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Beschlussvorlage (Außerplanmäßige Auszahlung für den Gehwegausbau Garsdorfer Straße in Höhe von 15.000 )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Außerplanmäßige Auszahlung für den Gehwegausbau Garsdorfer Straße in Höhe von 15.000 ) Beschlussvorlage (Außerplanmäßige Auszahlung für den Gehwegausbau Garsdorfer Straße in Höhe von 15.000 )

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-610/2006 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 30.05.2006 Betreff: Außerplanmäßige Auszahlung für den Gehwegausbau Garsdorfer Straße in Höhe von 15.000 € Beschlussvorschlag: Der Rat stimmt der vom Bürgermeister genehmigten außerplanmäßigen Auszahlung für den Gehwegausbau der Garsdorfer Straße in Höhe von 15.000 € zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Fachbereich I – Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung beantragte eine außerplanmäßige Auszahlung für den Gehwegausbau in der Garsdorfer Straße aufgrund des zügigeren Durchführung der Bauvorhaben vor Ort. Der Bürgermeister genehmigte die Haushaltsüberschreitung gemäß § 83 Abs. 1 GO. Da es sich im Sinne der Hauptsatzung um eine als erheblich anzusehende Haushaltsüberschreitung handelt, bedarf sie gemäß § 83 Abs. 2 GO der vorherigen Zustimmung des Rates. Die Deckung der auußerplanmäßigen Auszahlung erfolgt durch Einsparungen bei der Straßenbaumaßnahme „Am Mühlenkreuz“ (Produkt 540.110.110, Sackonto 7831100, MaßnahmeNr. 54160050). Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister