Daten
Kommune
Bedburg
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14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-546/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
28.03.2006
Betreff:
Planvorhaben von Nachbargemeinden
hier: Stellungnahme zur Bauleitplanung der Stadt Bergheim
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
beschließt, der durch die Verwaltung
abgegebene und
in der Anlage beigefügten Stellungnahme vom 09.03.2006 zum
Flächennutzungsplanverfahren der Stadt Bergheim zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 25.01.2006 wurde die Stadt Bedburg durch die Stadt Bergheim im Rahmen des
vorgeschriebenen frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch von der
beabsichtigten Aufstellung der 102. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergheim
unterrichtet.
Es handelt sich hierbei im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung um die Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Bergheim mit dem Ziel der Ausweisung eines Sondergebiets mit
der besonderen Zweckbestimmung “Großflächiger Einzelhandel/Freizeitnutzung“. Die Begründung
zum Plan sowie ein Übersichtsplan hierzu, aus denen die bislang vorliegenden Informationen
hervorgehen, ist in der Anlage beigefügt.
Die Verwaltung hat hierzu unter Fristeinhaltung die ebenfalls in der Anlage beigefügte
Stellungnahme zum Verfahren abgegeben.
Ergänzend wird ausgeführt, dass sich im weiteren Verfahren noch die vorgeschriebene Offenlage
sowie voraussichtlich noch die Aufstellung eines Bebauungsplanes anschließt, sodass bei
Vorliegen konkreter Planvorstellung ggf. eine ausführlicherer Stellungnahme abgegeben werden
kann.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 15.03.2006
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Kütsch)
----------------------------------(Ackermann)
Sachbearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand