Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-569/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
19.06.2006
Betreff:
Bauvoranfrage zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle mit Betriebsleiterwohnhaus,
Altenteilerwohnhaus, Landarbeiterwohnhaus sowie 4 Hallen (Maschinen- und Lagerhallen) im
Außenbereich von Bedburg-Rath, Gemarkung Bedburg, Flur 23, Flurstück 362
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt das Einvernehmen gem. § 36 des
Baugesetzbuch zur vorliegenden Bauvoranfrage zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle
mit Betriebsleiterwohnhaus, Altenteilerwohnhaus, Landarbeiterwohnhaus sowie 4 Hallen
(Maschinen- und Lagerhallen) als privilegiertes Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 des
Baugesetzbuches im Außenbereich von Bedburg-Rath zu erteilen. Voraussetzung ist jedoch der
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, nach dem der erforderliche Infrastrukturkostenbeitrag
zu leisten ist.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 16.03.2006 wird beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Untere
Bauaufsichtsbehörde eine Bauvoranfrage für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle
(Neubau eines Betriebsleiterwohnhaus, Altenteilerwohnhaus, Landarbeiterwohnhaus sowie 4
Maschinen- und Lagerhallen) im Randbereich der Ortslage Bedburg-Rath gestellt. Bei dem
geplanten Vorhaben handelt es sich um eine Umsiedlungsmaßnahme zu Gunsten eines
landwirtschaftlichen Betriebes aus dem Abbaugebiet des Tagebaus Garzweiler II. Auf den Flächen
ist neben den klassischen Früchten wie Getreide und Zuckerrüben auch der Kartoffel- und
Möhrenanbau vorgesehen. Die landwirtschaftliche Nutzfläche des geplanten Betriebes liegt
westlich der geplanten Hofstelle auf Neuland.
Mit Verfügung vom 27.03.2006 bittet der Rhein-Erft-Kreis nunmehr um Stellungnahme zur
Bauvoranfrage.
Das geplante Vorhaben liegt im Außenbereich gem. § 35 des Baugesetzbuches. Gem. § 35 Abs.1
Ziffer 1 ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht
entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder
forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Das Grundstück liegt im Gebiet des Landschaftsplanes Nr. 1 des Rhein-Erft-Kreises. Dieser belegt
die betreffende Fläche mit den Entwicklungszielen 2 (Anreicherung einer im ganzen
erhaltenswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen) und 3.2 (Anreicherung
zur ersatzweisen und beschleunigten Wiederherstellung von Natur und Landschaft). Weitere
Festsetzungen sind nicht getroffen. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt
Bedburg stellt die betreffende Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Daher wird eine
Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht angenommen.
Das Hofgrundstück liegt an einem mit Schwarzdecke ausgebauten Weg, für den das
Planfeststellungsverfahren als Gemeindeverbindungsstraße Bedburg nach Bedburg-Rath
eingeleitet ist. Die Schmutzwasserentsorgung ist über eine Druckrohrleitung vorgesehen. Das
Regenwasser soll auf dem Grundstück versickert werden. Die Strom- und Wasserversorgung ist
nach Angabe des Bauherrn sichergestellt. Somit ist die ausreichende Erschließung im Sinne von
§35 Abs. 1 Baugesetzbuch gesichert.
Seitens der Verwaltung bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken zu diesem Vorhaben,
daher schlägt die Verwaltung vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 17.05.2006
----------------------------------(Jung)
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Koerdt)
Sachbearbeiter(in)
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister