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Beschlussvorlage (Neuwahl einer Schiedsperson - Schiedsamtsbezirk Bedburg II, Kaster und Königshoven -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-560/2006 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 32 10 12 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 04.04.2006 Betreff: Neuwahl einer Schiedsperson - Schiedsamtsbezirk Bedburg II, Kaster und Königshoven - Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, Herrn Hartmut Hings, In der Aue 2, 50181 Bedburg, als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bedburg II wiederzuwählen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Direktor des Amtsgerichts Bergheim hat mitgeteilt, dass die fünfjährige Amtszeit der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II (Kaster und Königshoven), mit Ablauf des 05.03.2006 endet. Derzeitiger Amtsinhaber ist Herr Hartmut Hings, wohnhaft In der Aue 2, 50181 Bedburg, der gemäß § 3 Abs. 3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes NordrheinWestfalen (Schiedsamtsgesetz - SchAG NRW) bis zur Wahl einer Nachfolgerin/eines Nachfolgers im Amt bleibt. Gemäß § 3 Abs. 3 SchAG NRW ist für jeden Schiedsamtsbezirk für die Dauer von fünf Jahren eine Schiedsperson zu bestellen. Neben Veröffentlichungen in der Lokalpresse wurde entsprechend § 3 Abs. 2 SchAG NRW in der Zeit vom 07.12.2005 bis 31.01.2006 öffentlich bekannt gemacht, dass sich geeignete Personen bis zum 31.01.2006 zur Wahl stellen können. Aufgrund der Bekanntmachung sind - in alphabetischer Reihenfolge - nachfolgende Bewerbungen eingegangen: - Hings, Hartmut, In der Aue 2, 50181 Bedburg, - Jepsen, Margareta, Zollhausstraße 13, 50181 Bedburg, - Kaiser, Hans-Joachim, Meßweg 32, 50181 Bedburg, - Köcher-Stoll, Maria-Theresia, Harffer Schloßallee 37, 50181 Bedburg. Alle Bewerber erfüllen die persönlichen Voraussetzungen für das Amt der Schiedsperson. Da der bisherige Amtsinhaber, Herr Hings, das Amt in seiner zurückliegenden Amtszeit zur vollsten Zufriedenheit ausgeübt, zahlreiche Lehrgänge zur Ausübung seines Amtes besucht und sich somit ein umfangreiches Wissen für das Schiedsamt angeeignet hat und keine Erkenntnisse bekannt sind, die gegen eine Wiederwahl sprechen würden, schlägt die Verwaltung vor, Herrn Hartmut Hings als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II für die neue fünfjährige Amtszeit wiederzuwählen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 23. März 2006 ----------------------------------Stroben Abteilungsleiter ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister