Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-608/2006
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
30.05.2006
Betreff:
Zuleitung und Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg stellt den vom Kämmerer aufgestellten, vom Bürgermeister bestätigten
und dem Rat zur Sitzung zugeleiteten Entwurf der Eröffnungsbilanz entsprechend der Vorschrift
des § 95 Abs. 3 GO fest.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Bitte
die
Begründung
zwischen
den
farbigen
Feldern
einsetzen!!!!!!!!!!!
<<SachText Beginn>>Gemäß § 92 Abs. 1 GO hat jede Gemeinde zu Beginn des Haushaltsjahres,
in dem erstmals nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements gebucht
wird, eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
aufzustellen. Die Vorschriften der §§ 95 Abs. 3 und 96 GO sind entsprechend anzuwenden.
Der Entwurf der Eröffnungsbilanz wird gemäß § 96 Abs. 3 GO vom Kämmerer aufgestellt und dem
Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt.
Der vom Bürgermeister bestätigte Entwurf ist dem Rat zur Feststellung zuzuleiten.
Aufgrund der Erläuterungen aus der Handreichung des Innenministers zur Gemeindeordnung
NRW ist keine „echte“ Feststellung des Entwurfs der Eröffnungsbilanz gemeint. Analog ist hier der
§ 80 GO zur Aufstellung der Haushaltssatzung heranzuziehen. Hier ist der Entwurf der
Haushaltssatzung dem Rat lediglich zuzuleiten.
Um dem Gesetz aber dennoch Genüge zu tun, wird als Beschluss die formelle Festellung des
Entwurfs der Eröffnungsbilanz vorgeschlagen.
Nach
erfolgter
Zuleitung
ist
der
Entwurf
der
Eröffnungsbilanz
durch
den
Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Spätestens bis zum 31.12.2006 ist dann die vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Eröffnungsbilanz durch den Rat festzustellen.
Die vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO ist seit
Januar dieses Jahres mit der Prüfung der Eröffnungsbilanz beschäftigt.
Der Entwurf der Eröffnungsbilanz und der Entwurf des Berichtes der BDO über die Prüfung des
Lageberichts und der Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2005 werden den Ratsmitgliedern aufgrund
der Datenmenge nicht ins Internet gestellt, sondern in die Schließfächer gelegt..
Die Prüfung der Eröffnungsbilanz erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss in der
nichtöffentlichen Sitzung am 14. Juni 2006, 18.00 Uhr.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
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-----------------------------------
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister