Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-582/2006
Sitzungsteil
Fachbereich II
Az.: 50 15 50 / 51 12 52 / 51 15 51
Öffentlich
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Bemerkungen:
23.05.2006
Betreff:
Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a)
b)
c)
d)
Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit
Durchführung von Ferienspielen
Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege
Sonstige Zuschüsse
Beschlussvorschlag:
zu a – c)
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Verteilung der
nachfolgend aufgeführten Zuschüsse - Zuschüsse gem. der Ziffern 3.1, 3.2, und 3.3 der
Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien - zur Kenntnis.
zu d)
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt, dem Tschernobyl
Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. einen Zuschuss in Höhe von 1.305,- € zu gewähren.
Darüber hinaus beschließt der Ausschuss eine grundsätzliche Zuschussgewährung an
donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. gemäß Ziff. 3.5 der Jugend- und
Wohlfahrtsförderungsrichtlinien; die Zuschusshöhe wird jedoch erst nach Vorliegen/
Auswerten noch zu erbringender Unterlagen in einer der nächsten Ausschusssitzungen
festgelegt.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Ausschuss für Jugend und Soziales hat in seiner Sitzung am 30.10.2002 Jugend- und
Wohlfahrtsförderungsrichtlinien beschlossen, welche in diesem Kalenderjahr wiederholt
ihre Anwendung finden. Die Richtlinien wurden allen - in den letzten Jahren
antragstellenden - Vereinen und Organisationen zugesandt; sie sind dieser Vorlage als
Anlage 1 beigefügt.
a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine / Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit
Die Stadt Bedburg fördert die in ihrem Gebiet ansässigen Vereine und Organisationen im
Rahmen der im Haushaltsbuch bereitgestellten Mittel nach Maßgabe der Jugend- und
Wohlfahrtsförderungsrichtlinien. Die Höhe der Zuschüsse ergibt sich aus Ziff. 3.1. Im
Haushaltsbuch der Stadt Bedburg für das Jahr 2006 ist bei dem Produkt 360.210.230 ein
Betrag in Höhe von 6.000 € - einschließlich der Mittel für die Förderung nach Ziffer 3.2
(Ferienspiele) - veranschlagt.
Nach den bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2006 - eingegangenen Anträgen von sieben
Vereinen/Organisationen - aufgeführt in alphabetischer Reihenfolge - ist folgende
Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel vorgesehen:
Förderung 2005
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Deutsches Rotes Kreuz
Ev. Jugend Bedburg
Junge Union
Kath. Jugend St. Lambertus
Kath. Jugend St. Lucia
Kath. Jugend St. Ursula
Kath. Jugend St. Willibrord
keine Antragstellung
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
keine Antragstellung
Geplanter
Zuschuss
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
875,00 €
Dem Antrag der kath. Kirchengemeinde St. Martinus aus Erftstadt-Kierdorf bezüglich der
Förderung eines Zeltlagers in Belgien kann nicht entsprochen werden, da die
Voraussetzungen der Ziff. 1.1 - Sitz der Organisation in Bedburg bzw. Aktivitäten im
Stadtgebiet - nicht vorliegen (Anlage 2).
Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass die nachfolgend aufgeführten Vereine,
die im letzten Jahr eine Förderung - fristgerecht - beantragt und erhalten haben, in diesem
Jahr keinen Antrag stellten:
8.
9.
10.
Kath. Jugend St. Georg
Kath. Jugend St. Martinus
Kath. Jugend St. Matthias
Förderung in 2005
125,00 €
125,00 €
125,00 €
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
b) Durchführung von Ferienspielen
Gemäß Ziff. 3.2 der o. a. Förderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen für
die Durchführung von Ferienspielen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 3 € je Tag und
Teilnehmer mit Wohnsitz in Bedburg; bis zu einer maximalen Höhe von 1.500 €. Für 2006
steht bei dem Produkt 360.210.230 ein Betrag in Höhe von 6.000 € - einschließlich der
Mittel für die Förderung Ziff. 3.1 (allgemeiner Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit) zur Verfügung.
Bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2006 - ist der Verwaltung lediglich der Antrag des
Caritasverbandes vom 03.02.2006 zugegangen. Die Verwaltung schlägt - entsprechend
der Verfahrensweise im vergangen Jahr - vor, dem Caritasverband im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Mittel zunächst einen Abschlag auf Basis der noch vorzulegenden
Kostenkalkulationen zu gewähren; eine Endabrechnung erfolgt unmittelbar nach
Durchführung der Ferienspiele.
Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass nach Prüfung der Endabrechnung dem
Caritasverband für das Jahr 2005 eine Förderung in Höhe von 1.500 € für die
Durchführung der Ferienspiele gewährt wurde.
c) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Wohlfahrtspflege
Gemäß Ziff. 3.3 der o. a. Förderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen,
deren Zweck auf die Wohlfahrt ausgerichtet ist, jährliche Zuschüsse in Höhe von 125 € bei mindestens einmaliger Betreuung des Personenkreises je Woche - bzw. in Höhe von
maximal 250 € - bei Durchführung einer jährlichen Veranstaltung -.
Im Haushaltsbuch der Stadt für das Jahr 2006 ist bei dem Produkt 310.240.240 ein Betrag
in Höhe von 10.000 € - einschließlich der Mittel für die Förderung gemäß Ziff. 3.5 der o. a.
Förderungsrichtlinien - veranschlagt.
Nach den bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2006 - eingegangenen Anträgen von 13
Vereinen/Organisationen ist - in alphabetischer Reihenfolge - folgende Verteilung der zur
Verfügung stehenden Mittel vorgesehen:
Förderung 2005
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
AWO, Ortsverband Rath
DRK, Ortsverein Bedburg
Ev. Kirchengemeinde Bedburg-NiederaußemGlessen
Hospiz Bedburg-Bergheim e.V.
Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus, Bedburg
Kath. Kirchengemeinde St. Lucia, Rath
Kath. Kirchengemeinde St. Ursula, Lipp
Kath. Kirchengemeinde St. Willibrord,
Kirdorf/Blerichen
Seniorengemeinschaft Lipp-Millendorf
Seniorengemeinschaft Pütz
VdK, Ortsverband Bedburg
VdK, Ortsverband Kaster
VdK, Ortsverband Pütz
keine Antragstellung
keine Antragstellung
220,00 €
125,00 €
bislang 0,00 €
bislang 0,00 €
bislang 0,00 €
124,00 €
keine Antragstellung
60,00 €
keine Antragstellung
130,00 €
250,00 €
max.
max.
max.
Geplanter
Zuschuss
250,00 €
250,00 €
250,00 €
max.
max.
max.
125,00 €
125,00 €
250,00 €
250,00 €
250,00 €
max.
max.
max.
max.
250,00 €
250,00 €
125,00 €
250,00 €
250,00 €
2.875,00 €
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Dem Antrag des Verbandes der Heimkehrer-Kriegsgefangenen- und VermisstenAngehörigen Deutschlands e.V. kann nicht entsprochen werden, da der Antrag nach
Ablauf der Ausschlussfrist eingegangen ist (Anlage 3).
nachrichtlich gem. Buchst. d)
Förderung 2005
14. Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg
15. donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e.V.
0
0
geplanter
Zuschuss
1.305,00 €
Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass die nachfolgend aufgeführten Vereine,
die im letzten Jahr eine Förderung - fristgerecht - beantragt und grundsätzlich auch
erhalten haben, in diesem Jahr keinen Antrag stellten:
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
AWO, Ortsverband Pütz
Behinderten-Freundeskreis der Stadt Bedburg
Freizeitkreis Frohsinn
Kath. Kirchengemeinde St. Georg, Kaster
Kath. Kirchengemeinde St. Martinus, Kirchherten
Kath. Kirchengemeinde St. Matthias, Kirchtroisdorf
Kath. Kirchengemeinde St. Peter, Königshoven
Bund der Vertriebenen, Ortsverband Bedburg
Förderung in 2005
58,00 €
125,00 €
max. 250,00 €
250,00 €
max. 250,00 €
125,00 €
125,00 €
max. 250,00 €
Bezüglich der unter den Ziffern 5 - 7, 18, 20 und 23 genannten Vereine wird
verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass hier ein Zuschuss in Höhe von max. 250,00 €
je Verein nach Ziffer 3.3 b der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien gewährt
worden ist. Eine Auszahlung ist aber bislang nicht erfolgt, da die Vereine die für die
tatsächliche Berechnung des Zuschusses vorzulegenden Unterlagen auch nach
telefonischer Erinnerung bislang nicht eingereicht haben.
d) Sonstige Zuschüsse
Gemäß Ziff. 3.5 der o. a. Förderungsrichtlinien können Vereine und Organisationen einen
höheren Zuschuss - als die „Pauschzuschüsse“ - erhalten, wenn dies besonders
begründet wird. In dem Antrag ist die beabsichtigte Maßnahme darzustellen; auch ist
diesem eine detaillierte „Kostenrechnung“ beizufügen.
Im Haushaltsbuch der Stadt für das Jahr 2006 ist bei dem Produkt 310.240.240 ein Betrag
in Höhe von insgesamt 10.000 € - einschließlich der Mittel für die Zuschüsse an
Vereine/Organisationen zur Förderung gemäß Ziff. 3.3 der o. a. Förderungsrichtlinien veranschlagt. Von den nachfolgenden Vereinen wurde rechtzeitig ein Antrag auf
Bezuschussung gem. Ziff. 3.5 gestellt.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. (Ziff.15):
Der Verein Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. hat mit Schreiben vom 08.01.2006
einen allgemeinen Antrag auf Bezuschussung gestellt, dieser ist mit Schreiben vom
12.02.2006 konkretisiert worden.
In den Monaten Juni bis August eines jeden Jahres wird einer Zahl von 90 bis 110
weißrussischen in dem von der Reaktorkatastrophe betroffenen Gebiet lebenden Kindern
ermöglicht, einen Erholungsurlaub zwischen vier und zwölf Wochen in Bedburg zu
verbringen. Dieser dient der Regeneration und der Stärkung des Immunsystems. Die
Kinder leben in Bedburger Familien, die die Kinder unentgeltlich aufnehmen und die
Reisekosten tragen.
Aufgrund - in 2006 - geänderter weißrussischer gesetzlicher Regelungen dürfen
krebskranke Kinder nur noch in Begleitung eines Elternteils bzw. eines weißrussischen
Arztes ausreisen. Dies verursacht weitere Kosten in Höhe von 215,00 € pro Begleitperson,
welche den gastgebenden Familien zusätzlich zu den Reise- und Unterhaltungskosten des
Kindes entstehen. Da von den nach Bedburg reisenden Kindern fünf an Krebs erkrankt
sind - die anderen weissrussischen Kinder leiden an anderen Erkrankungen des
Immunsystems -, entstehen dem Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. weitere
Kosten, die von den Gasteltern nicht erbracht werden (können), in Höhe von 1.075,- €.
Darüber hinaus ist es aufgrund finanzieller Schwierigkeiten einer Familie nicht möglich, die
Kosten für die Reise und Verpflegung eines Kindes in Höhe von 230,00 €, welches bereits
seit mehreren Jahren zu Gast bei dieser Familie ist, aufzubringen. Verwaltungsseitig wird
vorgeschlagen, dem Verein Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. einen Zuschuss
nach Ziff. 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien in vorgenannter Höhe von
insgesamt 1.305,00 € zu bewilligen.
donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e.V. (Ziff. 16):
Der Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e.V. hat mit Schreiben vom
15.03.2006 einen Antrag auf Anerkennung gem. Ziff. 1.1 und Bezuschussung nach Ziff.
3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien gestellt. Die Anerkennung der
Förderungswürdigkeit des Vereins ist unter Tagesordnung „Jugend- und
Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg, Anerkennung der Förderwürdigkeit“ beraten worden.
Der Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. besteht seit April 2000 und
betreibt eine Beratungsstelle für Frauen im Schwangerschaftskonflikt, für Schwangere,
ihre Familien und andere Ratsuchende. Der Sitz der Beratungsstelle ist in Bergheim, eine
Nebenstelle wird in Brühl betrieben. Die Finanzierung erfolgt über Spenden,
Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse des Landschaftsverbandes Rheinland, des Rhein-ErftKreises und der einzelnen Kommunen. Bereits im Jahr 2005 hat der Verein donum vitae
Regionalverband Rhein-Erft e. V. einen Antrag auf Bezuschussung gestellt; diesem wurde
aufgrund des verfristeten Eingangs jedoch nicht entsprochen.
Mit Schreiben vom 10.05.2006 legte der Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft
e. V. die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EstG) für das
Jahr 2005 vor. Ausweislich der eingereichten Unterlagen wurde im Geschäftsjahr 2004 ein
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Sitzungsvorlage
Defizit in Höhe von 11.000,- €, sowie im Geschäftsjahr 2005 ein Überschuss in Höhe von
3.000,- € erwirtschaftet; der erzielte Überschuss wird begründet durch unerwartete
Spenden.
Wenngleich die Verwaltung die Arbeit des Vereins äußerst positiv wertet und insofern dem
Ausschuss die Gewährung eines Zuschusses nach Ziff. 3.5 der Jugend- und
Wohlfahrtsförderungsrichtlinien grundsätzlich vorschlägt, sind, um die Zuschusshöhe
konkret ermitteln zu können, weitergehende Unterlagen erforderlich. Hierzu zählt - wenn
auch eine regelmäßige Zusammenarbeit zwischen dem Verein und den ortsansässigen
Ärzten wie auch den Schulen, insbesondere der Gemeinschaftshauptschule, gegeben ist insbesondere eine prozentuale Aufteilung der durchgeführten Beratungen auf die
einzelnen Kommunen; eine seitens des Vereins dargelegte Problematik, bedingt durch die
Anonymität der Beratungen, vermag hier nicht zu überzeugen. Auch weist die Verwaltung
auf die anstehenden gesetzlichen Änderungen im Bereich der Finanzierung der
Beratungsstellen hin; so soll in einem zum 01.07.2006 in Kraft tretenden
Schwangerschaftskonfliktausführungsgesetz NRW die Förderung der Beratungsstellen
neu geregelt werden; aus diesem Grunde hat der Rhein-Erft-Kreis sämtliche Verträge mit
den Beratungsstellen - rein vorsorglich - zum 31.12.2006 gekündigt.
Die Verwaltung schlägt daher dem Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
vor, eine grundsätzliche Zuschussgewährung an donum vitae Regionalverband Rhein-Erft
e. V. gemäß Ziff. 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien zu beschließen; die
Zuschusshöhe jedoch erst nach Vorliegen/ Auswerten noch zu erbringender Unterlagen
und nach Inkrafttreten der avisierten - geänderten - Rechtslage in einer der nächsten
Ausschusssitzungen festzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 08.07.2009
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Bürgermeister