Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-613/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
30.05.2006
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 14/Kaster, 2. Änderung
-Teilgebiet zwischen St.-Rochus-Straße und Albert-Schlangen-Straßea) Beratung und Beschluss über die während der im Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt Bedburg beschliesst über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl
I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl I
S. 2850), eine Abwägung durchzuführen und einzeln zu beschließen.
b) Der Rat der Stadt Bedburg fasst unter Berücksichtigung der Änderung bzw. Ergänzungen gem.
Anlage A) den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch für die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 14/Kaster nebst Begründung.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 01.04.2003 den Auslegungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 14/Kaster, 2 Änderung gefasst.
Wesentliches Planungsziel dieser Bebauungsplanänderung ist die Ausweisung einer zusätzlichen
überbauren Grundstücksfläche auf der Parzelle Gemarkung Kaster, Flur 5, Nr.1865.
Das Verfahren der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ist abgeschlossen. Die
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.07.2005 von der öffentlichen Auslegung
des Planes benachrichtigt.
Die Bürger wurden durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises ebenfalls frühzeitig am 26.07.2005 über die Offenlage unterrichtet.
Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches hat daher stattgefunden vom 11.08.2005 bis
zum 12.09.2005 einschließlich. Während des Verfahrens sind die in der Anlage beigefügten
Stellungnahmen zum Verfahren abgegeben worden.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 14.02.2006 einstimmig
empfohlen, dem Rat der Stadt Bedburg wie in der Beschlussvorlage aufgeführt zu entscheiden.
Anmerkung:
Im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses wurde ergänzend beschlossen, dass die Kosten des
Verfahrens durch den Antragsteller zu tragen sind. Dies wird durch Abschluss eines
städtebaulichen Vertrages nach § 11 Baugesetzbuch gesichert. Dieser Vertrag liegt seit dem
19.05.2006 unterschrieben der Verwaltung vor, sodass das Verfahren zum Abschluss gebracht
werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister