Klütsch, Stadt Bedburg der Unterzeichner Die Planungen zur Umgestaltung des Bahnüberganges Erkelenzer Straße wurden erläutert. Grundsätzlich bestanden seitens des Landesbetrieb Straßenbau keine Bedenken gegen die vorgelegte Planung, soweit die Baumaßnahme Kreisel Wiesenstraße mit in die Vereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz aufgenommen würde. Eine schriftliche Bestätigung hierüber wird der Landesbetrieb der Stadt Bedburg übersenden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 07.06.2006 ----------------------------------Naujock Leioter der Bauverwaltung ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Bürgermeister