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Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeitb) Durchführung von Ferienspielenc) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspfleged) Sonstige Zuschüsse)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien a)  Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeitb)  Durchführung von Ferienspielenc)  Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspfleged)  Sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien a)  Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeitb)  Durchführung von Ferienspielenc)  Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspfleged)  Sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien a)  Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeitb)  Durchführung von Ferienspielenc)  Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspfleged)  Sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien a)  Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeitb)  Durchführung von Ferienspielenc)  Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspfleged)  Sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien a)  Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeitb)  Durchführung von Ferienspielenc)  Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspfleged)  Sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien a)  Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeitb)  Durchführung von Ferienspielenc)  Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspfleged)  Sonstige Zuschüsse)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-582/2006 Sitzungsteil Fachbereich II Az.: 50 15 50 / 51 12 52 / 51 15 51 Öffentlich Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 23.05.2006 Betreff: Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien a) b) c) d) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit Durchführung von Ferienspielen Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege Sonstige Zuschüsse Beschlussvorschlag: zu a – c) Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Verteilung der nachfolgend aufgeführten Zuschüsse - Zuschüsse gem. der Ziffern 3.1, 3.2, und 3.3 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien - zur Kenntnis. zu d) Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt, dem Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. einen Zuschuss in Höhe von 1.305,- € zu gewähren. Darüber hinaus beschließt der Ausschuss eine grundsätzliche Zuschussgewährung an donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. gemäß Ziff. 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien; die Zuschusshöhe wird jedoch erst nach Vorliegen/ Auswerten noch zu erbringender Unterlagen in einer der nächsten Ausschusssitzungen festgelegt. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Ausschuss für Jugend und Soziales hat in seiner Sitzung am 30.10.2002 Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien beschlossen, welche in diesem Kalenderjahr wiederholt ihre Anwendung finden. Die Richtlinien wurden allen - in den letzten Jahren antragstellenden - Vereinen und Organisationen zugesandt; sie sind dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine / Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit Die Stadt Bedburg fördert die in ihrem Gebiet ansässigen Vereine und Organisationen im Rahmen der im Haushaltsbuch bereitgestellten Mittel nach Maßgabe der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien. Die Höhe der Zuschüsse ergibt sich aus Ziff. 3.1. Im Haushaltsbuch der Stadt Bedburg für das Jahr 2006 ist bei dem Produkt 360.210.230 ein Betrag in Höhe von 6.000 € - einschließlich der Mittel für die Förderung nach Ziffer 3.2 (Ferienspiele) - veranschlagt. Nach den bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2006 - eingegangenen Anträgen von sieben Vereinen/Organisationen - aufgeführt in alphabetischer Reihenfolge - ist folgende Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel vorgesehen: Förderung 2005 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Deutsches Rotes Kreuz Ev. Jugend Bedburg Junge Union Kath. Jugend St. Lambertus Kath. Jugend St. Lucia Kath. Jugend St. Ursula Kath. Jugend St. Willibrord keine Antragstellung 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € keine Antragstellung Geplanter Zuschuss 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 875,00 € Dem Antrag der kath. Kirchengemeinde St. Martinus aus Erftstadt-Kierdorf bezüglich der Förderung eines Zeltlagers in Belgien kann nicht entsprochen werden, da die Voraussetzungen der Ziff. 1.1 - Sitz der Organisation in Bedburg bzw. Aktivitäten im Stadtgebiet - nicht vorliegen (Anlage 2). Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass die nachfolgend aufgeführten Vereine, die im letzten Jahr eine Förderung - fristgerecht - beantragt und erhalten haben, in diesem Jahr keinen Antrag stellten: 8. 9. 10. Kath. Jugend St. Georg Kath. Jugend St. Martinus Kath. Jugend St. Matthias Förderung in 2005 125,00 € 125,00 € 125,00 € STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage b) Durchführung von Ferienspielen Gemäß Ziff. 3.2 der o. a. Förderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen für die Durchführung von Ferienspielen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 3 € je Tag und Teilnehmer mit Wohnsitz in Bedburg; bis zu einer maximalen Höhe von 1.500 €. Für 2006 steht bei dem Produkt 360.210.230 ein Betrag in Höhe von 6.000 € - einschließlich der Mittel für die Förderung Ziff. 3.1 (allgemeiner Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit) zur Verfügung. Bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2006 - ist der Verwaltung lediglich der Antrag des Caritasverbandes vom 03.02.2006 zugegangen. Die Verwaltung schlägt - entsprechend der Verfahrensweise im vergangen Jahr - vor, dem Caritasverband im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zunächst einen Abschlag auf Basis der noch vorzulegenden Kostenkalkulationen zu gewähren; eine Endabrechnung erfolgt unmittelbar nach Durchführung der Ferienspiele. Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass nach Prüfung der Endabrechnung dem Caritasverband für das Jahr 2005 eine Förderung in Höhe von 1.500 € für die Durchführung der Ferienspiele gewährt wurde. c) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Wohlfahrtspflege Gemäß Ziff. 3.3 der o. a. Förderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen, deren Zweck auf die Wohlfahrt ausgerichtet ist, jährliche Zuschüsse in Höhe von 125 € bei mindestens einmaliger Betreuung des Personenkreises je Woche - bzw. in Höhe von maximal 250 € - bei Durchführung einer jährlichen Veranstaltung -. Im Haushaltsbuch der Stadt für das Jahr 2006 ist bei dem Produkt 310.240.240 ein Betrag in Höhe von 10.000 € - einschließlich der Mittel für die Förderung gemäß Ziff. 3.5 der o. a. Förderungsrichtlinien - veranschlagt. Nach den bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2006 - eingegangenen Anträgen von 13 Vereinen/Organisationen ist - in alphabetischer Reihenfolge - folgende Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel vorgesehen: Förderung 2005 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. AWO, Ortsverband Rath DRK, Ortsverein Bedburg Ev. Kirchengemeinde Bedburg-NiederaußemGlessen Hospiz Bedburg-Bergheim e.V. Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus, Bedburg Kath. Kirchengemeinde St. Lucia, Rath Kath. Kirchengemeinde St. Ursula, Lipp Kath. Kirchengemeinde St. Willibrord, Kirdorf/Blerichen Seniorengemeinschaft Lipp-Millendorf Seniorengemeinschaft Pütz VdK, Ortsverband Bedburg VdK, Ortsverband Kaster VdK, Ortsverband Pütz keine Antragstellung keine Antragstellung 220,00 € 125,00 € bislang 0,00 € bislang 0,00 € bislang 0,00 € 124,00 € keine Antragstellung 60,00 € keine Antragstellung 130,00 € 250,00 € max. max. max. Geplanter Zuschuss 250,00 € 250,00 € 250,00 € max. max. max. 125,00 € 125,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € max. max. max. max. 250,00 € 250,00 € 125,00 € 250,00 € 250,00 € 2.875,00 € STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Dem Antrag des Verbandes der Heimkehrer-Kriegsgefangenen- und VermisstenAngehörigen Deutschlands e.V. kann nicht entsprochen werden, da der Antrag nach Ablauf der Ausschlussfrist eingegangen ist (Anlage 3). nachrichtlich gem. Buchst. d) Förderung 2005 14. Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg 15. donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e.V. 0 0 geplanter Zuschuss 1.305,00 € Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass die nachfolgend aufgeführten Vereine, die im letzten Jahr eine Förderung - fristgerecht - beantragt und grundsätzlich auch erhalten haben, in diesem Jahr keinen Antrag stellten: 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. AWO, Ortsverband Pütz Behinderten-Freundeskreis der Stadt Bedburg Freizeitkreis Frohsinn Kath. Kirchengemeinde St. Georg, Kaster Kath. Kirchengemeinde St. Martinus, Kirchherten Kath. Kirchengemeinde St. Matthias, Kirchtroisdorf Kath. Kirchengemeinde St. Peter, Königshoven Bund der Vertriebenen, Ortsverband Bedburg Förderung in 2005 58,00 € 125,00 € max. 250,00 € 250,00 € max. 250,00 € 125,00 € 125,00 € max. 250,00 € Bezüglich der unter den Ziffern 5 - 7, 18, 20 und 23 genannten Vereine wird verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass hier ein Zuschuss in Höhe von max. 250,00 € je Verein nach Ziffer 3.3 b der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien gewährt worden ist. Eine Auszahlung ist aber bislang nicht erfolgt, da die Vereine die für die tatsächliche Berechnung des Zuschusses vorzulegenden Unterlagen auch nach telefonischer Erinnerung bislang nicht eingereicht haben. d) Sonstige Zuschüsse Gemäß Ziff. 3.5 der o. a. Förderungsrichtlinien können Vereine und Organisationen einen höheren Zuschuss - als die „Pauschzuschüsse“ - erhalten, wenn dies besonders begründet wird. In dem Antrag ist die beabsichtigte Maßnahme darzustellen; auch ist diesem eine detaillierte „Kostenrechnung“ beizufügen. Im Haushaltsbuch der Stadt für das Jahr 2006 ist bei dem Produkt 310.240.240 ein Betrag in Höhe von insgesamt 10.000 € - einschließlich der Mittel für die Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung gemäß Ziff. 3.3 der o. a. Förderungsrichtlinien veranschlagt. Von den nachfolgenden Vereinen wurde rechtzeitig ein Antrag auf Bezuschussung gem. Ziff. 3.5 gestellt. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. (Ziff.15): Der Verein Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. hat mit Schreiben vom 08.01.2006 einen allgemeinen Antrag auf Bezuschussung gestellt, dieser ist mit Schreiben vom 12.02.2006 konkretisiert worden. In den Monaten Juni bis August eines jeden Jahres wird einer Zahl von 90 bis 110 weißrussischen in dem von der Reaktorkatastrophe betroffenen Gebiet lebenden Kindern ermöglicht, einen Erholungsurlaub zwischen vier und zwölf Wochen in Bedburg zu verbringen. Dieser dient der Regeneration und der Stärkung des Immunsystems. Die Kinder leben in Bedburger Familien, die die Kinder unentgeltlich aufnehmen und die Reisekosten tragen. Aufgrund - in 2006 - geänderter weißrussischer gesetzlicher Regelungen dürfen krebskranke Kinder nur noch in Begleitung eines Elternteils bzw. eines weißrussischen Arztes ausreisen. Dies verursacht weitere Kosten in Höhe von 215,00 € pro Begleitperson, welche den gastgebenden Familien zusätzlich zu den Reise- und Unterhaltungskosten des Kindes entstehen. Da von den nach Bedburg reisenden Kindern fünf an Krebs erkrankt sind - die anderen weissrussischen Kinder leiden an anderen Erkrankungen des Immunsystems -, entstehen dem Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. weitere Kosten, die von den Gasteltern nicht erbracht werden (können), in Höhe von 1.075,- €. Darüber hinaus ist es aufgrund finanzieller Schwierigkeiten einer Familie nicht möglich, die Kosten für die Reise und Verpflegung eines Kindes in Höhe von 230,00 €, welches bereits seit mehreren Jahren zu Gast bei dieser Familie ist, aufzubringen. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dem Verein Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. einen Zuschuss nach Ziff. 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien in vorgenannter Höhe von insgesamt 1.305,00 € zu bewilligen. donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e.V. (Ziff. 16): Der Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e.V. hat mit Schreiben vom 15.03.2006 einen Antrag auf Anerkennung gem. Ziff. 1.1 und Bezuschussung nach Ziff. 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien gestellt. Die Anerkennung der Förderungswürdigkeit des Vereins ist unter Tagesordnung „Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg, Anerkennung der Förderwürdigkeit“ beraten worden. Der Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. besteht seit April 2000 und betreibt eine Beratungsstelle für Frauen im Schwangerschaftskonflikt, für Schwangere, ihre Familien und andere Ratsuchende. Der Sitz der Beratungsstelle ist in Bergheim, eine Nebenstelle wird in Brühl betrieben. Die Finanzierung erfolgt über Spenden, Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse des Landschaftsverbandes Rheinland, des Rhein-ErftKreises und der einzelnen Kommunen. Bereits im Jahr 2005 hat der Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. einen Antrag auf Bezuschussung gestellt; diesem wurde aufgrund des verfristeten Eingangs jedoch nicht entsprochen. Mit Schreiben vom 10.05.2006 legte der Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EstG) für das Jahr 2005 vor. Ausweislich der eingereichten Unterlagen wurde im Geschäftsjahr 2004 ein STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage Defizit in Höhe von 11.000,- €, sowie im Geschäftsjahr 2005 ein Überschuss in Höhe von 3.000,- € erwirtschaftet; der erzielte Überschuss wird begründet durch unerwartete Spenden. Wenngleich die Verwaltung die Arbeit des Vereins äußerst positiv wertet und insofern dem Ausschuss die Gewährung eines Zuschusses nach Ziff. 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien grundsätzlich vorschlägt, sind, um die Zuschusshöhe konkret ermitteln zu können, weitergehende Unterlagen erforderlich. Hierzu zählt - wenn auch eine regelmäßige Zusammenarbeit zwischen dem Verein und den ortsansässigen Ärzten wie auch den Schulen, insbesondere der Gemeinschaftshauptschule, gegeben ist insbesondere eine prozentuale Aufteilung der durchgeführten Beratungen auf die einzelnen Kommunen; eine seitens des Vereins dargelegte Problematik, bedingt durch die Anonymität der Beratungen, vermag hier nicht zu überzeugen. Auch weist die Verwaltung auf die anstehenden gesetzlichen Änderungen im Bereich der Finanzierung der Beratungsstellen hin; so soll in einem zum 01.07.2006 in Kraft tretenden Schwangerschaftskonfliktausführungsgesetz NRW die Förderung der Beratungsstellen neu geregelt werden; aus diesem Grunde hat der Rhein-Erft-Kreis sämtliche Verträge mit den Beratungsstellen - rein vorsorglich - zum 31.12.2006 gekündigt. Die Verwaltung schlägt daher dem Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vor, eine grundsätzliche Zuschussgewährung an donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. gemäß Ziff. 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien zu beschließen; die Zuschusshöhe jedoch erst nach Vorliegen/ Auswerten noch zu erbringender Unterlagen und nach Inkrafttreten der avisierten - geänderten - Rechtslage in einer der nächsten Ausschusssitzungen festzulegen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 08.07.2009 ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister