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Beschlussvorlage (Zuleitung und Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Zuleitung und Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005) Beschlussvorlage (Zuleitung und Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005) Beschlussvorlage (Zuleitung und Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-608/2006 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 30.05.2006 Betreff: Zuleitung und Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg stellt den vom Kämmerer aufgestellten, vom Bürgermeister bestätigten und dem Rat zur Sitzung zugeleiteten Entwurf der Eröffnungsbilanz entsprechend der Vorschrift des § 95 Abs. 3 GO fest. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Bitte die Begründung zwischen den farbigen Feldern einsetzen!!!!!!!!!!! <<SachText Beginn>>Gemäß § 92 Abs. 1 GO hat jede Gemeinde zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem erstmals nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements gebucht wird, eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Die Vorschriften der §§ 95 Abs. 3 und 96 GO sind entsprechend anzuwenden. Der Entwurf der Eröffnungsbilanz wird gemäß § 96 Abs. 3 GO vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der vom Bürgermeister bestätigte Entwurf ist dem Rat zur Feststellung zuzuleiten. Aufgrund der Erläuterungen aus der Handreichung des Innenministers zur Gemeindeordnung NRW ist keine „echte“ Feststellung des Entwurfs der Eröffnungsbilanz gemeint. Analog ist hier der § 80 GO zur Aufstellung der Haushaltssatzung heranzuziehen. Hier ist der Entwurf der Haushaltssatzung dem Rat lediglich zuzuleiten. Um dem Gesetz aber dennoch Genüge zu tun, wird als Beschluss die formelle Festellung des Entwurfs der Eröffnungsbilanz vorgeschlagen. Nach erfolgter Zuleitung ist der Entwurf der Eröffnungsbilanz durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Spätestens bis zum 31.12.2006 ist dann die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Eröffnungsbilanz durch den Rat festzustellen. Die vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO ist seit Januar dieses Jahres mit der Prüfung der Eröffnungsbilanz beschäftigt. Der Entwurf der Eröffnungsbilanz und der Entwurf des Berichtes der BDO über die Prüfung des Lageberichts und der Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2005 werden den Ratsmitgliedern aufgrund der Datenmenge nicht ins Internet gestellt, sondern in die Schließfächer gelegt.. Die Prüfung der Eröffnungsbilanz erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss in der nichtöffentlichen Sitzung am 14. Juni 2006, 18.00 Uhr. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister