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Beschlussvorlage (Verleihung von Ehrenbürgerrechten gem. § 34 Gemeindeordnung NW; - Antrag der SPD-Fraktion vom 28.03.2006 auf Verleihung der Ehrenbürgerrechte an Herrn Bürgermeister a. D. Hans Schmitz)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Verleihung von Ehrenbürgerrechten gem. § 34 Gemeindeordnung NW; 
- Antrag der SPD-Fraktion vom 28.03.2006 auf Verleihung der Ehrenbürgerrechte an Herrn Bürgermeister a. D. Hans Schmitz) Beschlussvorlage (Verleihung von Ehrenbürgerrechten gem. § 34 Gemeindeordnung NW; 
- Antrag der SPD-Fraktion vom 28.03.2006 auf Verleihung der Ehrenbürgerrechte an Herrn Bürgermeister a. D. Hans Schmitz) Beschlussvorlage (Verleihung von Ehrenbürgerrechten gem. § 34 Gemeindeordnung NW; 
- Antrag der SPD-Fraktion vom 28.03.2006 auf Verleihung der Ehrenbürgerrechte an Herrn Bürgermeister a. D. Hans Schmitz)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-575/2006 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: 10 23 16 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 30.05.2006 Betreff: Verleihung von Ehrenbürgerrechten gem. § 34 Gemeindeordnung NW; - Antrag der SPD-Fraktion vom 28.03.2006 auf Verleihung der Ehrenbürgerrechte an Herrn Bürgermeister a. D. Hans Schmitz Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt mit einer Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder, Herrn Hans Schmitz, Bürgermeister a. D., wohnhaft Winkelheimer Straße 29 in 50181 Bedburg, die Ehrenbürgerrechte zu verleihen, da er sich um die Stadt Bedburg besonders verdient gemacht hat. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit beigefügtem Schreiben vom 28. März 2006 hat die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg beantragt, Herrn Bürgermeister a. D. Hans Schmitz die Ehrenbürgerrechte der Stadt Bedburg zu übertragen. Gemäß § 34 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW kann die Gemeinde Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Die Person, der das Ehrenbürgerrecht verliehen werden soll, braucht nicht Einwohner oder Bürger der Gemeinde zu sein. Das Ehrenbürgerrecht begründet keinerlei Pflichten gegenüber der Gemeinde. Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe d) der Gemeindeordnung NW fällt die Verleihung und die Entziehung von Ehrenbürgerrechten oder einer Ehrenbezeichnung in die ausschließliche Zuständigkeit des Rates. Das Ehrenbürgerecht soll nur verliehen werden, wenn sich die Persönlichkeit besonders um die Gemeinde verdient gemacht hat. Nachfolgend ist die Vita von Herrn Bürgermeister a. D. Hans Schmitz wiedergegeben: ¾ Die kommunalpolitische Laufbahn des Herrn Hans Schmitz begann im Jahre 1961, als er in den Gemeinderat der damaligen Gemeinde Lipp gewählt wurde, dem er bis zum Jahre 1969 angehörte. ¾ Von Mai 1965 bis November 1969 war er stellvertretender Bürgermeister, von 1969 bis 1974 Bürgermeister der Gemeinde Lipp. ¾ Gleichzeitig war er von 1964 bis 1975 Mitglied der Amtsvertretung des Amtes Bedburg. ¾ Nach der kommunalen Neugliederung im Jahre 1975 war er bis zum 30.09.1999 ununterbrochen Mitglied des Rates der neu gebildeten Stadt Bedburg sowie Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied in verschiedenen Ausschüssen der Stadt Bedburg. ¾ Auch im Rat der Stadt Bedburg hatte er besondere Funktionen inne, so war er vom 19.10.1979 bis 30.09.1984 Zweiter stellvertretender Bürgermeister, vom 16.10.1984 bis 1988 Erster stellvertretender Bürgermeister der Stadt Bedburg, ehe er dann am 12.01.1988 zum Bürgermeister der Stadt Bedburg gewählt wurde. Dieses Amt bekleidete er bis zum 16.10.1994. ¾ Für seine Verdienste im kommunalpolitischen Raum erhielt Herr Schmitz im Jahre 1978 die Ehrenurkunde, im Jahre 1981 die Ehrennadel und im Jahre 1986 den Ehrenring der Stadt Bedburg. ¾ Da sich Herr Schmitz darüber hinaus auch sozialpolitisch, u. a. durch seine Tätigkeit in der Industriegewerkschaft Bergbau und Energie und in der Arbeiterwohlfahrt, in besonderer Weise engagiert, wurde ihm am 24.03.1990 der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die Ehrenbürgerrechte der Stadt Bedburg wurden bislang folgenden Persönlichkeiten verliehen: STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Leo Noppeney Karl Friedrich Schild Heinrich Franken (verstorben) Kurt Stöbe (verstorben) Stefan Mockel (verstorben) Dr. Wilhelm Warsch (verstorben) Dr. Paul Silverberg (verstorben) Beschlüsse über die Verleihung oder die Entziehung eines Ehrenbürgerrechts bedürfen gemäß § 34 Abs. 2 Gemeindeordnung NW einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den ----------------------------------Steinbach ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister