Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Oleftalbahn hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen im Rahmen des Verfahrens zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 Denkmalschutzgesetz NW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
70 kB
Datum
12.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Oleftalbahn
hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen im Rahmen des Verfahrens zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 Denkmalschutzgesetz NW) Beschlussvorlage GB (Oleftalbahn
hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen im Rahmen des Verfahrens zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 Denkmalschutzgesetz NW) Beschlussvorlage GB (Oleftalbahn
hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen im Rahmen des Verfahrens zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 Denkmalschutzgesetz NW) Beschlussvorlage GB (Oleftalbahn
hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen im Rahmen des Verfahrens zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 Denkmalschutzgesetz NW) Beschlussvorlage GB (Oleftalbahn
hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen im Rahmen des Verfahrens zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 Denkmalschutzgesetz NW) Beschlussvorlage GB (Oleftalbahn
hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen im Rahmen des Verfahrens zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 Denkmalschutzgesetz NW)

öffnen download melden Dateigröße: 70 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 351/2007 01.08.2007 Az.: 60.13 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.08.2007 Kreisausschuss 05.09.2007 Kreistag 12.09.2007 Oleftalbahn hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen im Rahmen des Verfahrens zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 Denkmalschutzgesetz NW Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke x Tel.: 15 537 Abt.: 60.13 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Stellungnahme gemäß Vorlage. Begründung: Kreiskämmerer um um € € 2 Mit Schreiben vom 01.06.2007 hat die Bezirksregierung Köln den Kreis Euskirchen darüber informiert, dass beabsichtigt sei, das o.g. Baudenkmal in die Denkmallisten der Stadt Schleiden sowie der Gemeinden Kall und Hellenthal einzutragen. Die Information diente gleichzeitig als Anhörung gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz. Auf Antrag der Verwaltung wurde die Frist zur Abgabe der Stellungnahme vom zunächst 06.07.2007 auf den 14.09.2007 verlängert. Der Umfang des Denkmals und die Begründung der Denkmaleigenschaft ist dem als Anlage 1 beigefügten Gutachten des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege zu entnehmen. Neben dem Kreis Euskirchen wurden die DB Netz AG, das Bundeseisenbahnvermögen, der Landesbetrieb Straßenbau NRW, die Stadt Schleiden, die Gemeinden Kall und Hellenthal, eine Privatperson aus Hellenthal sowie am 21.06.2007 die RVK als Eigentümerin des Empfangsgebäudes Bahnhof Kall beteiligt. Die Stellungnahmen der Kommunen Kall und Schleiden sind als Anlage 2.1 und 2.2 beigefügt, die der Gemeinde Hellenthal liegt noch nicht vor. Die wesentlichen Aspekte wurden jedoch mit der Gemeinde Hellenthal erörtert und nachfolgend dargestellt. Eine Bündelung der kommunalen Stellungnahmen mit der des Kreises ist wegen der z.T. konträren Inhalte nicht möglich. Nachfolgend ist der Tenor der vorhandenen Stellungnahmen wiedergegeben: Die Gemeinde Kall bestreitet die Denkmaleigenschaft, da keine besondere Bedeutung der Strecke und damit kein öffentliches Interesse an ihrer Erhaltung und Nutzung bestehe. Auch wird auf die Regionalplanung und städtebauliche Entwicklung verwiesen. Die Stadt Schleiden begrüßt die Unterschutzstellung der Oleftalbahn als Baudenkmal v.a. wegen ihrer orts- und regionalgeschichtlichen Bedeutung. Eine andere Auffassung vertritt die Gemeinde Hellenthal. Die Gemeinde Hellenthal entwickelt zusammen mit der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft den Bereich beidseits der stillgelegten Bahntrasse. Dazu wurde eine Rahmenplanung aufgestellt, die als Grundlage für die darauf aufbauende Bauleitplanung sowie weitere investive Entscheidungen dient. Im Vordergrund stehen dabei die Entwicklung eines Radweges auf der Bahntrasse als lokale und regionale Verbindung. Daneben werden Anbindungs- und Erschließungsfragen, insbesondere des vorhandenen Gewerbes, untersucht. Als besondere Problematik stellt sich hier das Gelände der Fa. Schoeller dar. Die Lage der Gleise beeinträchtigt bereits jetzt den Werksverkehr. Zudem behindert sie eine weitere Entwicklung des Betriebsgeländes. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Hellenthal einen Antrag auf Entwidmung der stillgelegten Trasse zwischen Schleiden und Hellenthal gestellt. Darüber hinaus befindet sie sich in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege hinsichtlich möglicher Nachnutzungen. Dem Kreis Euskirchen liegt auch die Stellungnahme der DB Services Immobilien GmbH vor. Danach wird der Eintragung in die Denkmalliste nicht zugestimmt. Die Erhaltung des Streckenabschnitts sei – soweit er überhaupt Denkmalcharakter besäße- nach Ansicht der DB unzumutbar. Angeführt werden insbesondere Aspekte der unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung als Eigentümer. Auch wird darauf hingewiesen, dass unerlässliche Bestandteile der Strecke (alle Brücken) als nicht erhaltenswert eingestuft worden seien. Schließlich wird deutlich gemacht, dass die Unterschutzstellung einer Strecke nicht geeignet sei, auf dieser die Aufrechterhaltung oder Wiederaufnahme des Bahnbetriebes sicherzustellen. Hierfür seien allein die Regelungen des AEG sowie der Landeseisenbahngesetze heranzuziehen. Die bisherige Beschlusslage des Kreises Euskirchen stellt sich wie folgt dar: Der Kreis Euskirchen unterstützt grundsätzlich das Engagement privater Eisenbahnbetreiber die Strecke zu erwerben und einen Verkehr an Wochenenden ohne Zuschuss des VRS durchzuführen. 3 In der Sitzung des Kreistages vom 14.06.2006 zu D 47/2006 hat der Kreistag daher beschlossen, kein Angebot auf das aktuelle Kaufpreisangebot der DB Netz AG vom 28.04.2006 abzugeben. Sollte der Streckenabschnitt Kall – Höddelbusch bzw. Kall –Schleiden stillgelegt werden, wird die Verwaltung beauftragt, Verhandlungen für eine Erwerb nach Stilllegung zu führen. Im Hinblick auf das anhängige Denkmalschutzverfahren sind somit bei den ggf. zu führenden Verhandlungen die Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes zu berücksichtigen. § 7 Abs. 1 DSchG verpflichtet den Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, ihre Denkmäler in Stand zu halten, in Stand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das zumutbar ist. Der bisherige Beschluss zum Erwerb der Strecke muss bei Unterschutzstellung der Schienenstrecke überdacht werden. Es ist zu prüfen, ob das Denkmal unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten unterhalten werden kann. Bezüglich der IGVP hat der Kreistag in seiner Sitzung am 04.07.2005 zu (V 97/2005) folgenden Beschluss gefasst: 1. der bestehende Beschluss zum Ankauf der Bahntrasse Kall-Schleiden-Hellenthal ...wird ausdrücklich bestätigt und die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen zum Ankauf unter wirtschaftlichen Aspekten nunmehr zum Ende zu bringen und 2. unter Berücksichtigung der damit zur Verfügung stehenden Flächen wird die Verwaltung beauftragt, eine zeitnahe Verbesserung der Erschließung des Schleidener Tales zu prüfen und zu konzipieren, wobei der Anschluss von Hellenthal an die B 258 einzubeziehen ist. In der Sitzung des Kreistages vom 25.04.2007 zu D 64/2007 erfolgte schließlich eine weitere Beschlussfassung zur Regionalplanung: Der Kreistag ... beschließt zur 7. Änderung des Regionalplanes der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Aachen, dass das Ziel 3 für die Schienenstrecke Kall – Hellenthal differenziert gefasst werden soll: a) b) Für die Abschnitte Kall – Höddelbusch – Schleiden-Oberhausen soll das Ziel der Trassensicherung für öffentliche Verkehrszwecke im Regionalplan abgesichert werden. Der Streckenabschnitt Schleiden-Oberhausen – Hellenthal ist zu streichen. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wird folgende Stellungnahme vorgeschlagen: Stellungnahme des Kreises Euskirchen Der Kreis Euskirchen lehnt die Aufnahme der genannten Bestandteile der Schienenstrecke Kall – Schleiden- Hellenthal in die kommunalen Denkmallisten ab. Sollte ungeachtet dessen die Aufnahme als Denkmal veranlasst werden, fordert der Kreis Euskirchen, auch als möglicher zukünftiger Eigentümer der Strecke, bereits jetzt die Zusicherung einer Erlaubnis gemäß § 9 DSchGNW, die eine Änderung der bisherigen Nutzung zulässt. Zu den Gründen der Ablehnung: Der Kreis Euskirchen unterstützt grundsätzlich das Engagement privater Eisenbahnbetreiber die Strecke zu erwerben und einen Verkehr an Wochenenden ohne Zuschuss des VRS durchzuführen. In der Sitzung des Kreistages vom 14.06.2006 zu D 47/2006 hat der Kreistag daher beschlossen, kein Angebot auf das damalige aktuelle Kaufpreisangebot der DB Netz AG abzugeben. Sollte der Streckenabschnitt Kall – Höddelbusch bzw. Kall –Schleiden stillgelegt werden, wurde die Verwaltung beauftragt, Verhandlungen für eine Erwerb nach Stilllegung zu führen. 4 Im Hinblick auf das anhängige Denkmalschutzverfahren sind somit bei den ggf. zu führenden Verhandlungen die Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes zu berücksichtigen. § 7 Abs. 1 DSchG verpflichtet den Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, ihre Denkmäler in Stand zu halten, in Stand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das zumutbar ist. Der bisherige Beschluss zum Erwerb der Strecke muss bei Unterschutzstellung der Schienenstrecke überdacht werden. Es ist zu prüfen, ob das Denkmal unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten unterhalten werden kann. Neben den Unterhaltungsaufwendungen aus Gründen des Denkmalschutzes würden sich für den Eigentümer der Strecke auch Aufwendungen für die Ausübung der Verkehrssicherungspflichten ergeben. Ergänzend dazu erhielt die Verwaltung im Rahmen der Beschlussfassung zur Integrierten Gesamtverkehrsplanung des Kreises den Auftrag, bezüglich der durch den Erwerb zur Verfügung stehenden Flächen, eine zeitnahe Verbesserung der Erschließung des Schleidener Tales zu prüfen und zu konzipieren. In die gleiche Richtung geht der Beschluss des Kreistages vom 25.04.2007 zur 7. Änderung des Regionalplanes der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Aachen. Danach sollte aus Sicht des Kreises Euskirchen das Ziel 3 für die Schienenstrecke Kall – Hellenthal differenziert gefasst werden: a) b) Für die Abschnitte Kall – Höddelbusch – Schleiden-Oberhausen soll das Ziel der Trassensicherung für öffentliche Verkehrszwecke im Regionalplan abgesichert werden. Der Streckenabschnitt Schleiden-Oberhausen – Hellenthal ist zu streichen. Im Falle des Erwerbs der Schienenstrecke durch den Kreis Euskirchen, aber auch bei der Aufnahme in die Denkmalliste und ausschließlicher Nutzung zu Eisenbahnzwecken, wird die Gefahr gesehen, dass die bisherigen Planungen des Kreises Euskirchen nicht realisiert werden können. Die Planungen betreffen insbesondere die bessere Erschließung des Schleidener Tals durch den motorisierten Individualverkehr als auch den Radverkehr. Erschließung Schleidener Tal Im Rahmen der IGVP des Kreises Euskirchen sind verschiedene Varianten zur Verbesserung der Erschließung des Schleidener Tals diskutiert worden. Als die effektivste Lösung wurde die Verbreiterung der B 266 von der Wallenthaler Höhe bis Schleiden-Gemünd und der B 265 von Schleiden–Gemünd bis Schleiden-Oberhausen gesehen. Unter Einbeziehung der dann vorhandenen Grundstücksflächen könnte für die Erschließung eine 2 + 1 Lösung ausgeführt werden. Diese Planungsvariante würde dem Verkehrsteilnehmer auch verkehrssichere Überholungsvorgänge ermöglichen und die heutigen Reisezeiten deutlich reduzieren. Alle anderen untersuchten Varianten bedeuten bei ihrer Umsetzung erhebliche Eingriffe in die Natur. Die Führung der L 204 im Bereich Anstois (Mastertmühle) ist unübersichtlich und unfallträchtig. Hier besteht die Möglichkeit, unter Nutzung der Eisenbahntrasse bauliche Veränderungen des Kreuzungsbereichs zu erreichen und so die Leichtigkeit und Sicherheit auf der L 204 entscheidend zu verbessern. Radverkehr Die Bahntrasse könnte der Öffentlichkeit auf attraktive Weise zugänglich gemacht werden, indem zumindest abschnittsweise ein Rad-/Wanderweg angelegt würde, welcher parallel zur B266/265 unter Beachtung der Straßenerschließung durch die Tallage von Kall über Gemünd und Schleiden bis nach 5 Hellenthal führen könnte. Parallel verlaufende überörtliche Fernradwegeverbindungen, die heute teilweise unmittelbar auf der B 266/265 bzw. durch Wohnstraßen geführt werden, könnten so deutlich an Verkehrssicherheit und Attraktivität gewinnen. - Bahnhof Kall Im Bereich des Umstiegspunktes Bahnhof Kall besteht derzeit zwischen den Verkehrsträgern Schiene und Bus keine zufriedenstellende barrierefreie Zuwegung. Im Rahmen der Umbaumaßnahme des Bahnhofsgebäudes Kall soll das Gebäude selbst barrierefrei ausgebaut werden und die Zuwegung zum Schienenverkehr, die derzeit um das Gebäude herum geführt wird, durch das Gebäude verkürzt werden. Das vorhandene Gleis der Schienenstrecke Kall – Hellenthal muss zum Erreichen der übrigen Gleise überquert werden. Als Überquerungshilfe dient eine Holzabdeckung der Gleise, die allerdings nicht auf direktem Weg zwischen dem Bahnhofsgebäude und den übrigen Gleise liegt. Sofern das Gleis Kall – Schleiden für einen SPNVBetrieb nicht mehr benötigt würde, könnte ein schnellerer und komfortablerer Zugang ausgebaut werden. Die Nutzung des Gleises der Oleftalbahn als Radweganschluss würde den Bahnhof Kall als unmittelbaren Einstiegspunkt in die neue Radverkehrsstrecke klassifizieren. Die heute verwinkelte Radverkehrsführung durch den Kernort Kall könnte hierdurch sicherheitstechnisch optimiert werden, da lediglich zwei Straßenüberquerungen als Konfliktpunkte für den Radverkehr verbleiben. - Stadtgebiet Schleiden Innerhalb des Stadtgebietes Schleiden besteht derzeit in einem Teilbereich keine Bahntrasse mit Gleisanlage. Die Gleise sind mit einer Schwarzdecke versehen worden; über diese Strecke verläuft der Umleitungsverkehr für die einseitig gesperrte Ortsdurchfahrt Schleiden, B 265. Aus verkehrsrechtlicher Sicht sollte geprüft werden, ob diese Umfahrungsstrecke künftig bestehen bleiben kann. Sie könnte als Umfahrungsstrecke bei Sperrungen dienen; sie ist dazu besser geeignet als der enge Stadtkern. Auch als Radstrecke wäre sie geeignet. Es könnte auch geprüft werden, ob ein Ausbau des Busbahnhofes unter Nutzung des Bahnbereiches erfolgen könnte. Das Ziel einer grundsätzlichen Verbesserung des Schülertransportes wäre zu befürworten. - Gemeindegebiet Hellenthal Die Gemeinde Hellenthal entwickelt zusammen mit der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft den Bereich beidseits der stillgelegten Bahntrasse. Dazu wurde eine Rahmenplanung aufgestellt, die als Grundlage für die darauf aufbauende Bauleitplanung sowie weitere investive Entscheidungen dient. Im Vordergrund stehen dabei die Entwicklung eines Radweges auf der Bahntrasse als lokale und regionale Verbindung, aber auch die Verbesserung der betrieblichen Situation ortsansässiger Unternehmen. Dieses Vorhaben wird vom Kreis Euskirchen unterstützt. Sonstige Hinweise: SPNV-Betrieb Im Rahmen des damaligen Angebotes der DB wurden dem Kreis Euskirchen die jährlichen Kosten für die Nutzung der Eisenbahninfrastrukturanschlüsse (ca. 33 T€), die jährlichen Instandhaltungskosten (ca. 70 T€) sowie die mittelfristigen Investitionskosten (5,71 Mio.€ in den nächsten fünf Jahren) beim Weiterbetrieb der Strecke im heutigen Umfang mitgeteilt. Diese Kosten würden anfallen, wenn die Trasse in die Denkmalliste aufgenommen und gleichzeitig als Eisenbahnstrecke genutzt würde. 6 Die Nutzung als Eisenbahnstrecke ist im übrigen vor dem Hintergrund des Vorhandenseins vieler nicht gesicherter Bahnübergänge und der Situation in Olef, wo der Zug ohne fest installierte Sicherung den Dorfplatz passiert, als nicht unkritisch anzusehen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)