Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-603/2006
Anlage zur Vorlage WP7-603/2006
Kulturförderungsrichtlinien
der
Stadt Bedburg
(Stand: 16.12.2003)
1.
1.1
1.2
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
3.
3.1
3.2
Grundsätze
Die Stadt Bedburg fördert die in ihrem Gebiet ansässigen Vereine und Vereinigungen aus
den klassischen Kultursparten (Bildende und darstellende Kunst, Literatur und Musik) und
der Heimat- und Brauchtumspflege im Rahmen der hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Voraussetzungen
Der Verein, die Vereinigung muss aktiv sein und im Antrag nach Ziffer 2.2
die öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen und Projekte des jeweiligen Vorjahres
dokumentieren.
Eine Förderung erfolgt nur, wenn bis zum 31.03. des jeweiligen Jahres ein förmlicher Antrag
auf Förderung bei der Stadt Bedburg eingereicht wird,
in
dem öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen und Projekte dokumentiert sind.
Die Stadt Bedburg erstellt einen verbindlichen Antragsvordruck, der jedem Verein und jeder
Vereinigung auf Anfrage hin übermittelt wird und berät bei
der
Antragstellung.
Gewährte Zuschüsse sind zurückzuzahlen, wenn die Mittel nicht zweckentsprechend
verwendet, falsche Angaben gemacht worden sind oder sonstige Gründe vorliegen, die eine
Rückzahlung rechtfertigen.
Nutzung von städtischen Räumen und Anlagen
Die Veranstaltungsstätten der Stadt Bedburg werden den Vereinen und Vereinigungen unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften oder sonstiger zwingender Gründe,
insbesondere der erfolgten Vermietung an Dritte,
zur Verfügung
gestellt.
Die Benutzungsbedingungen/Tarife der Stadt Bedburg sind durch den jeweiligen Nutzer
anzuerkennen.
4.
Förderinstrumente
Die Stadt Bedburg nutzt die folgenden Förderinstrumente:
Institutionelle Förderung,
Förderung von Büchereien,
Förderung von Karnevalsumzügen.
5.
5.1
Institutionelle Förderung
Der für kulturelle Angelegenheiten zuständige Ausschuss erhält eine Übersicht über die
Anträge nach Ziffer 2.2 der Kulturförderungsrichtlinien in der dem Stichtag folgenden,
nächsten ordentlichen Sitzung und gewährt Zuschüsse nach den im Haushaltsplan der
Stadt Bedburg zur Verfügung stehenden Mitteln unter Berücksichtigung der aktiven
Mitglieder.
Bei den Schützenbruderschaften ist die Anzahl der aktiven Mitglieder unter 18 Jahren
maßgeblich.
5.2
WP7-603/2006
6.
6.1
6.2
6.3
Anlage zur Vorlage WP7-603/2006
Förderung von Büchereien
Der für kulturelle Angelegenheiten zuständige Ausschuss gewährt auf Antrag
den Büchereien in Bedburg unter Berücksichtigung der jeweiligen Größe und
des
Leistungsangebotes einen jährlichen Zuschuss.
Hierzu erstellt die Stadtverwaltung jeweils für die entsprechende Sitzung
des zuständigen Ausschusses unter Berücksichtigung der Bibliotheksstatistik eine
Auswertung als Entscheidungsgrundlage.
Die Zuschüsse sind ausschließlich zur Beschaffung von Büchern zu verwenden.
7.
Förderung der Karnevalsumzüge
Über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Karnevalsumzüge in den einzelnen
Stadtteilen entscheidet der für kulturelle Angelegenheiten zuständige Ausschuss unter
Berücksichtigung eines Verteilschlüssels, welcher durch den Ausschuss festzulegen ist.
8.
Anwendung
Diese Richtlinien treten zum 01.01.2004 in Kraft.