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Beschlussvorlage (Planvorhaben von Nachbargemeinden hier: Stellungnahme zur Bauleitplanung der Stadt Bergheim)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Planvorhaben von Nachbargemeinden 
hier: Stellungnahme zur Bauleitplanung der Stadt Bergheim) Beschlussvorlage (Planvorhaben von Nachbargemeinden 
hier: Stellungnahme zur Bauleitplanung der Stadt Bergheim)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-546/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 28.03.2006 Betreff: Planvorhaben von Nachbargemeinden hier: Stellungnahme zur Bauleitplanung der Stadt Bergheim Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, der durch die Verwaltung abgegebene und in der Anlage beigefügten Stellungnahme vom 09.03.2006 zum Flächennutzungsplanverfahren der Stadt Bergheim zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 25.01.2006 wurde die Stadt Bedburg durch die Stadt Bergheim im Rahmen des vorgeschriebenen frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch von der beabsichtigten Aufstellung der 102. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergheim unterrichtet. Es handelt sich hierbei im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung um die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergheim mit dem Ziel der Ausweisung eines Sondergebiets mit der besonderen Zweckbestimmung “Großflächiger Einzelhandel/Freizeitnutzung“. Die Begründung zum Plan sowie ein Übersichtsplan hierzu, aus denen die bislang vorliegenden Informationen hervorgehen, ist in der Anlage beigefügt. Die Verwaltung hat hierzu unter Fristeinhaltung die ebenfalls in der Anlage beigefügte Stellungnahme zum Verfahren abgegeben. Ergänzend wird ausgeführt, dass sich im weiteren Verfahren noch die vorgeschriebene Offenlage sowie voraussichtlich noch die Aufstellung eines Bebauungsplanes anschließt, sodass bei Vorliegen konkreter Planvorstellung ggf. eine ausführlicherer Stellungnahme abgegeben werden kann. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 15.03.2006 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Kütsch) ----------------------------------(Ackermann) Sachbearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand