Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-575/2006
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.: 10 23 16
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
30.05.2006
Betreff:
Verleihung von Ehrenbürgerrechten gem. § 34 Gemeindeordnung NW;
- Antrag der SPD-Fraktion vom 28.03.2006 auf Verleihung der Ehrenbürgerrechte an
Herrn Bürgermeister a. D. Hans Schmitz
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt mit einer Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Anzahl
der Ratsmitglieder, Herrn Hans Schmitz, Bürgermeister a. D., wohnhaft Winkelheimer
Straße 29 in 50181 Bedburg, die Ehrenbürgerrechte zu verleihen, da er sich um die Stadt
Bedburg besonders verdient gemacht hat.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit beigefügtem Schreiben vom 28. März 2006 hat die SPD-Fraktion im Rat der Stadt
Bedburg beantragt, Herrn Bürgermeister a. D. Hans Schmitz die Ehrenbürgerrechte der
Stadt Bedburg zu übertragen.
Gemäß § 34 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW kann die Gemeinde Persönlichkeiten, die
sich um sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Die
Person, der das Ehrenbürgerrecht verliehen werden soll, braucht nicht Einwohner oder
Bürger der Gemeinde zu sein. Das Ehrenbürgerrecht begründet keinerlei Pflichten
gegenüber der Gemeinde.
Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe d) der Gemeindeordnung NW fällt die Verleihung und die
Entziehung von Ehrenbürgerrechten oder einer Ehrenbezeichnung in die ausschließliche
Zuständigkeit des Rates.
Das Ehrenbürgerecht soll nur verliehen werden, wenn sich die Persönlichkeit besonders
um die Gemeinde verdient gemacht hat. Nachfolgend ist die Vita von Herrn Bürgermeister
a. D. Hans Schmitz wiedergegeben:
¾ Die kommunalpolitische Laufbahn des Herrn Hans Schmitz begann im Jahre 1961, als er in
den Gemeinderat der damaligen Gemeinde Lipp gewählt wurde, dem er bis zum Jahre
1969 angehörte.
¾ Von Mai 1965 bis November 1969 war er stellvertretender Bürgermeister, von 1969 bis
1974 Bürgermeister der Gemeinde Lipp.
¾ Gleichzeitig war er von 1964 bis 1975 Mitglied der Amtsvertretung des Amtes Bedburg.
¾ Nach der kommunalen Neugliederung im Jahre 1975 war er bis zum 30.09.1999
ununterbrochen Mitglied des Rates der neu gebildeten Stadt Bedburg sowie Mitglied bzw.
stellvertretendes Mitglied in verschiedenen Ausschüssen der Stadt Bedburg.
¾ Auch im Rat der Stadt Bedburg hatte er besondere Funktionen inne, so war er vom
19.10.1979 bis 30.09.1984 Zweiter stellvertretender Bürgermeister, vom 16.10.1984 bis
1988 Erster stellvertretender Bürgermeister der Stadt Bedburg, ehe er dann am 12.01.1988
zum Bürgermeister der Stadt Bedburg gewählt wurde. Dieses Amt bekleidete er bis zum
16.10.1994.
¾ Für seine Verdienste im kommunalpolitischen Raum erhielt Herr Schmitz im Jahre 1978 die
Ehrenurkunde, im Jahre 1981 die Ehrennadel und im Jahre 1986 den Ehrenring der Stadt
Bedburg.
¾ Da sich Herr Schmitz darüber hinaus auch sozialpolitisch, u. a. durch seine Tätigkeit in der
Industriegewerkschaft Bergbau und Energie und in der Arbeiterwohlfahrt, in besonderer
Weise engagiert, wurde ihm am 24.03.1990 der Verdienstorden der Bundesrepublik
Deutschland verliehen.
Die Ehrenbürgerrechte der Stadt Bedburg wurden bislang folgenden Persönlichkeiten
verliehen:
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Leo Noppeney
Karl Friedrich Schild
Heinrich Franken (verstorben)
Kurt Stöbe (verstorben)
Stefan Mockel (verstorben)
Dr. Wilhelm Warsch (verstorben)
Dr. Paul Silverberg (verstorben)
Beschlüsse über die Verleihung oder die Entziehung eines Ehrenbürgerrechts bedürfen
gemäß § 34 Abs. 2 Gemeindeordnung NW einer Mehrheit von zwei Dritteln der
gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
----------------------------------Steinbach
-----------------------------------
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister