Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-544/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
28.03.2006
Betreff:
Neubau einer Mehrzweckhalle und Zaunversetzung, Möhrenhalle auf dem Grundstück Gemarkung
Pütz, Flur 1, Parzellen Nr. 12, 14 und 89 im Außenbereich von Kirchherten / Gut Kaiskorb.
hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt das Einvernehmen gemäß § 36
Baugesetzbuch zum vorliegenden Bauantrag für die Errichtung einer Mehrzweckhalle
(Möhrenhalle) mit den Ausmaßen 60,00 m x 27,68 m zuzüglich eines Technikraumes von 8,00 m x
5,00 m und zum Versetzen des Zaunes auf dem Anwesen Gut Kaiskorb als privilegiertes
Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 des Baugesetzbuches im Außenbereich von BedburgKirchherten zu erteilen.
Das Einvernehmen erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde
hinsichtlich der Darstellung aus dem Landschaftsplan Nr. 2 des Rhein-Erft-Kreises.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 31.01.2006 wird beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Bauordnungsamt, ein
Bauantrag zum Neubau einer Mehrzweckhalle (Möhrenhalle) und zur Zaunversetzung gestellt. Mit
Verfügung vom 02.02.2006 bittet der Landrat des Rhein-Erft-Kreises nunmehr um Stellungnahme
zum Bauantrag.
Die Halle soll dem nördlich hiervon liegenden landwirtschaftlichen Gut Kaiskorb dienen. Zu den
Ausmaßen ist auszuführen, dass die geplante Mehrzweckhalle in einer Länge von 60,00 m und
einer Breite von 27,68 m errichtet werden soll. Die Firsthöhe soll 10,95 m, die Traufhöhe 8,50 m
betragen. Zu dem soll an die geplante Halle ein Technikraum mit den Maßen 8,00 m x 5,00 m
angebaut werden. Der bereits bestehende, das Hallengrundstück umfassende Zaun soll so
versetzt werden, dass der auf der Parzelle 89 befindliche Regenrückhalteteich und der
Sickerschacht auch eingezäunt sind.
Gemäß § 35 Baugesetzbuch liegen die Parzellen Gemarkung Pütz, Flur 1, Flurstück 12, 14 und 89
im Außenbereich. § 35 Abs. 1, Satz 1 besagt, dass im „Außenbereich ein Vorhaben nur zulässig
ist, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist
und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten
Teil der Betriebsfläche einnimmt“.
Das Grundstück liegt im Gebiet des Landschaftsplanes Nr. 2 des Rhein-Erft-Kreises. Dieser belegt
die betreffende Fläche mit dem Entwicklungsziel 2 (Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen
Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen). Weitere Festsetzungen sind im
Landschaftplan nicht getroffen.
Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt die betreffenden Flächen als
„Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Daher wird eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht
angenommen. Die ausreichende Erschließung im Sinne von § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch ist über
den süd-westlich angrenzenden Wirtschaftsweg gesichert. Ferner dient die Halle einem
landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein.
Seitens der Verwaltung bestehen aus städtebaulicher Sicht gegen die Durchführung der gemäß §
35 Abs. 1, Satz 1 Baugesetzbuch als privilegiertes Vorhaben genehmigungsfähigen
Baumaßnahme keine Bedenken.
Die Verwaltung schlägt daher vor, das Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch zu oben
beschriebenen Bauantrag, vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde
hinsichtlich der Darstellungen aus dem Landschaftsplan Nr. 2 des Rhein-Erft-Kreises, zu erteilen.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
----------------------------------Jung
----------------------------------Klütsch
----------------------------------Ackermann
Sachbearbeiterin
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter