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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalenhier: Antrag des Vereins Waldwichtel Bedburg e.V. vom 12.02.2006 Einrichtung eines Waldkindergartens )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalenhier: Antrag des Vereins Waldwichtel Bedburg e.V. vom 12.02.2006 Einrichtung eines Waldkindergartens ) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalenhier: Antrag des Vereins Waldwichtel Bedburg e.V. vom 12.02.2006 Einrichtung eines Waldkindergartens ) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalenhier: Antrag des Vereins Waldwichtel Bedburg e.V. vom 12.02.2006 Einrichtung eines Waldkindergartens )

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-580/2006 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 51 12 10 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 23.05.2006 Betreff: Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hier: Antrag des Vereins Waldwichtel Bedburg e.V. vom 12.02.2006 „Einrichtung eines Waldkindergartens“ Beschlussvorschlag: entfällt Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Verein „Waldwichtel Bedburg e.V.“, dessen Ziel - in Erweiterung der bereits bestehenden Trägervielfalt im Stadtgebiet - die Installation eines Waldkindergartens ist, bittet mit Schreiben vom 12.02.2006 den Mitgliedern des zuständigen Ausschusses die Konzeption vortragen zu dürfen. Der vorgenannte Antrag ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die Verwaltung wertet den Antrag als eine Anregung im Sinne des § 6 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg vom 12.07.1995 in der nunmehr gültigen Fassung; danach hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen, an den Rat zu wenden. Gemäß § 6 Abs. 5 der Hauptsatzung kann der Bürgermeister vor der inhaltlichen Prüfung der Anregungen und Beschwerden durch den für die Erledigung zuständigen Ausschuss (Hauptausschuss) die Eingabe auf direktem Wege zur Vorberatung an den sachlich zuständigen Fachausschuss (Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales) verweisen. Verwaltungsseitig wird zu dem Antrag wie folgt Stellung genommen: Die Zuständigkeit für eine Betriebserlaubnis liegt beim Landschaftsverband Rheinland; ein Antrag ist - da die Stadt Bedburg aufgrund ihrer Größenordnung über kein eigenes Jugendamt verfügt über den Rhein-Erft-Kreis zu stellen. Gleiches gilt für einen Antrag auf Förderung der Betriebskosten; angemerkt wird, dass dieser keine Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis ist. Hierüber - wie auch über die grundsätzlichen Antragsvoraussetzungen wurde der Verein durch die Verwaltung informiert. Wenngleich der Antrag wegen Nichtzuständigkeit entsprechend § 6 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg an das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises weiterzuleiten wäre, schlägt die Verwaltung vor, den Antrag als „mittelbar zuständig“ zu werten und dem Verein Waldwichtel Bedburg e. V. die Möglichkeit einzuräumen, seine Konzeption den Ausschussmitgliedern vorzustellen. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass nach Aussage des Jugendamtes eine - beim Jugendamt noch nicht vorliegende - Antragstellung auf Förderung der Betriebskosten durch den Landschaftsverband - so eine telefonische Auskunft gegenüber dem Jugendamt - schon alleine aufgrund der guten Versorgungsrate in der Stadt Bedburg keine Aussicht auf Erfolg habe, mit der Konsequenz, dass der Verein - bereits für die Erteilung der Betriebserlaubnis - eine 100 %-ige (Eigen-)Finanzierung nachweisen muss. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 09.05.2006 ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister