Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-583/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
19.06.2006
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 14/Kaster, 3. vereinfachte Änderung
-Gebiet Albert-Schlangen-StrasseFormlose Anfrage für den Anbau und die Aufstockung -durch ein Staffelgeschoss- an bzw. auf das
bestehende Wohngebäude auf dem Grundstück Albert-Schlangen-Strasse 11a, Gemarkung
Kaster, Flur 5, Flurstück 1814+1813
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss gem. § 2
Abs. 1 i. V. m. § 13 des Baugesetzbuches ( BauGB ), in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 ( BGBI. I S. 2414 ), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom
21. Juni 2005 (BGBI. I S. 1818), für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14/
Kaster, Gebiet Albert-Schlangen-Strasse.
Wesentliche Planungsziele sind
• die Aufhebung der Gestaltungssatzung
• Einzel- und Doppelhäuser sind zulässig
• Festsetzung einer Firsthöhe von 8.00 m
• Dachformen jeglicher Art sind zulässig
• Mindestgröße der Baugrundstücke 800 m²
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 27.04.2006 wird eine formlose Anfrage zum An- und Umbau des Wohnhauses
auf dem Anwesen Gemarkung Kaster, Flur 5, Flurstück 1814 und 1813, Alber-Schlangen-Strasse
11a gestellt.
Der Eigentümer beabsichtigt das bestehende Gebäude durch einen Anbau sowie durch die
Errichtung eines neuen Dachgeschosses (geplant als Staffelgeschoss) zu vergrößern. Auf dem in
der Anlage beigefügten Grundriss und den Ansichten, in denen die Vorstellungen des
Antragstellers dargestellt sind, ist die Situation erkennbar.
Da der geplante Anbau innerhalb der im Bebauungsplan ausgewiesenen überbaubaren
Grundstücksfläche liegt, ist dieser wie dargestellt zulässig und es besteht hierfür kein
Beratungsbedarf. Die geplante Errichtung des Dachgeschosses entspricht allerdings nicht der im
Bebauungsplan Nr. 14/Kaster festgesetzten Gestaltungssatzung bzw. den textlichen
Festsetzungen, wonach ein Walmdach und Drempel nicht zulässig sind.
Aufgrund der in der Vergangenheit vielfach gestellten Anträge und Ausnahmegenehmigungen und
aus Rechtssicherheitsgründen, die Gestaltungssatzung ist zwar als Satzung beschlossen, nach
heutiger Wertung allerdings nicht mehr rechtsverbindlich, schlägt die Verwaltung vor, die
gestalterischen Festsetzungen aufzuheben und lediglich eine Firsthöhe von 8.00 m, um eine
unmaßstäbliche Höhenentwicklung zu vermeiden, festzusetzen. Zu dem sollten alle Dachformen
unterschiedlichster Art zugelassen werden.
Um den Charakater des Wohngebietes, mit seiner offenen, großzügigen und individuellen
Bauweise zu erhalten, und auch zur Vermeidung einer städtebaulichen Fehlentwicklung, wird unter
Beibehaltung der offenen Bauweise, wonach nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind, eine
Mindestgröße der Grundstücke von 800 m² festgesetzt.
Da die Grundzüge der Planung im vorliegenden Fall nicht berührt sind, kann das Verfahren im
Rahmen einer vereinfachten Änderung gem. § 13 des Baugesetzbuches durchgeführt werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Anlagen: Übersichtsplan, Lageplan, Grundriss, Ansichten, Schnitt
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 06.06.2006
----------------------------------Jung
Sachbearbeiterin
----------------------------------Klütsch
----------------------------------Koerdt
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister