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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle mit Betriebsleiterwohnhaus, Altenteilerwohnhaus, Landarbeiterwohnhaus sowie 4 Hallen (Maschinen- und Lagerhallen) im Außenbereich von Bedburg-Rath, Gemarkung Bedburg, Flur 23, Flurstück 362)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle mit Betriebsleiterwohnhaus, Altenteilerwohnhaus, Landarbeiterwohnhaus sowie 4 Hallen (Maschinen- und Lagerhallen) im Außenbereich von Bedburg-Rath, Gemarkung Bedburg, Flur 23, Flurstück 362) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle mit Betriebsleiterwohnhaus, Altenteilerwohnhaus, Landarbeiterwohnhaus sowie 4 Hallen (Maschinen- und Lagerhallen) im Außenbereich von Bedburg-Rath, Gemarkung Bedburg, Flur 23, Flurstück 362) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle mit Betriebsleiterwohnhaus, Altenteilerwohnhaus, Landarbeiterwohnhaus sowie 4 Hallen (Maschinen- und Lagerhallen) im Außenbereich von Bedburg-Rath, Gemarkung Bedburg, Flur 23, Flurstück 362)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-569/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 19.06.2006 Betreff: Bauvoranfrage zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle mit Betriebsleiterwohnhaus, Altenteilerwohnhaus, Landarbeiterwohnhaus sowie 4 Hallen (Maschinen- und Lagerhallen) im Außenbereich von Bedburg-Rath, Gemarkung Bedburg, Flur 23, Flurstück 362 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt das Einvernehmen gem. § 36 des Baugesetzbuch zur vorliegenden Bauvoranfrage zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle mit Betriebsleiterwohnhaus, Altenteilerwohnhaus, Landarbeiterwohnhaus sowie 4 Hallen (Maschinen- und Lagerhallen) als privilegiertes Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 des Baugesetzbuches im Außenbereich von Bedburg-Rath zu erteilen. Voraussetzung ist jedoch der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, nach dem der erforderliche Infrastrukturkostenbeitrag zu leisten ist. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 16.03.2006 wird beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Untere Bauaufsichtsbehörde eine Bauvoranfrage für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle (Neubau eines Betriebsleiterwohnhaus, Altenteilerwohnhaus, Landarbeiterwohnhaus sowie 4 Maschinen- und Lagerhallen) im Randbereich der Ortslage Bedburg-Rath gestellt. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine Umsiedlungsmaßnahme zu Gunsten eines landwirtschaftlichen Betriebes aus dem Abbaugebiet des Tagebaus Garzweiler II. Auf den Flächen ist neben den klassischen Früchten wie Getreide und Zuckerrüben auch der Kartoffel- und Möhrenanbau vorgesehen. Die landwirtschaftliche Nutzfläche des geplanten Betriebes liegt westlich der geplanten Hofstelle auf Neuland. Mit Verfügung vom 27.03.2006 bittet der Rhein-Erft-Kreis nunmehr um Stellungnahme zur Bauvoranfrage. Das geplante Vorhaben liegt im Außenbereich gem. § 35 des Baugesetzbuches. Gem. § 35 Abs.1 Ziffer 1 ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Das Grundstück liegt im Gebiet des Landschaftsplanes Nr. 1 des Rhein-Erft-Kreises. Dieser belegt die betreffende Fläche mit den Entwicklungszielen 2 (Anreicherung einer im ganzen erhaltenswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen) und 3.2 (Anreicherung zur ersatzweisen und beschleunigten Wiederherstellung von Natur und Landschaft). Weitere Festsetzungen sind nicht getroffen. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt die betreffende Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Daher wird eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht angenommen. Das Hofgrundstück liegt an einem mit Schwarzdecke ausgebauten Weg, für den das Planfeststellungsverfahren als Gemeindeverbindungsstraße Bedburg nach Bedburg-Rath eingeleitet ist. Die Schmutzwasserentsorgung ist über eine Druckrohrleitung vorgesehen. Das Regenwasser soll auf dem Grundstück versickert werden. Die Strom- und Wasserversorgung ist nach Angabe des Bauherrn sichergestellt. Somit ist die ausreichende Erschließung im Sinne von §35 Abs. 1 Baugesetzbuch gesichert. Seitens der Verwaltung bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken zu diesem Vorhaben, daher schlägt die Verwaltung vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 17.05.2006 ----------------------------------(Jung) ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Koerdt) Sachbearbeiter(in) Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister