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Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6 c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-604/2006 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 52 14 22 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 23.05.2006 Betreff: Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6 c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt: a) den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2007 auf 5,40 Euro festzusetzen. b) den antragstellenden Vereinigungen nach Ziffern 5 und 6 der Sportförderungsrichtlinien die aus den jeweiligen Anlagen ersichtlichen Zuschüsse zu gewähren c) der antragstellenden Vereinigung nach Ziffer 7 der Sportförderungsrichtlinien den aus der Anlage ersichtlichen Zuschuss zu gewähren. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 Nach Ziffer 6.3 in Verbindung mit Ziffer 6.4 der Sportförderungsrichtlinien hat der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales einen Höchstbetrag je Mitglied für den Betriebskostenzuschuss zu bestimmen. Die Verwaltung schlägt vor - auch in 2007 - den Betrag bei 5,40 Euro je Mitglied zu belassen. Dieser Betrag orientiert sich an den nachgewiesenen, erheblichen Aufwendungen der Vereine mit vereinseigenen Anlagen und stellt gleichzeitig sicher, dass auch in diesem Jahr ein Zuschuss in Höhe von weniger als 50 v. H. der nachgewiesenen Betriebskosten gewährt wird. Ein Nachweis der Betriebskosten nur für die privaten Dusch- und Umkleideräume ist aus technischen Gründen leider nicht möglich. b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6 Die Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 und 6 der Sportförderungsrichtlinien sind bei Produkt 420 210 210, Sachkonto 5318100 - Gesamtansatz 8.000,00 Euro - veranschlagt. Bis zum Stichtag 31.03.2006 sind 9 Anträge zu Ziffer 5 form- und fristgerecht eingegangen; im Jahr 2005 wurden insgesamt 12 Anträge gestellt. Die zur Verfügung stehenden Mittel errechnen sich aus dem Gesamtansatz (8.000,00 Euro), abzüglich der Mittel für die Betriebskostenzuschüsse (3.227,80 Euro). Dies ergibt einen Betrag von maximal 4.722,20 Euro; die Hälfte hiervon 2.361,10 Euro wurde für die Berechnung des Zuschusses nach Mitgliedern unter 18 (1,70 Euro je Person) sowie der Übungsleiter (36,89 Euro je Person/Trainer) herangezogen. Die Verwaltung schlägt nachfolgende Zuschussverteilung vor: Name BSV Kirch-Kleintroisdorf BC Kirdorf-Blerichen Schachverein DLRG Bedburg-Kaster HC Bedburger Panther SC Borussia TC Rot-Weiss Bedburg TC Kaster TV Bedburg Mitglieder unter 18 54 70 3 184 20 395 77 69 511 1383 Zuschuss 91,80 Euro 119,00 Euro 5,10 Euro 312,80 Euro 34,00 Euro 671,50 Euro 130,90 Euro 117,30 Euro 868,70 Euro 2.351,10 Euro Übungsleiter 2 4 0 4 1 14 7 5 27 64 Zuschuss 73,78 Euro 147,56 Euro 0,00 Euro 147,56 Euro 36,89 Euro 516,46 Euro 258,23 Euro 184,45 Euro 996,03 Euro 2.360,96 Euro Gesamt 165,58 266,56 50,00 460,36 70,89 1.187,96 389,13 301,75 1.864,73 4.756,96 Die Verwaltung schlägt vor, eine Mindestförderung von 50,- Euro je Verein zu gewähren. Hierdurch und aufgrund von Rundungsdifferenzen kommt es zu einer Überschreitung in Höhe von 34,76 €, die der Fachbereich II aus seinem Budget trägt. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass gegenüber dem Vorjahr die SV KirchGrottenherten, der TKD Bedburg und der Türkische Sportverein keine Anträge gestellt haben. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Die beiden Tennisvereine im Stadtgebiet haben form- und fristgerecht einen Antrag nach Ziffer 6 der Sportförderungsrichtlinien gestellt. Die nachgewiesenen Betriebskosten enthalten aus abrechungstechnischen Gründen nicht ausschließlich die Kosten für den Betrieb der eigenen Dusch- und Umkleideräume. Name TC Kaster TC Rot-Weiss Bedburg Mitglieder 279 328 Betriebskosten 4.951,60 Euro 7.341,76 Euro Betrag 1.506,60 Euro 1.771,20 Euro 3.227,80 Euro c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7 Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass der Tennisclub Kaster 75 e.V., vertreten durch Frau Waltraud Dahm, unter Datum vom 25.03.2006 einen Antrag auf Förderung der Kosten für eine „frühjahrsmäßige Instandsetzung“ von 7 Tennisplätzen sowie für eine Abdeckfolie gestellt hat. Der Antrag musste jedoch verwaltungsseitig abgelehnt werden, da die Maßnahme laut vorgelegten Unterlagen bereits abgeschlossen war; gemäß Ziff. 7.2 der Förderungsrichtlinien können für bereits begonnene Maßnahmen keine Zuschüsse gewährt werden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 11. Mai 2006 ----------------------------------(Brunken) ----------------------------------(Kramer) ----------------------------------(Koerdt) stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister