Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 19 / Kaster, gestalterische Festsetzungen, Gebiet zwischen St. Rochus Straße und Schützendelle hier: Bauantrag zur Errichtung eines geneigten Daches auf ein bestehendes Wohnhaus auf dem Anwesen Schützendelle 50 in Kaster, Gemarkung Kaster, Flur 5, Flurstück 466)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 19 / Kaster, gestalterische Festsetzungen, Gebiet zwischen St. Rochus Straße und Schützendelle

hier: Bauantrag zur Errichtung eines geneigten Daches auf ein bestehendes Wohnhaus auf dem Anwesen Schützendelle 50 in Kaster, Gemarkung Kaster, Flur 5, Flurstück 466) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 19 / Kaster, gestalterische Festsetzungen, Gebiet zwischen St. Rochus Straße und Schützendelle

hier: Bauantrag zur Errichtung eines geneigten Daches auf ein bestehendes Wohnhaus auf dem Anwesen Schützendelle 50 in Kaster, Gemarkung Kaster, Flur 5, Flurstück 466)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-543/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 28.03.2006 Betreff: Bebauungsplan Nr. 19 / Kaster, gestalterische Festsetzungen, Gebiet zwischen St. Rochus Straße und Schützendelle hier: Bauantrag zur Errichtung eines geneigten Daches auf ein bestehendes Wohnhaus auf dem Anwesen Schützendelle 50 in Kaster, Gemarkung Kaster, Flur 5, Flurstück 466 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung stimmt einer Abweichung gem. § 2 Abs. 1a) von der Satzung über gestalterische Festsetzungen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 19 / Kaster vom 17.08.1984 für die Änderung der Dachform Flachdach in Satteldach, Dachneigung 35°, auf dem Anwesen Schützendelle 50 zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 09.03.2006 hat der Eigentümer des Anwesens Schützendelle 50 die Änderung der Dachform Flachdach in geneigtes Dach mit einer Dachneigung von 35° für sein Wohnhaus beantragt. Das Grundstück Schützendelle 50 liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 19 / Kaster. Gemäß § 2 Abs. 1a) der zum Bebauungsplan gehörigen Satzung über gestalterische Festsetzungen vom 30.09.1970 in der Fassung der Änderungssatzung vom 17.08.1984 sind im Baugebiet zwischen St. Rochus Strasse und Schützendelle Flachdächer, Dachneigung 0°-3°, ausnahmsweise Satteldächer, Dachneigung 20°-35°, zulässig. Unter Würdigung der Lage des Grundstückes zur Himmelsrichtung, der Grenzabstände und der künftigen Gebäudehöhe bei einer Dachneigung von 35° ist eine unzumutbare Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke – z. B. durch Verschattung – bei Änderung der Dachform Flachdach in geneigtes Dach nicht zu erwarten. Da die Einverständniserklärungen der direkten Nachbarn bereits vorliegen, schlägt die Verwaltung vor, einer Abweichung gem. § 2 Abs. 1a) der o.g. Gestaltungssatzung für die Errichtung eines geneigten Daches mit einer Dachneigung von 35° auf dem Anwesen Schützendelle 50 zuzustimmen. Anlage: Lageplan, Ansichten, Schnitt Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 14.03.2006 ----------------------------------Jung ----------------------------------Klütsch ----------------------------------Ackermann Sachbearbeiterin Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter