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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 14/Kaster, 3. vereinfachte Änderung -Gebiet Albert-Schlangen-Strasse- Formlose Anfrage für den Anbau und die Aufstockung -durch ein Staffelgeschoss- an bzw. auf das bestehende Wohngebäude auf dem Grundstück Albert-Schlangen-Strasse 11a, Gemarkung Kaster, Flur 5, Flurstück 1814+1813 hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 14/Kaster, 3. vereinfachte Änderung 
-Gebiet Albert-Schlangen-Strasse-
Formlose Anfrage für den Anbau und die Aufstockung -durch ein Staffelgeschoss- an bzw. auf das bestehende Wohngebäude auf dem Grundstück Albert-Schlangen-Strasse 11a, Gemarkung Kaster, Flur 5, Flurstück 1814+1813
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 14/Kaster, 3. vereinfachte Änderung 
-Gebiet Albert-Schlangen-Strasse-
Formlose Anfrage für den Anbau und die Aufstockung -durch ein Staffelgeschoss- an bzw. auf das bestehende Wohngebäude auf dem Grundstück Albert-Schlangen-Strasse 11a, Gemarkung Kaster, Flur 5, Flurstück 1814+1813
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-583/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 19.06.2006 Betreff: Bebauungsplan Nr. 14/Kaster, 3. vereinfachte Änderung -Gebiet Albert-Schlangen-StrasseFormlose Anfrage für den Anbau und die Aufstockung -durch ein Staffelgeschoss- an bzw. auf das bestehende Wohngebäude auf dem Grundstück Albert-Schlangen-Strasse 11a, Gemarkung Kaster, Flur 5, Flurstück 1814+1813 hier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13 des Baugesetzbuches ( BauGB ), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 ( BGBI. I S. 2414 ), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBI. I S. 1818), für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14/ Kaster, Gebiet Albert-Schlangen-Strasse. Wesentliche Planungsziele sind • die Aufhebung der Gestaltungssatzung • Einzel- und Doppelhäuser sind zulässig • Festsetzung einer Firsthöhe von 8.00 m • Dachformen jeglicher Art sind zulässig • Mindestgröße der Baugrundstücke 800 m² Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 27.04.2006 wird eine formlose Anfrage zum An- und Umbau des Wohnhauses auf dem Anwesen Gemarkung Kaster, Flur 5, Flurstück 1814 und 1813, Alber-Schlangen-Strasse 11a gestellt. Der Eigentümer beabsichtigt das bestehende Gebäude durch einen Anbau sowie durch die Errichtung eines neuen Dachgeschosses (geplant als Staffelgeschoss) zu vergrößern. Auf dem in der Anlage beigefügten Grundriss und den Ansichten, in denen die Vorstellungen des Antragstellers dargestellt sind, ist die Situation erkennbar. Da der geplante Anbau innerhalb der im Bebauungsplan ausgewiesenen überbaubaren Grundstücksfläche liegt, ist dieser wie dargestellt zulässig und es besteht hierfür kein Beratungsbedarf. Die geplante Errichtung des Dachgeschosses entspricht allerdings nicht der im Bebauungsplan Nr. 14/Kaster festgesetzten Gestaltungssatzung bzw. den textlichen Festsetzungen, wonach ein Walmdach und Drempel nicht zulässig sind. Aufgrund der in der Vergangenheit vielfach gestellten Anträge und Ausnahmegenehmigungen und aus Rechtssicherheitsgründen, die Gestaltungssatzung ist zwar als Satzung beschlossen, nach heutiger Wertung allerdings nicht mehr rechtsverbindlich, schlägt die Verwaltung vor, die gestalterischen Festsetzungen aufzuheben und lediglich eine Firsthöhe von 8.00 m, um eine unmaßstäbliche Höhenentwicklung zu vermeiden, festzusetzen. Zu dem sollten alle Dachformen unterschiedlichster Art zugelassen werden. Um den Charakater des Wohngebietes, mit seiner offenen, großzügigen und individuellen Bauweise zu erhalten, und auch zur Vermeidung einer städtebaulichen Fehlentwicklung, wird unter Beibehaltung der offenen Bauweise, wonach nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind, eine Mindestgröße der Grundstücke von 800 m² festgesetzt. Da die Grundzüge der Planung im vorliegenden Fall nicht berührt sind, kann das Verfahren im Rahmen einer vereinfachten Änderung gem. § 13 des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Anlagen: Übersichtsplan, Lageplan, Grundriss, Ansichten, Schnitt Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 06.06.2006 ----------------------------------Jung Sachbearbeiterin ----------------------------------Klütsch ----------------------------------Koerdt Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister