Daten
Kommune
Bedburg
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20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-604/2006
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 52 14 22
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Bemerkungen:
23.05.2006
Betreff:
Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt:
a) den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2007 auf 5,40 Euro
festzusetzen.
b) den antragstellenden Vereinigungen nach Ziffern 5 und 6 der Sportförderungsrichtlinien die aus
den jeweiligen Anlagen ersichtlichen Zuschüsse zu gewähren
c) der antragstellenden Vereinigung nach Ziffer 7 der Sportförderungsrichtlinien den aus der
Anlage ersichtlichen Zuschuss zu gewähren.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
Nach Ziffer 6.3 in Verbindung mit Ziffer 6.4 der Sportförderungsrichtlinien hat der Ausschuss für
Schule, Jugend, Freizeit und Soziales einen Höchstbetrag je Mitglied für den Betriebskostenzuschuss zu bestimmen. Die Verwaltung schlägt vor - auch in 2007 - den Betrag bei 5,40 Euro je
Mitglied zu belassen. Dieser Betrag orientiert sich an den nachgewiesenen, erheblichen
Aufwendungen der Vereine mit vereinseigenen Anlagen und stellt gleichzeitig sicher, dass auch in
diesem Jahr ein Zuschuss in Höhe von weniger als 50 v. H. der nachgewiesenen Betriebskosten
gewährt wird. Ein Nachweis der Betriebskosten nur für die privaten Dusch- und Umkleideräume ist
aus technischen Gründen leider nicht möglich.
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6
Die Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 und 6 der Sportförderungsrichtlinien sind
bei Produkt 420 210 210, Sachkonto 5318100 - Gesamtansatz 8.000,00 Euro - veranschlagt. Bis
zum Stichtag 31.03.2006 sind 9 Anträge zu Ziffer 5 form- und fristgerecht eingegangen; im Jahr
2005 wurden insgesamt 12 Anträge gestellt.
Die zur Verfügung stehenden Mittel errechnen sich aus dem Gesamtansatz (8.000,00 Euro),
abzüglich der Mittel für die Betriebskostenzuschüsse (3.227,80 Euro). Dies ergibt einen Betrag von
maximal 4.722,20 Euro; die Hälfte hiervon 2.361,10 Euro wurde für die Berechnung des
Zuschusses nach Mitgliedern unter 18 (1,70 Euro je Person) sowie der Übungsleiter (36,89 Euro je
Person/Trainer) herangezogen. Die Verwaltung schlägt nachfolgende Zuschussverteilung vor:
Name
BSV Kirch-Kleintroisdorf
BC Kirdorf-Blerichen
Schachverein
DLRG Bedburg-Kaster
HC Bedburger Panther
SC Borussia
TC Rot-Weiss Bedburg
TC Kaster
TV Bedburg
Mitglieder
unter 18
54
70
3
184
20
395
77
69
511
1383
Zuschuss
91,80 Euro
119,00 Euro
5,10 Euro
312,80 Euro
34,00 Euro
671,50 Euro
130,90 Euro
117,30 Euro
868,70 Euro
2.351,10 Euro
Übungsleiter
2
4
0
4
1
14
7
5
27
64
Zuschuss
73,78 Euro
147,56 Euro
0,00 Euro
147,56 Euro
36,89 Euro
516,46 Euro
258,23 Euro
184,45 Euro
996,03 Euro
2.360,96 Euro
Gesamt
165,58
266,56
50,00
460,36
70,89
1.187,96
389,13
301,75
1.864,73
4.756,96
Die Verwaltung schlägt vor, eine Mindestförderung von 50,- Euro je Verein zu gewähren. Hierdurch
und aufgrund von Rundungsdifferenzen kommt es zu einer Überschreitung in Höhe von 34,76 €,
die der Fachbereich II aus seinem Budget trägt.
Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass gegenüber dem Vorjahr die SV KirchGrottenherten, der TKD Bedburg und der Türkische Sportverein keine Anträge gestellt haben.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Die beiden Tennisvereine im Stadtgebiet haben form- und fristgerecht einen Antrag nach Ziffer 6
der Sportförderungsrichtlinien gestellt. Die nachgewiesenen Betriebskosten enthalten aus
abrechungstechnischen Gründen nicht ausschließlich die Kosten für den Betrieb der eigenen
Dusch- und Umkleideräume.
Name
TC Kaster
TC Rot-Weiss Bedburg
Mitglieder
279
328
Betriebskosten
4.951,60 Euro
7.341,76 Euro
Betrag
1.506,60 Euro
1.771,20 Euro
3.227,80 Euro
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7
Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass der Tennisclub Kaster 75 e.V., vertreten
durch Frau Waltraud Dahm, unter Datum vom 25.03.2006 einen Antrag auf Förderung der Kosten
für eine „frühjahrsmäßige Instandsetzung“ von 7 Tennisplätzen sowie für eine Abdeckfolie gestellt
hat. Der Antrag musste jedoch verwaltungsseitig abgelehnt werden, da die Maßnahme laut
vorgelegten Unterlagen bereits abgeschlossen war; gemäß Ziff. 7.2 der Förderungsrichtlinien
können für bereits begonnene Maßnahmen keine Zuschüsse gewährt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 11. Mai 2006
----------------------------------(Brunken)
----------------------------------(Kramer)
----------------------------------(Koerdt)
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister